Wenn das Arbeitszimmer kein solches ist, wird es ohnehin nicht anerkannt, ungeachtet dessen, ob die übrigen Voraussetzungen vorliegen. Stattdessen kannst Du aber die Home-Office-Pauschale geltend machen, sofern die betriebliche Tätigkeit überwiegend am heimischen Arbeitsplatz ausgeübt wird.

Ansonsten kannst Du dem FA z. B. per Elster-Nachricht mitteilen, dass Du auf das Arbeitszimmer verzichtest. Oder per E-Mail oder Snail-Mail oder notfalls Anruf.

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Man kann mehrere Gewerbebetriebe nach der GewO und dem GewStG haben, aber man kann nur ein Unternehmen nach dem UStG haben. § 2 Abs. 1 Satz 2 UStG. Demnach sind für die Kleinunternehmerregelung sämtliche Umsätze aller unternehmerischen Tätigkeiten zusammenzufassen, auch z. B. eine ustpflichtige Vermietung.

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Für die korrekte Abführung der Umsatzsteuern B2C ist der Verkäufer zuständig, dem Privatkäufer ist hier nichts anlastbar.

Für die Einkommensteuer gilt in dem Fall stets der gezahlte Betrag als Anschaffungskosten, sofern der Ankauf steuerlich überhaupt relevant ist. Wir gehen ja davon aus, dass der Käufer kein Unternehmer i.S.d. UStG ist.

Warum bei Eingabe eines anderen Empfängerlandes keine Steuer (es kann sich dabei nur um USt handeln) ausgewiesen wird, hat PeterP58 erklärt. Das sind in der Regel steuerfreie innergemeinschaftliche oder Ausfuhrlieferungen.

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Aufwendungen sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn ein irgendwie gearteter Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften besteht. Ausnahmen lediglich für die im EStG genannten Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen, beides liegt hier nicht vor.

Aufwendungen, bei denen noch in keiner Weise absehbar ist, ob sie einmal zu Einkünften führen könnten, können demnach nicht steuerlich geltend gemacht werden, weil schlicht ein Veranlassungszusammenhang fehlt. Es muss schon irgendwie konkretisierbar sein, dann wären ggf. vorweggenommene Betriebsausgaben denkbar.

Im vorliegenden Fall scheint mir alles noch sehr vage, so dass eine steuerliche Berücksichtigung m. E. ausscheidet. Jedoch ist dies immer eine Einzelfallbetrachtung, für die alle Umstände zu berücksichtigen sind. Eine genauere Antwort lässt sich aus den gemachten Angaben nicht ableiten.

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Warum willst Du unbedingt jetzt ein Unternehmen gründen? Weil auf Social Media überall erzählt wird, das sei die Idee überhaupt? Man könne damit reich werden etc.?

Einfach nur ein Unternehmen gründen, weil es gerade in ist, ist so ziemlich die schlechteste Idee. Wenn Du selbst noch gar keinen Plan hast, dann rate ich dringend, erst einmal die Schule fertig und eine Ausbildung zu machen. Da lernst Du ggf. noch einige Dinge, die Du für die Selbständigkeit brauchen kannst. Und wenn Du dann weißt, was Du wirklich willst, dann kannst Du durchstarten. Ab 18 ist es rechtlich schon mal viel einfacher.

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Je nachdem, wie der Hintergrund Deiner Eltern aussieht und Dein Verhalten sich nach ihrer Erfahrung zeigt - das wissen wir ja nun nicht.

Zu bedenken ist, dass ältere Menschen zumindest um Lebenserfahrung reicher sind. Ausgehend von dieser trauen sie wahlweise Dir nicht zu, die gewünschten Vorhaben erfolgreich umzusetzen, wollen Dich u. U. vor Misserfolg und Niederlage bewahren (auch, weil sie vielleicht fürchten, am Ende dafür aufkommen zu müssen) oder hätten selbst Angst, derartige Vorhaben zu realisieren und können sich daher nicht vorstellen, dass ausgerechnet Du diese erfolgreich umsetzen könntest.

Ob es normal ist, ist schwer zu beantworten, jedenfalls finde ich es nicht ungewöhnlich. Letztlich gehört es wohl zu dem Prozess des Erwachsenwerdens dazu. Manchmal sind es doch auch eher die Eltern, die sich vom Kind abnabeln müssen, sprich, ihm Eigenverantwortung überlassen müssen.

Wenn es ein echtes Problem für Dich ist, wäre ein Gespräch hierüber mit den Eltern wohl sinnvoll.

