Staatsorganisationsrecht klausur nicht bestanden (Jura)?
Hey ich habe leider die Staatsorga Klausur nicht bestanden und es lag wie erwartet an der Begründetheit... Hat jemand Tipps für mich, wie ich eine anständige Begründetheit aufschreiben kann? Ich habe bei Staatsorga das Gefühl, dass die Begründetheit ständig anders ist. :(
1 Antwort
Ich habe bei Staatsorga das Gefühl, dass die Begründetheit ständig anders ist. :(
Im Grunde gibt es in Staatsorga "nur" zwei verschiedene Aufbauten von der Begründetheit, welche du wählst, hängt davon ab, was du prüfst:
Geht es darum, dass die Rechte eines Organs verletzt wurden, machst du folgenden Aufbau:
- Bestehen einer Rechtsposition des Antragstellers
- Beeinträchtigung dieser Rechtsposition
- Rechtswidrigkeit der Beeinträchtigung (= Interessenabwägung zwischen der Rechtsposition und möglichen Rechtfertigungsgründen)
Diesen Prüfungsaufbau kann man ansatzweise mit dem Aufbau einer Grundrechtsprüfung vergleichen.
Geht es darum, dass ein Gesetz verfassungswidrig sein soll, machst du den Aufbau:
- Formelle Verfassungsmäßigkeit
a. Zuständigkeit (Gesetzgebungskompetenz, insb. Art. 70 - 74 GG)
b. Gesetzgebungsverfahren (insb. Art. 76 - 77 GG)
c. Form (Art. 82 GG)
- Materielle Verfassungsmäßigkeit (da prüfst du, ob das Gesetz gegen Verfassungsrecht verstößt)
---
Ich hoffe, die beiden Aufbauten helfen dir, melde dich, falls du genauere Erklärungen willst.
Hat jemand Tipps für mich, wie ich eine anständige Begründetheit aufschreiben kann?
Üben. Das ist der beste Ratschlag, den man da geben kann. Schau dir auch nochmal die Lösungen aus deiner AG/PÜ an.
Mach dir übrigens keinen Kopf wegen deiner Klausur. Viele fallen durch Staatsorga, bei mir damals lag die Durchfallquote sogar bei 52%!! Schau auch mal, ob du Staatsorga wirklich nochmal schreiben musst.
Aber bei Staatsorga finde ich nie die passenden Normen z.B. bei einer Abstrakten Normenkontrolle da muss man dann ja auch die passenden Normen finden, um zu schauen, wer wofür zuständig. Das fällt mir sehr schwer.
Das ist leider wirklich Übungssache :(
Für die Zuständigkeit musst du dir eigentlich nur Folgendes merken:
Grds. sind die Länder für alle Gesetzes zuständig (Art. 30, 70 GG), außer wenn das GG dem Bund die Gesetzgebungskompetenz zuschreibt.
Dafür schaust du dir Art. 71, 73 GG an und schaust, ob einer der Fälle des 73 vorliegt. Wenn nicht, schaust du in Art. 72, 74 GG und da, ob ein Fall des 74 vorliegt (Achtung: Art. 73 II und III beachten!)
Wenn alles nicht passt, musst du nach ungeschriebener Gesetzgebungskompetenz prüfen. Schau dafür mal ins Lehrbuch.
Letztendlich wird es darauf hinauslaufen, dass der Bund Gesetzgebungskompetenz hat, ansonsten wäre die Prüfung zu früh vorbei.
Leider muss ich mehrere Klausuren nachschreiben und kann nicht schieben. Aber bei Staatsorga finde ich nie die passenden Normen z.B. bei einer Abstrakten Normenkontrolle da muss man dann ja auch die passenden Normen finden, um zu schauen, wer wofür zuständig. Das fällt mir sehr schwer. Und danke für deine Antwort, es motiviert mich so sehr. Ich fühle mich sehr schlecht, als würde ich alles verhauen.