Ausfuhrnachweis fürs Ausland
Hallo zusammen,
Ich habe auf der Arbeit vor kurzem die Logistik übernommen. Jetzt ist mir eine Sache nicht klar und wollte fragen wie ihr das handhabt. Wenn wir Ersatzteile an einen Kunden im Drittland versenden, dann brauchen wir einen Ausfuhrnachweis, so weit so klar. Dann nehme ich die Versandpapapiere des jeweiligen Lieferdienstes oder einer Spedition.
Wie geht man aber vor, wenn der Techniker zu einem Kunden in ein Drittland fliegt und die Ersatzteile persönlich mitnimmt? Dann habe ich ja keine Versanpapiere, aber einen Nachweis, das die Ware aus Deutschland ausgeführt wurde, brauche ich ja trotzdem. Es geht explizit um Ware die in ein Drittland, also außerhalb der EU, mitgebracht wird.
Danke für eure Hilfe
ist dein Chef nicht zu erreichen das du hier solch eine Frage stellst?
Er hatte bislang mit dem Thema nichts zu tun, daher weiß er es nicht und da es mein Aufgabenbereich ist, wollte ich mich mal schlau machen :)
2 Antworten
https://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__9.html
Irgendwie müsste es ja beim Zoll gemeldet werden, hier wäre dann wohl Abs. 1 Nr. 2 einschlägig für den Nachweis der Steuerbefreiung.
Wenn das nicht erfolgt ist, dann Pech.
Ach ja, bitte generell beachten: ab 1.000 EUR Warenwert ist ATLAS verpflichtend
Seid ihr nicht bei der IHK/HWK bzw. könnt ihr nicht dort fragen? Oder evtl. gibt's Kurse in der Richtung?
Tipp am Rande: Hab gehört, dass wenn man auch nur Zwischenstation am Flughafen in den USA macht und man hat irgendwas dabei, was nach Arbeit aussieht, aber kein Arbeitsvisum oder so -> sofort U-Haft. Lieber alles Werkzeug vor Ort (außerhalb der USA) kaufen und dort lassen.
notting