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Und was wäre, wenn diese Dienste Kfz-Steuer zahlen? Wird aus dem steuerfinanzierten Haushalt bezahlt und wäre ein Rechte-Tasche-Linke-Tasche-Problem. Also keines.

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Was meinst Du, wie oft es vorkommt, dass Arbeitgeber die Lohnsteuer grob falsch zu niedrig berechnen? Vernachlässigbar selten kommt das vor.
Der Fall, dass ich nicht abgabepflichtig bin, die Lohnsteuer aber zu niedrig berechnet wurde, tritt faktisch kaum ein. Sehr viel eher ist es aber aus systematischen Gründen umgekehrt der Fall, es wurde zu viel Lohnsteuer einbehalten (nicht 12 Monate gearbeitet, Einmalzahlungen erhalten u.a.). Für diese Fälle ist es sogar noch viel mehr Service, wenn die Erstattung automatisch kommt.

Bei der Rente wird die Steuer nicht einbehalten, recht viele Rentner müssten daher eigentlich eine Steuererklärung machen. Diese aus Bequemlichkeit, Unkenntnis oder Angst vor Nachzahlung nicht zu machen führt nur dazu, dass Jahre später gesammelte Nachzahlungen fällig werden inkl. Zinsen und schlimmerem, wie man in diversen Beiträgen hier periodisch nachlesen kann. Ergo auch für Nur-Rentenbezieher eine echte Erleichterung. Es müssen in Summe nicht mehr Leute nachzahlen, sondern die, die nachzahlen müssen, müssen am Ende weniger zahlen, nämlich weniger Nebenleistungen wie Zinsen und Verspätungszuschläge.

Alles schimpft ständig über die überbordende Bürokratie. Dann gibt es eine m. E. wirklich tragfähige Idee, diese zu reduzieren und dann ist es auch wieder nicht recht.

Ich weiß auch nicht, wo die Vorstellung herkommt, das Finanzamt interpretiere Daten nach Gutdünken. "wie es ihn passt" Die Steuergesetze haben nur sehr wenige Ermessensspielräume. Im Grunde könnte sich jeder das Gesetz hernehmen und seine Steuer danach selbst berechnen, denn es ist alles festgelegt.

Und ja, lesen und verstehen ...

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Wenn Du Dir etwas kaufen willst, sagen wir einen neuen großen Fernseher, dann schaust Du doch sicher vorher auf Dein Konto, ob Du Dir das leisten kannst, oder? (ich hoffe jedenfalls)

Ohne ordentliche Buchhaltung können Unternehmen keine fundierten Entscheidungen treffen. Sie würden in überschaubarer Zeit pleite gehen. Nun benötigt ein Unternehmen aber nicht nur die Informationen von seinem Bankkonto, die bekommt es ja genau wie Du von der Bank*, müsste sie also nicht extra erfassen. Es ist aber auch wichtig, seine Forderungen und Verbindlichkeiten im Blick zu behalten und zu wissen, welche Vermögensgegenstände (Anlagegüter, Waren etc.) man besitzt. Dies alles ist Grundlage für Geschäftsentscheidungen. Geld kommt und geht nämlich nicht automatisch.

Die Buchhaltung wird auch nicht für das Finanzamt gemacht. Wir nutzen diese Informationen nur.

*Was meinst Du übrigens, wie die Bank die Kontoauszüge erstellt? Vermittels Buchhaltung! Verrückt, oder?

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Die Forderung wäre Zwangs-Rest-Betriebsvermögen. Da sie nicht eingegangen ist, wäre sie zum Zeitpunkt des endgültigen Ausfalls als Betriebsausgabe zu erfassen, hier dann nach dem Zu-/Abfluss-Prinzip. Insoweit ergibt sich durch die Nicht-Angabe nur eine Verschiebung. Diese hat nach Deinen Angaben aktuell keine steuerliche Auswirkung.

Alternativ: bereits zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe war klar, dass die Forderung nicht mehr werthaltig ist (also nicht mehr beglichen wird), damit wäre sie abzuwerten oder sogar gänzlich auszubuchen. Die Aufgabebilanz wäre dann sogar korrekt.

Ich sehe keinen Grund, dass Du Dir große Sorgen machen müsstest darum.

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Im Rahmen angemessener Kosten darf man das durchaus. Alles, was unangemessen hoch ist, wird gekürzt. § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG. Ich darf mir also einen Lamborghini leisten, das FA wird aber nur die Kosten von einem guten Mittelklassewagen anerkennen.

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Zwar kann eine gewisse Nachhaltigkeit gesehen werden, entscheidend für gewerbliches Handeln ist jedoch die Gewinnerzielungsabsicht. Sehr wahrscheinlich wirst Du für die Sachen nicht mehr bekommen, als Du mal bezahlt hast, damit wäre das unproblematisch.

