Sollten Männer ein Mitspracherecht bei einer Abtreibung haben?

30 Antworten

Als Vater des Kindes?

Meine Meinung:

JA!

Sofern Sie Pflichten gegenüber dem Kind bzw. der Mutter aufgrund des Kindes haben werden (z.B.: Unterhaltspflicht, Umgangsrecht des Kindes mit dem Vater)

Sofern die Gesellschaft sich herausnimmt, über die Abtreibung Mitspracherecht auszuüben, z.B. per Gesetz bis zu welchem Monat der Schwangerschaft eine Abtreibung straffrei bleibt.

Warum?

Ganz einfach: Pflichten sollten nicht alleine stehen, sondern mit Rechten einhergehen - und umgekehrt. Alles andere ist ein einseitiger Vorteil zum Nachteil von Anderen - mir wiederstrebt so etwas. Falls also der Vater z.B. Unterhalt an das Kind bzw. die Mutter bezahlen muss betrifft es Ihn auch.

Der Vater ist immerhin der Vater des Kindes, also eines von (üblicherweise) zwei Elternteilen. Wieso sollte ein Elternteil (Vater) kein MItspracherecht haben, wenn sogar bereits unbeteiligte Menschen per Gesetz ein Mitspracherecht über die Abtreibung erhalten?

Ich habe jedes Verständnis dafür, dass sich ein Mann (ob er nun für das Austragen der Schwangerschaft oder für einen Schwangerschaftsabbruch plädiert) mies und außen vor gelassen fühlt.

Wir sind ein freies Land und so hat jeder das Recht auf freie Meinungsäußerung.

So gesehen hat der Erzeuger ein "Mitspracherecht" und eine Kommunikation zwischen den Partnern, ob eine Schwangerschaft ausgetragen oder abgebrochen wird, ist durchaus wünschenswert. Aber der Mann hat kein "Entscheidungsrecht". 

Der beste Fall ist ein gemeinsam gefundener und getragener Entschluss. 

Doch vor der Geburt ist man(n) noch kein "Vater" und es ist doch gar nicht gesichert, dass derjenige, der "Vaterrechte" für sich in Anspruch nehmen will (oder eben auch nicht), auch wirklich der Erzeuger ist. 

Außerdem; wie kann irgendein Mensch über die körperliche und seelische Unversehrtheit einer Frau entscheiden? Denn es ist nun mal die Frau, ohne deren Körper weder das eine noch das andere möglich ist.

Schließlich liegen zwischen einem positiven Schwangerschaftstest und Mutterschaft oder auch einer Adoption eine Schwangerschaft mit allen möglichen Komplikationen, Risiken und Spätfolgen und eine ungewollte Geburt mit allen möglichen Komplikationen, Risiken und Spätfolgen, was gegebenenfalls auch zu familiären, partnerschaftlichen, gesellschaftlichen und finanziellen Problemen führen kann.

Ebenso betreffen die körperlichen und seelischen Umstände eines medikamentösen oder operativen Eingriffs in erster Linie die Frau.

Wie sollte ein Kompromiss aussehen? Ein bisschen schwanger, ein halbes Baby oder eine Überführung der Leibesfrucht in einen anderen Körper gibt es nicht.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

SchakKlusoh  26.03.2025, 11:03

Männer und Frauen sollten GLEICHBERECHTIGT sein. Das schliesst die Reproduktionsrechte ein.

Wenn zwei Menschen Sex haben, sollten sie sich VORHER überlegen was sie tun, wenn "etwas" passiert. Auf diese Absprache sollten BEIDE sich verlassen können, weil es Konsequenzen hat.

