Schenkungssteuer nach Wertzuwachs einer Immobilie?

3 Antworten

Für die Höhe der Schenkungsteuer ist der Wert im Zeitpunkt des Vermögenszuflusses entscheidend, § 11 i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG.

Sofern die eigene Besitzzeit zusammen mit der Vorbesitzzeit des Schenkenden 10 Jahre übersteigt, ist der Verkauf auch nicht einkommensteuerpflichtig. Liegt der Verkaufszeitpunkt innerhalb der 10 Jahre nach Erwerb durch den Schenkenden, so unterliegt der Gewinn als Spekulationsgewinn der Einkommensteuer, es sei denn, die Immobilie wurde in den letzten drei Jahren vor Verkauf zu eigenen Wohnzwecken genutzt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.

Wieso hast du das nicht gleich unter Steuer gepostet?! Hab eine Verschiebung angetriggert.

Such in https://www.finanztip.de/erbschaftssteuer/ nach "verkauf".

notting

PS: Du hast nicht nach der Spekulationssteuer gefragt...

Woher ich das weiß:Hobby

Kuro1988 
Beitragsersteller
 08.06.2025, 23:54

Das war meine erste Frage auf der Plattform. Ich kenne mich hier noch nicht so gut aus, sorry.

Der Wertzuwachs einer Schenkung muss nicht nachversteuert werden.

Stell dir mal den umgekehrten Fall vor. Du bekommst eine Immobilie geschenkt und zahlst Schenkungssteuer. nach 5 Jahren moechtest du die Immobilie verkaufen, aber sie ist im Wert gesunken. Meinst du etwa, du koenntest rueckwirkend eine Steuersenkung geltend machen?

Fuer die Steuer ist immer der Wert im steuerlich revelanten Jahr massgebend.