Licht ins Dunkel der Steuererklärung bringen?

2 Antworten

ergänzend zur Antwort von GutenTag2003:

Wenn wir von einem Steuersatz von 15 % ausgehen (nur mal grob geschätzt), würdest Du auf die 5.000,00 Gewinn 750,00 EUR Steuern zahlen müssen, die wohl noch nicht vorausgezahlt sind.

Wie hoch der Behindertenpauschbetrag ist, wissen wir nicht, der hängt vom GdB ab, den wir nicht kennen. Maximale Minderung des zvE um 2.840,00 EUR bei GdB 100. Wären immer noch 324 EUR Steuern auf den Gewinn.

Bleiben die Werbungskosten, die den 51.000 zuzurechnen sind. Hier wirkt sich nur das aus, was den Betrag von 1.000 EUR übersteigt, da der Pauschbetrag in der Lohnsteuerberechnung schon berücksichtigt ist. Das Arbeitszimmer ist einzurechnen, addiert sich also nicht auf den Pauschbetrag für Werbungskosten.

Die Beiträge zur Riesterrente wirken sich mit maximal 2.100 als Sonderausgaben aus. Somit wäre bei max. GdB und max. Riester der Gewinn von 5.000 neutralisiert. Abhängig von den noch zu berücksichtigenden Werbungskosten (siehe oben) ist eine Steuererstattung von 900,00 EUR sehr im Bereich des Möglichen.

Genaueres kann man nur sagen, wenn man die einzelnen Werte kennt. Und hier findest Du die Angaben in der Steuererklärung:

  • Behindertenpauschbetrag in Anlage Außergewöhnliche Belastungen
  • Riesterrente in der Anlage AV, die Angaben zu den Beiträgen werden elektronisch vom Anbieter an das FA übermittelt
  • Werbungskosten nichtselbständige Tätigkeit in der Anlage N

Zudem sollte das dann auch aus dem Steuerbescheid hervorgehen. Falls da etwas fehlt, wäre eine Änderung innerhalb eines Monats immer noch problemlos möglich.

Um Dir diese Fragen zu beantworten, zahlst Du eigentlich das Geld an Deinen Steuerberater. Sprich, eine solche Erläuterung sollte da inbegriffen sein.

Macht er auch Deine Buchhaltung? Dann zahlst Du ja auch dafür und musst das in die Rechnung einbeziehen. Also im Zweifel nicht nur 50,00 "Gewinn" aus der Steuererstattung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.

TomRichter  19.05.2025, 19:19
Steuersatz von 15 %

Bei 56.000 Brutto? Zumal hier ja der Grenz- und nicht der Durchschnittssteuersatz relevant ist.

Den Trick musst Du mir mal verraten. Ich geb' Dir auch was ab von meiner Steuerersparnis ;-)

kegus  19.05.2025, 20:33
@TomRichter

naja, wenn der Steuersatz höher ist, fällt die Erstattung nur noch geringer aus, für die Beantwortung der Frage also eher nicht relevant

gerechnet und gemeint hab ich den Durchschnittssteuersatz und den aus vorgenanntem Grund bewusst niedrig gewählt, aber tatsächlich mehr so grob in die Kiste gelangt

eigentlich rechne ich bei so etwas pauschal mit 25-30%, das schien mir aber zu hoch wegen der Abzüge

Wenn wir einfach davon ausgehen, dass die Lohnsteuer richtig ist, dann würde zusätzliche Steuer nur auf die 5.000 Euro anfallen. Im Gegensatz zu den Kollegen schätze ich immer mit 25%, dann würden als rund 1.250 Euro Steuer für die 5.000 Euro anfallen.

Behindertenpauschbetrag sind im Schnitt 1.000 Euro, also 250 Euro Steuerminderung. Ermäßigung für Riester, Werbungskosten, etc. pp. so kann die Nachzahlung auch mal in den Erstattungsbereich rutschen.

900 Euro Erstattung finde ich daher nicht schlecht. Muss man mit einem Gewinn von 5.000 Euro erst mal hinbekommen. Manch anderer muss nachbezahlen (und noch den Steuerberater bezahlen).