Ausfuhrnachweis fürs Ausland

Schubert610  02.06.2025, 12:51

ist dein Chef nicht zu erreichen das du hier solch eine Frage stellst?

Nahla15 
Beitragsersteller
 02.06.2025, 13:42

Er hatte bislang mit dem Thema nichts zu tun, daher weiß er es nicht und da es mein Aufgabenbereich ist, wollte ich mich mal schlau machen :)

2 Antworten

https://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__9.html

Irgendwie müsste es ja beim Zoll gemeldet werden, hier wäre dann wohl Abs. 1 Nr. 2 einschlägig für den Nachweis der Steuerbefreiung.

Wenn das nicht erfolgt ist, dann Pech.

Ach ja, bitte generell beachten: ab 1.000 EUR Warenwert ist ATLAS verpflichtend

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.

Nahla15 
Beitragsersteller
 03.06.2025, 12:41

Danke für die Antwort!

Seid ihr nicht bei der IHK/HWK bzw. könnt ihr nicht dort fragen? Oder evtl. gibt's Kurse in der Richtung?

Tipp am Rande: Hab gehört, dass wenn man auch nur Zwischenstation am Flughafen in den USA macht und man hat irgendwas dabei, was nach Arbeit aussieht, aber kein Arbeitsvisum oder so -> sofort U-Haft. Lieber alles Werkzeug vor Ort (außerhalb der USA) kaufen und dort lassen.

notting

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Nahla15 
Beitragsersteller
 03.06.2025, 12:41

Danke für den Tipp