Schenkungssteuer nach Wertzuwachs einer Immobilie?
Angenommen man bekommt eine Wohnung im Wert von 400.000€ (steuerfreier Betrag) von einem Elternteil geschenkt. Diese soll nach 4–5 Jahren verkauft werden, ist aber inzwischen dank guter Lage und hoher lokaler Nachfrage + Renovierung in Eigenleistung im Wert gestiegen und kann somit für angenommen 600.000€ verkauft werden. Muss der jetzt höhere Betrag nachversteuert werden, oder ist das einfach "Glück"?
3 Antworten
Für die Höhe der Schenkungsteuer ist der Wert im Zeitpunkt des Vermögenszuflusses entscheidend, § 11 i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG.
Sofern die eigene Besitzzeit zusammen mit der Vorbesitzzeit des Schenkenden 10 Jahre übersteigt, ist der Verkauf auch nicht einkommensteuerpflichtig. Liegt der Verkaufszeitpunkt innerhalb der 10 Jahre nach Erwerb durch den Schenkenden, so unterliegt der Gewinn als Spekulationsgewinn der Einkommensteuer, es sei denn, die Immobilie wurde in den letzten drei Jahren vor Verkauf zu eigenen Wohnzwecken genutzt.
Wieso hast du das nicht gleich unter Steuer gepostet?! Hab eine Verschiebung angetriggert.
Such in https://www.finanztip.de/erbschaftssteuer/ nach "verkauf".
notting
PS: Du hast nicht nach der Spekulationssteuer gefragt...
Das war meine erste Frage auf der Plattform. Ich kenne mich hier noch nicht so gut aus, sorry.
Der Wertzuwachs einer Schenkung muss nicht nachversteuert werden.
Stell dir mal den umgekehrten Fall vor. Du bekommst eine Immobilie geschenkt und zahlst Schenkungssteuer. nach 5 Jahren moechtest du die Immobilie verkaufen, aber sie ist im Wert gesunken. Meinst du etwa, du koenntest rueckwirkend eine Steuersenkung geltend machen?
Fuer die Steuer ist immer der Wert im steuerlich revelanten Jahr massgebend.