Kann ich Daten aus den Einzelwirtschaftsplan nutzen, um die Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung auszufüllen?
Ich bin Mieter und mein Vermieter hat mir einfach den Gesamtwirtschaftsplan geschickt auf 2023 und 2024. Ich nutze Taxfix für die Steuererklärung auf 2024 und wenn ich anklicke
Liegt für den privat genutzten Haushalt eine Nebenkostenabrechnung vor? - JaMuss ich zwischen Sonderbescheinigung §35a oder Einzelposten der Abrechnung...
1 Stimme
1 Antwort
Worum genau geht es Dir denn bei der Steuer? Um die Aufwendungen nach 35a? Dafür gibt es normalerweise eine entsprechende Bescheinigung.
Fakt ist, ein Wirtschaftsplan ist keine Nebenkostenabrechnung. Denn es ist ja erst einmal nur der Plan, der Basis für die Hausgeldzahlungen ist. Wie viele Aufwendungen tatsächlich entstanden sind, geht daraus nicht hervor. Schon gar nicht die Aufwendungen nach 35a, denn hierfür sind die Rechnungen der Handwerker erforderlich, auf denen der Anteil an Arbeitsleistung ausgewiesen ist. Der steht auch in der Abrechnung in der Regel nicht drin, daher gibt es ja von der Hausverwaltung die Bescheinigung für 35a.
Andere Nebenkosten könntest Du als Mieter ja nur steuerlich geltend machen, wenn das Mietobjekt der Einkünfteerzielung dient, also nicht die Privatwohnung ist, hier max. Arbeitszimmer.
Nochmal: der Wirtschaftsplan nützt Dir gar nichts, egal, ob Einzel oder Gesamt. Es wird eine Betriebskostenabrechnung benötigt bzw. eine Bescheinigung nach 35a. Bei der Betriebskostenabrechnung würde eine Gesamtabrechnung auch nichts nützen, da nicht alle Kosten nach MEA zu verteilen sind. Der eigene Kostenanteil lässt sich also nicht einfach anteilig herausrechnen.
Dein Vermieter muss Dir ja aber eine ordentliche Betriebskostenabrechnung ausstellen. Tut er das nicht, verzichtet er entweder auf eine Nachzahlung (wohl eher unwahrscheinlich) oder Du weißt gar nicht, ob Du nicht eine Erstattung bekämst.