  • War der Sex ohne Zeugungsabsicht, die Frau schwanger wird und entscheidet, daß sie das Kind austragen möchte, sollte der Mann keine Verpflichtungen haben.
  • War der Sex mit Zeugungsabsicht, will die Frau aber abtreiben, sollte die Meinung des Mannes eingeholt werden. Verweigert die Frau die Angaben, sollte sie bestraft werden können.
isebise50  26.03.2025, 11:28
@SchakKlusoh

Zum ersten Punkt:

Das Gesetz differenziert (zum Glück für das Kind) nicht zwischen ungewollter, gewollter und nur durch einen Elternteil gewollter Schwangerschaft. Die Figur einer „missbräuchlichen Schwangerschaft" existiert nach deutschem Recht also nicht.

Dabei ist zu bedenken, dass auch bei Einsatz von Empfängnisverhütungsmitteln ein vollständiger Schutz vor einer Schwangerschaft niemals besteht. Nichtsdestotrotz kann der Mann ja selbst dafür sorgen, dieses Risiko so klein wie möglich zu halten und einfach Kondome benutzen oder auf Sex verzichten.

Da der Kindesunterhalt und der für die Mutter gegebenenfalls anfallende Betreuungsunterhalt dem Kindeswohl dienen, macht die Art und Weise der Empfängnis auch keinen Unterschied für die Unterhaltsverpflichtung. Aus Sicht des Kindeswohls ist es irrelevant, ob ein oder beide Elternteile die Schwangerschaft wollten.

Rechtliche Möglichkeiten gibt das Gesetz dem Vater zu Lasten des Kindeswohles daher nicht. Schließlich ist ein Kind da, was versorgt werden muss. Soll das der Steuerzahler übernehmen?

Zum zweiten Punkt:

Und was macht man dann mit der „eingeholten Meinung“?

SchakKlusoh  26.03.2025, 21:58
@isebise50
Das Gesetz differenziert (zum Glück für das Kind) nicht zwischen ungewollter, gewollter und nur durch einen Elternteil gewollter Schwangerschaft

Das ist ein Fehler. Dadurch werden Männer in ihren Entscheidungs- und Reproduktions- Rechten eingeschränkt.

... dass auch bei Einsatz von Empfängnisverhütungsmitteln ...

Das ist irrelevant. Dieses Risiko besteht für Beide.

Aus Sicht des Kindeswohls ist es irrelevant, ob ein oder beide Elternteile die Schwangerschaft wollten.

Es macht aber etwas für die Eltern aus. Beide sollten gleiche Reproduktionsrechte haben.

Rechtliche Möglichkeiten gibt das Gesetz dem Vater zu Lasten des Kindeswohles daher nicht.

Das ist ein Fehler. Dadurch werden Männer in ihren Entscheidungs- und Reproduktions- Rechten eingeschränkt.

Und was macht man dann mit der „eingeholten Meinung“?

Wenn dargestellt werden kann, daß vorher vereinbart wurde, daß eine Schwangerschaft ausgetragen wird, und der Mann auf Einhaltung der Vereinbarung besteht, sollte eien Abtreibung nicht erlaubt sein.

SchakKlusoh  30.03.2025, 11:19
@SchakKlusoh

downvoting heißt nicht, daß der Kommentar falsch ist - nur, daß jemand keine Argumente hat.

Rudi0948  11.03.2025, 12:25

Der beste Fall ist ein gemeinsam gefundener und getragener Entschluss.

Wenn in einer Ehe eine unerwünschte Schwangerschaft ankündigt und beide der Ansicht sind, kein Kind mehr haben zu wollen (es sind schon einige da), dann ist das vorteilhaft. Ist sie aber von jemand Anderen, wird es kompliziert. Der Ehemann wird wahrscheinlich nicht gewillt sein, ein "Kuckucksei" großzuziehen, von den Folgen des Seitensprungs mal abgesehen. Ist die Schwangerschaft ein Ergebnis eines Verbrechens, wir er dem doch zustimmen.

isebise50  11.03.2025, 12:31
@Rudi0948

Eine Vaterschaftsanfechtung ist grundsätzlich auch während der Ehe möglich (nur nicht schon vor Geburt des Kindes).

