ergänzend zur Antwort von GutenTag2003:
Wenn wir von einem Steuersatz von 15 % ausgehen (nur mal grob geschätzt), würdest Du auf die 5.000,00 Gewinn 750,00 EUR Steuern zahlen müssen, die wohl noch nicht vorausgezahlt sind.
Wie hoch der Behindertenpauschbetrag ist, wissen wir nicht, der hängt vom GdB ab, den wir nicht kennen. Maximale Minderung des zvE um 2.840,00 EUR bei GdB 100. Wären immer noch 324 EUR Steuern auf den Gewinn.
Bleiben die Werbungskosten, die den 51.000 zuzurechnen sind. Hier wirkt sich nur das aus, was den Betrag von 1.000 EUR übersteigt, da der Pauschbetrag in der Lohnsteuerberechnung schon berücksichtigt ist. Das Arbeitszimmer ist einzurechnen, addiert sich also nicht auf den Pauschbetrag für Werbungskosten.
Die Beiträge zur Riesterrente wirken sich mit maximal 2.100 als Sonderausgaben aus. Somit wäre bei max. GdB und max. Riester der Gewinn von 5.000 neutralisiert. Abhängig von den noch zu berücksichtigenden Werbungskosten (siehe oben) ist eine Steuererstattung von 900,00 EUR sehr im Bereich des Möglichen.
Genaueres kann man nur sagen, wenn man die einzelnen Werte kennt. Und hier findest Du die Angaben in der Steuererklärung:
- Behindertenpauschbetrag in Anlage Außergewöhnliche Belastungen
- Riesterrente in der Anlage AV, die Angaben zu den Beiträgen werden elektronisch vom Anbieter an das FA übermittelt
- Werbungskosten nichtselbständige Tätigkeit in der Anlage N
Zudem sollte das dann auch aus dem Steuerbescheid hervorgehen. Falls da etwas fehlt, wäre eine Änderung innerhalb eines Monats immer noch problemlos möglich.
Um Dir diese Fragen zu beantworten, zahlst Du eigentlich das Geld an Deinen Steuerberater. Sprich, eine solche Erläuterung sollte da inbegriffen sein.
Macht er auch Deine Buchhaltung? Dann zahlst Du ja auch dafür und musst das in die Rechnung einbeziehen. Also im Zweifel nicht nur 50,00 "Gewinn" aus der Steuererstattung.