Arbeitgeber über Nebengewerbe informieren?

2 Antworten

Grunsätzlich musst du erst einmal nicht. Wir haben im Grundgesetzt eine freie Berufswahl verankert (§12).

Beamte, Polizisten, usw. müssen sich allerdings den Nebenjob genehmigen lassen.

Es gibt auch zusätzliche Vereinbarungen im Tarifvertägen zu Nebentätigkeiten.

Evtl. ist man dadurch schon zu einer Mitteilung beim Arbeitgeber verpflichtet.

Auch könnte es im Arbeitsvertrag eine Klausel zu Nebentätigkeiten geben.

Solange es keinen Interessenskonflikt zum Arbeitgeber gibt, kann er das Nebengerwerbe nicht verbieten. Wenn du also z.B. ein Gewerbe angemeldet hast das mit dem des Arbeitgebers in Konflikt steht, kann er das Nebengewerbe untersagen.

Das sollte in deinem Arbeitsvertrag stehen. Theoretisch muss man den AG tatsächlich nicht informiert so lange kein Interessenkonflikt vor liegt. Praktisch ist es eine Standardklausel in Arbeitsverträgen dass man nicht ohne Erlaubnis des AG wo anders arbeiten darf.