PlueschTiger  11.03.2025, 15:55
@isebise50

Aber gerade in einer Beziehung blanker Selbstmord. Frauen sagen zwar so was, aber jeder weiß was die Konsequenz ist, denn das als Mann fordern ist im Grunde das Beziehungsende. Für eine Frau bedeutet das nämlich das er ihr nicht traut.

isebise50  11.03.2025, 17:35
@PlueschTiger
Der Ehemann wird wahrscheinlich nicht gewillt sein, ein "Kuckucksei" großzuziehen, von den Folgen des Seitensprungs mal abgesehen.

Daraus habe ich gefolgert, dass in deinem konstruierten Fall das Fremdgehen bekannt ist.

SchakKlusoh  26.03.2025, 22:02
@Rudi0948
  1. Wenn die Ehefrau das Kind eines anderen Mannes bekommt, sollte der Ehemann keine Verpflichtungen gegenüber dem Kind haben. Ich bin sowieso für automatische Vaterschaftstests und gegen die derzeitige gesetzliche Regelung. Sie ist sehr unfair gegenüber dem Ehemann.
  2. Man sollte die Schuldfrage bei der Scheidung wieder einführen.
  3. Wenn die Frau nach einer Vergewaltigung schwanger wird, sollte sie allein die Entscheidung treffen dürfen und der Ehemann keine Verpflichtungen gegenüber dem Kind haben
SchakKlusoh  26.03.2025, 22:03
@isebise50

Das sollte alles abgeschafft werden. Man sollte automatische Vaterschaftstests einführen.

Klar, wenn sie der Vater sind. Man sollte gemeinsam eine Lösung finden ob die Frau abtreibt oder nicht. Allerdings hat die Frau die Entscheidung über ihren Körper.

Eine Frau entscheidet vollkommen alleine über das Abbrechen oder Austragen einer ungewollten Schwangerschaft.

Die Situation mag aus Sicht des Mannes oftmals unbefriedigend erscheinen, aber letztlich gibt es keine andere Lösung, als das Selbstbestimmungsrecht der Frau über ihren eigenen Körper anzuerkennen. Es ist ihr Körper und eine Zwangsschwangerschaft ist nicht zumutbar.

Bedenke vor allem auch, dass die Identität des Erzeugers zu Beginn einer Schwangerschaft ja gar nicht feststeht. Die Frau könnte einen beliebigen Mann als potentiellen Vater benennen, der dann jeder Entscheidung zustimmen könnte. Alleine dieses Argument zeigt doch, dass ein Mitspracherecht gar keinen Sinn ergibt.


TrueMan98 
Beitragsersteller
 10.03.2025, 13:43

Valider Punkt, darüber werde ich mir Gedanken machen

SchakKlusoh  30.03.2025, 11:19
@SchakKlusoh

downvoting heißt nciht, daß der Kommentar falsch ist - nur, daß jemand keine Argumente hat.

SchakKlusoh  26.03.2025, 22:08
Eine Frau entscheidet vollkommen alleine über das Abbrechen oder Austragen einer ungewollten Schwangerschaft.

Das ist ein Fehler. Dadurch werden Männer in ihren Entscheidungs- und Reproduktions- Rechten eingeschränkt.

aber letztlich gibt es keine andere Lösung

Doch, die gibt es.

Wenn zwei Menschen Sex haben, sollten sie sich VORHER überlegen was sie tun, wenn "etwas" passiert. Auf diese Absprache sollten BEIDE sich verlassen können, weil es Konsequenzen hat.

  • War der Sex ohne Zeugungsabsicht, die Frau schwanger wird und entscheidet, daß sie das Kind austragen möchte, sollte der Mann keine Verpflichtungen haben.
  • War der Sex mit Zeugungsabsicht, will die Frau aber abtreiben, sollte die Meinung des Mannes eingeholt werden. Verweigert die Frau die Angaben, sollte sie bestraft werden können.
Es ist ihr Körper ...

