Lipödem Behandlung steuerlich absetzbar?

4 Antworten

Auf der Rechnung sollte der Patient stehen. Wer die Rechnung dann zahlt, ist ja nicht von Belang für den Rechnungsaussteller.

Die Kosten sind, wie anTTraXX schon schrieb, als agB absetzbar.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.

Aufwendungen sind aus außergewöhnliche Belastungen ansetzbar

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Da sie Arbeitssuchend ist, gehe ich davon aus, dass Du Lohnsteuerklasse 3 und sie 5 hat. Damit würdet ihr zusammen veranlagt werden. Auf der Rechnung muss ihr Name stehen und du kannst es dann ja zahlen.