Website an Kunden übergeben (Zahlung)?

3 Antworten

Es ist immer besser wenn der Kunde seine Webseite bei einem unabhängigen Webhoster hostet. Hier können auch die vorgegebenen Zahlungseinstellungen vom Kunden übernommen werden. Die Kosten sollte man nicht umlegen, sondern immer den Kunden zahlen lassen. Wenn es zu Zahlungsschwierigkeiten kommt, bist du auf der sicheren Seite.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin gelernter Mediengestalter Digital und Print(IHK)

Ich empfehle dir, wenn du ein Projekt dem Kunden zum eigenen "Hosten" übergeben möchtest, dir das erst (be-)zahlen zu lassen.

Ich war damals auch in der Branche Selbstständig und habe den Fehler gemacht, die Projekte auf Gutglauben "herausgegeben". Am Ende bleibst du auf deine Kosten und die verschwendete Arbeitszeit sitzen.

Und du sitzt immer am kürzeren Hebel, da du erstmal ein langwieriges Mahnverfahren starten musst.

Der korrekte Ablauf wäre:

  • Kunde möchte von dir eine Seite umgesetzt haben und wendet sich an dich
  • Du erstellst ein generelles Angebot, in der alles festgehalten ist und definierst auch direkt eine Anzahlung. Ich empfehle dir 30-50% als Anzahlung. Auch empfehle ich dir Passagen einzubauen, die das kopieren/weiterverwerten bis zur finalen Umsetzung dein Eigentum ist und nicht kopiert/dupliziert werden darf, besonders wenn du das ganze später auf einem Testserver zur Live-Ansicht "umsetzt"
  • Wenn der Kunde die Anzahlung getätigt hat und damit das Angebot bestätigt, fängst du mit Designentwürfen an und stimmst dies mit dem Kunden ab
  • Nach dem das Design steht, setzt du das ganze auf einem Testserver um
  • Du lässt den Kunden nochmal drüberschauen und machst finale Korrekturen
  • Dann lässt du dir den Rest vom Kunden bezahlen und du übergibst ihm dann die Projektdateien. Was er am Ende dann damit anstellt, bleibt ihm überlassen.

Wie auch bereits schon gesagt, solltest du dich hier mit einem Juristen in Verbindung setzen. Das wird dir später viele Kosten sparen. Besonders im beruflichen Umfeld kommst du nicht drum herum, etwas mit einem Anwalt zu bestimmen. Mache nicht den Fehler und verzichte darauf, nur weil du es dir nicht "leisten" kannst, du wirst es später bereuen! Und wenn du dir keinen Anwalt für so etwas leisten kannst, machst du einfach zu wenig Umsatz, der sich nicht lohnt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es handelt sich um einen Werksvertrag, sprich der Kunde muss im regelfall erst nach Abnahme zahlen. Vertraglich kannst du vereinbaren, dass derKunde dir Geld vorstreckt, da sgehört aber de facto erst nach Abnahme dir.

Am besten konsultierst du einen Fachanwalt für IT-Recht hierzu, denn da gibt es einiges zu beachten, neben rechtlichen Vorgaben wür Webseiten auch sicherlich Tipps für Abnahmespezifikation, etc.