... aber der Fötus ist von beiden. Das Selbstbestimmungsrecht sollte VOR dem Geschlechtsverkehr ausgeübt werden. Auf diese Absprache sollten BEIDE sich verlassen können, weil es Konsequenzen hat.

Die Frau könnte einen beliebigen Mann als potentiellen Vater benennen, der dann jeder Entscheidung zustimmen könnte.

Ich bin für verbindliche Vaterschaftstests. IMMER. Auch nach einer Abtreibung. Dabei würde die Lüge auffliegen.

Alleine dieses Argument zeigt doch, dass ein Mitspracherecht gar keinen Sinn ergibt.

Dieses Argument ist damit widerlegt.

Kajjo  27.03.2025, 07:06
@SchakKlusoh
Doch, die gibt es. Wenn zwei Menschen Sex haben, sollten sie sich VORHER überlegen was sie tun

Das ist wirklichkeitsfremd. Du kannst niemandem vorschreiben, Verträge zu schließen, bevor sie Sex haben. das wird realistisch so gut wie nie geschehen. Das ist also reine Theorie, die nicht wirklich hilft.

War der Sex ohne Zeugungsabsicht, die Frau schwanger wird und entscheidet, daß sie das Kind austragen möchte, sollte der Mann keine Verpflichtungen haben.

Das ist rein männliches Wunschdenken. Wenn beide ehrlich und gewissenhaft verhüten, kann es trotzdem zur ungewollten Schwangerschaft kommen. Verhütung funktioniert halt nicht 100%ig. Wieso sollte die Frau alleine die Last tragen?

War der Sex mit Zeugungsabsicht, will die Frau aber abtreiben, sollte die Meinung des Mannes eingeholt werden. 

Du hast einfach nur deinen Kommentar x-mal kopiert (was ein Missbrauch unseres Systems ist), anstatt auf meine Antwort direkt einzugehen. Das Hauptargument hier war: Die Identität des Erzeugers ist nicht sicher bekannt. Die Frau kann irgendwen angeben und der ihr dann zustimmen, wenn sie abtreiben will.

Das zweite Hauptargument war, dass nur eine Frau über ihren eigenen Körper bestimmen kann und darf: Du kannst sie doch nicht zum Austragen zwingen! Sie darf halt jederzeit entscheiden. Sie kann ihre Meinung ändern. Zum Beispiel auch durch neue Fakten, wie zum Beispiele Probleme in der Schwangerschaft oder Behinderungen des Fötus.

Beide Argumente sind durch deine eher alberne "vorherige Absprache" nicht lösbar.

Ich verstehe die Ohnmacht des Mannes angesichts der starken Asymmetrie von Schwangerschaft. Aber so sind nun mal die biologischen Fakten -- das ist weitaus bindender als bloße Rechtsgestaltung.

SchakKlusoh  28.03.2025, 00:31
@Kajjo
Du kannst niemandem vorschreiben, Verträge zu schließen, bevor sie Sex haben. das wird realistisch so gut wie nie geschehen.

Genau das passiert aber. Der "Vertrag" ist das Familiengesetz (oder wie das in D heißt). Dieser Vertrag ist nicht fair.

Das ist rein männliches Wunschdenken.

Ich mag solche sexistischen Einordnungen nicht. Hast du keine Argumente?

Wieso sollte die Frau alleine die Last tragen?

Sie soll nicht die "Last" alleine tragen. Sie soll sich an die Absprache halten oder die Verantwortung für ihre Entscheidung übernehmen.

Die Frau kann irgendwen angeben und der ihr dann zustimmen, wenn sie abtreiben will.

Mit einem verbindlichen Vaterschaftstest kann man das herausfinden. Hat sie den richtigen Vater gewußt, sollte sie wegen Täuschung bestraft werden.