Möglicherweise wird die Plattform aufgrund der Transparenzregeln Deine Verkäufe an die Finanzbehörde melden, wenn der Schwellenwert überschritten ist. Das ändert aber nichts an der Einstufung, sondern dient nur der Überprüfung.

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Meinung des Tages: Polizeiarbeit per Algorithmus: Wie viel Macht darf Palantir bekommen?

(Bild mit KI erstellt)

Die Polizei setzt zunehmend auf Künstliche Intelligenz und Datenanalyse – doch der Einsatz der Palantir-Software wirft grundsätzliche Fragen zu Transparenz, Datenschutz und rechtsstaatlicher Kontrolle auf...

Hightech gegen Verbrechen – zu welchem Preis?

Mit dem Projekt „Verbund“ will Deutschland mithilfe der Software Palantir („Gotham“) die Polizeiarbeit modernisieren. Die Software verspricht, große Datenmengen aus unterschiedlichen Quellen zu verknüpfen und so schnellere Ermittlungen zu ermöglichen. In Hessen wird sie bereits genutzt – mit positiven Rückmeldungen von Ermittlern. Doch gleichzeitig wächst die Kritik.

Gefahr für Grundrechte

Datenschützer und Bürgerrechtsorganisationen schlagen Alarm: Die massenhafte Datenverknüpfung könnte zu einer Überwachung führen, die nicht mehr verhältnismäßig ist. Auch eine Verfassungsbeschwerde ist bereits eingereicht. Der Einsatz von Palantir könnte laut Experten zentrale Prinzipien des Rechtsstaats untergraben.

Mangelnde Transparenz und Abhängigkeit

Kritisch wird zudem gesehen, dass ein US-Unternehmen mit engen Verbindungen zu Geheimdiensten sensible Polizeiarbeit unterstützt. Die Software ist ein „Blackbox-System“ – was genau im Inneren passiert, bleibt weitgehend intransparent. Eine technologische Abhängigkeit von einem privatwirtschaftlichen Akteur könnte langfristig problematisch sein.

  • Was denkt Ihr: Überwiegen bei Palantir Nutzen oder Risiken?
  • Sollte Polizeisoftware Open Source sein?
  • Wie kann man technische Innovation mit Bürgerrechten in Einklang bringen?
  • Macht es Euch Sorgen, dass ein US-Unternehmen so tief in deutsche Polizeiarbeit eingebunden ist?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

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Was ist das für eine Frage? Wieviel Macht? Gar keine natürlich.

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Das Login über Handy-Verifikation ist/war seit gestern Abend gestört und einige andere Dienste auch. Es ging wohl nur mit Zertifikat. War eine Supportmeldung heute früh bei uns intern. Wie der aktuelle Stand ist, kann ich leider nicht sagen.

Zu allem übrigen siehe Mungukun.

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Selbstverständlich kannst Du die Angelegenheit auch schriftlich klären. Via elster, E-Mail, Brief. Bevorzugt via elster. Und ja, Du hast Recht, dies hat den Vorteil, dass man auch gleich Nachweise beifügen kann.

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Rechnerisch sollte es keinen Unterschied machen, vorausgesetzt, Du scheidest die Anteile für die Instandhaltungsrücklage aus bzw. erfasst die aus der Rücklage gezahlten Kosten zusätzlich.

Es kann zu vermehrten Rückfragen seitens des FA führen, wenn die Positionen nicht zumindest grob aufgeschlüsselt sind, da eine einzelne Summe eben nicht nachvollziehbar ist. Und schon wegen des eigenen Überblicks bzgl. Instandhaltungsrücklage würde ich dazu raten, die Werte aufzuschlüsseln.

Ganz davon abgesehen, dass für die BK-Abrechnung ein Einzelausweis ohnehin nötig ist, wie hier schon mehrfach erwähnt. Es sei denn, Deine Wohnung ist in der Mietsonderverwaltung und die Abrechnung macht der Verwalter. Dann interessiert Dich das natürlich nicht.

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Eine verfristet abgegebene Erklärung kann mit einem Verspätungszuschlag geahndet werden. 152 AO

Bei nur wenigen Tagen ist das eine Ermessensentscheidung. Man kann sich nicht darauf berufen, dass es nur wenige Tage sind.

Besser ist, noch Fristverlängerung zu beantragen. Das geht per Elster oder telefonisch oder schriftlich/E-Mail. Allerdings gibt es kein Recht darauf, dass diese auch gewährt wird.

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