Abschreibungen und Zuschreibungen?

1 Antwort

Die Aufgabenstellung ist sehr wahrscheinlich unvollständig wiedergegeben. Aus den vorhandenen Werten schließe ich folgenden Sachverhalt:

Maschine zu AK 120.000 zum 01.04.2017 erworben, ND 6 Jahre (72 Monate)

Dies passt jedenfalls zu einer jährlichen AfA von 20.000 ausgehend von einem Anfangsbuchwert von 105.000.

Durch die in 2019 erfolgte Teilwertabschreibung ist in 2020 nach der Restwertmethode zu rechnen (RW / RND). Die RND zum 31.12.2019 beträgt 39 Monate, macht bei 59.000 RBW 18.153, etwas zu großzügig abgerundet kommt man auf die 18.000 RW-AfA.

Da in 2021 der TW höher ist als der BW, greift das Wertaufholungsgebot, dies kann jedoch nicht über die fortgeführten AK hinaus, diese liegen bei jährlicher AfA von 20.000 bei 25.000.

Ab 2022 wiederum RW-AfA, diesmal für 15 Monate und dies entspricht ganz genau der eigentlichen AfA, weil wir ja von den fortgeführten AK ausgehen.

Maybe it's a wild guess.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.