Das zweite Hauptargument war, dass nur eine Frau über ihren eigenen Körper bestimmen kann und darf:

Daran ändert muß sich auch nichts ändern.

Du kannst sie doch nicht zum Austragen zwingen!

Der Fötus IST aber nicht ihr Körper. Der Gesetzgeber hat zum Schutz des werdenden Leben deshalb die Abtreibung verboten. Der Staat hat das Recht das Selbstbestimmungsrecht von Frauen und Männern einzuschränken.

Sie darf halt jederzeit entscheiden.

Das ist unfair. Wieso gilt immer dann keine Gleichberechtigung, wenn Frauen einen Nachteil haben könnten?

Probleme in der Schwangerschaft oder Behinderungen des Fötus.

Das sind valide Gründe für eine Abtreibung.

Aber so sind nun mal die biologischen Fakten

Das sind keine biologiscxhe Fakten. Das sind von Menschen gemachte Gesetze.

SchakKlusoh  28.03.2025, 00:32
@Kajjo

Wieso gehst du nicht auf den Fall 1. ein?

Wieso darf der Staat nicht in das Selbstbestimmungsrecht von Frauen eingreifen, aber in das von Männern?

Wieso sollte eine Frau mehr Recht über ihren Körper haben, als eine Mann über seinen?

Kajjo  31.03.2025, 09:31
@SchakKlusoh
Wieso sollte eine Frau mehr Recht über ihren Körper haben, als eine Mann über seinen?

Wo ist das der Fall?

SchakKlusoh  31.03.2025, 21:54
@Kajjo

Zum Beispiel bei der Wehrpflicht. Dagegen ist die Beschränkung der Abtreibung eine Kleinigkeit.

Rudi0948  11.03.2025, 12:27

Das wäre das Letzte, was in einer Ehe zu suchen hätte.

Nein, die Entscheidung liegt am Ende bei der Person, die geschwängert wurde.

Das bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, dass die betroffenen Frauen sich bei anderen keinen Rat einholen würden. Ohne von Vergewaltigungen oder dergleichen zu sprechen: Wenn es sich um eine ungewollte Schwangerschaft in einer gesunden Beziehung handelt, dann wird die Frau mit großer Sicherheit auch ihren Mann/Freund bei der Entscheidung mit einbeziehen. Das vergessen viele Hardcore Gegner immer.

Jede Frau kann sich bei ihrem Partner oder anderen Männern einen Rat einholen - wenn sie das möchte. Am Ende entscheidet aber die Frau final, wie sie vorgeht. Sie darf nicht von außen dazu gezwungen werden, ein Kind zu gebären.


SchakKlusoh  26.03.2025, 11:33
Am Ende entscheidet aber die Frau final, wie sie vorgeht.

Männer und Frauen sollten GLEICHBERECHTIGT sein. Das schliesst die Reproduktionsrechte ein.

Wenn zwei Menschen Sex haben, sollten sie sich VORHER überlegen was sie tun, wenn "etwas" passiert. Auf diese Absprache sollten BEIDE sich verlassen können, weil es Konsequenzen hat.

  • a - War der Sex ohne Zeugungsabsicht, die Frau schwanger wird und entscheidet, daß sie das Kind austragen möchte, sollte der Mann keine Verpflichtungen haben.
  • b - War der Sex mit Zeugungsabsicht, will die Frau aber abtreiben, sollte die Meinung des Mannes eingeholt werden. Verweigert die Frau die Angaben, sollte sie bestraft werden können.
Sie darf nicht von außen dazu gezwungen werden, ein Kind zu gebären.

Genau das tut aber der Paragraph 218. Entscheidungen haben Konsequenzen. Eine Frau, die kein Kind möchte, hat viele Möglichkeiten keines zu bekommen.

erikbhrdt  26.03.2025, 12:32
@SchakKlusoh
Das schliesst die Reproduktionsrechte ein.

Nein das tut es aus meiner Sicht nicht.

Beide Partner können sich austauschen und darüber entscheiden, wie sie gemeinsam vorgehen wollen. Am Ende ist es aber der Körper der Frau. Und es darf sie aus meiner Sicht niemand zwingen. Ein Kind sollte nur dann auf die Welt kommen, wenn sich beide (oder die Frau selbst) darauf geeinigt haben. Es ist das Recht von niemanden zu sagen „du bist schwanger, willst das Kind aber nicht - ich aber schon also tu was ich will“. Das ist keine Gleichberechtigung.

Verhandlung ist das Ziel und das habe ich ja bereits bejaht. Es darf gerne untereinander abgestimmt werden. Trotzdem darf der Mann die Frau nicht zur Geburt zwingen.

Wenn zwei Menschen Sex haben, sollten sie sich VORHER überlegen was sie tun, wenn "etwas" passiert. Auf diese Absprache sollten BEIDE sich verlassen können, weil es Konsequenzen hat.

Hast du vollkommen Recht mit. Trotzdem kommt es immer wieder zu Leichtsinnigkeit und/oder Versehen, weil Verhütungsmittel eben keinen 100%igen Schutz gewährleisten können und viele auch keine Ahnung haben. Ganz egal wie unglücklich oder tatsächlich naiv und selbstverschuldet die Situation sein sollte: sie ist keine Rechtfertigung dafür, einem Menschen vorzuschreiben, ob er das Kind austrägt oder nicht.

Fehler passieren und manchmal auch aus eigener Blödheit - das sollte einen aber nicht das Recht über den eigenen Körper entziehen. Paare entscheiden selbst, wann und ob sie Eltern werden wollen oder nicht. Daran ändert auch ein blöder Zufall oder Leichtsinnigkeit nichts.

SchakKlusoh  26.03.2025, 21:34
@erikbhrdt
Ein Kind sollte nur dann auf die Welt kommen, wenn sich beide (oder die Frau selbst) darauf geeinigt haben.

Genau das sage ich doch.

Wenn zwei Menschen Sex haben, sollten sie sich VORHER überlegen was sie tun, wenn "etwas" passiert. Auf diese Absprache sollten BEIDE sich verlassen können, weil es Konsequenzen hat.

  1. War der Sex ohne Zeugungsabsicht, die Frau schwanger wird und entscheidet, daß sie das Kind austragen möchte, sollte der Mann keine Verpflichtungen haben.
  2. War der Sex mit Zeugungsabsicht, will die Frau aber abtreiben, sollte die Meinung des Mannes eingeholt werden. Verweigert die Frau die Angaben, sollte sie bestraft werden können.
Das ist keine Gleichberechtigung.

Doch, das ist Gleichberechtigung. Die Frau hat VORHER einer Schwangerschaft zugestimmt. Eien einseitige Rücknahme verletzt die Reproduktionsrechte des Mannes.

Verhandlung ist das Ziel und das habe ich ja bereits bejaht.

"Verhandlungen" ohne Konseqenzen sind sinnlos.

Fehler passieren

Das ist nicht das Thema.

erikbhrdt  26.03.2025, 21:51
@SchakKlusoh
Wenn zwei Menschen Sex haben, sollten sie sich VORHER überlegen was sie tun, wenn "etwas" passiert. Auf diese Absprache sollten BEIDE sich verlassen können, weil es Konsequenzen hat.

Klar, ist logisch. Das ist jedoch nicht immer der Fall.

War der Sex mit Zeugungsabsicht, will die Frau aber abtreiben, sollte die Meinung des Mannes eingeholt werden

Und das ist nachvollziehbar. Und das stelle ich auch nicht infrage. Ich stelle lediglich infrage, ob die Frau im Fall der vorherigen „Zusage“ trotz späterer Absage dennoch zur Geburt gezwungen werden sollte.

Aus meiner Sicht darf eine Frau nicht zur Austragung gezwungen werden - auch wenn sie vorher zustimmte. Denn am Ende gilt das Recht des gebärenden Körpers.

Nochmal: Der Mann darf und sollte bei der Entscheidungsfindung mit eingeschlossen werden. Die finale Entscheidung fällt aber die Frau - sie darf nicht zur Austragung gezwungen werden. Ganz egal wie sie vorher zur Schwangerschaft stand.

SchakKlusoh  28.03.2025, 00:11
@erikbhrdt
Klar, ist logisch. Das ist jedoch nicht immer der Fall.

Geschlechtsverkehr führt normalerweise zur Schwangerschaft. Das sollte jeder wissen, der einmal Sexualkundeunterricht gehabt hat.

Wer sich nicht vorher überlegt, was er dann tut, sollte besser keinen Sex haben und schon gar keine Kinder.

Ich stelle lediglich infrage, ob die Frau im Fall der vorherigen „Zusage“ trotz späterer Absage dennoch zur Geburt gezwungen werden sollte.

Soviel ich weiß, ist Abtreibung generell verboten, es geht als nicht um das Erzwingen der Geburt, sondern um die Erlaubnis der Abtreibung.

Denn am Ende gilt das Recht des gebärenden Körpers.
Die finale Entscheidung fällt aber die Frau

Das ist unfair. Wieso gilt immer dann keine Gleichberechtigung, wenn Frauen einen Nachteil haben könnten?

Der Mann darf und sollte bei der Entscheidungsfindung mit eingeschlossen werden.

Was soll das heissen? Entscheidet er mit oder darf er mal so etwas dazu sagen, was dann aber ignoriert wird?

SchakKlusoh  28.03.2025, 00:13
@erikbhrdt

Wieso gehst du nicht auf den 1. Fall ein?

Wieso sollte eine Frau mehr Recht über ihren Körper haben, als eine Mann über seinen?

erikbhrdt  28.03.2025, 09:20
@SchakKlusoh
Wer sich nicht vorher überlegt, was er dann tut, sollte besser keinen Sex haben und schon gar keine Kinder.

Nö.

Freie Liebe und die Freiheit des Einzelnen erlauben es jedem Menschen Sex zu haben, wie es ihm/ihr gefällt. Darüber hast du absolut gar nichts zu entscheiden.

Du kannst davon halten, was du willst. Du kannst es unverantwortlich finden, du kannst es unanständig finden, es unmoralisch finden. Scheiß egal, es kann und wird niemand kontrollieren.

Soviel ich weiß, ist Abtreibung generell verboten

Jain. Ein Schwangerschaftsabbruch ist generell rechtswidrig, aber er bleibt bis zur 12. Woche straffrei.

geht als nicht um das Erzwingen der Geburt, sondern um die Erlaubnis der Abtreibung.

Was ja irgendwo das gleiche ist. Wer nicht abtreiben darf, der wird zur Austragung gezwungen.

Das ist unfair

Es ist nicht unfair, sondern deiner Meinung nach unfair. Meiner Meinung nach nicht. Das hab ich ausführlich erklärt.

Was soll das heissen? Entscheidet er mit oder darf er mal so etwas dazu sagen, was dann aber ignoriert wird?

Hab ich auch erklärt. Er darf und sollte in die Entscheidungsfindung eingebunden werden. Die finale, letzte und absolute Entscheidung fällt aber die Frau. Weil sie das Kind austrägt und dazu nicht gezwungen werden darf.

Und ich kann dich beruhigen - die meisten Fälle gehen mit großer Sicherheit im Einverständnis beider Teile aus.

SchakKlusoh  28.03.2025, 22:22
@erikbhrdt
Darüber hast du absolut gar nichts zu entscheiden.

Deine Aufregung ist amüsant. Verstehst du die Bedeutng von SOLLTE nicht?

SchakKlusoh  28.03.2025, 22:32
@erikbhrdt
Es ist nicht unfair, sondern deiner Meinung nach unfair. Meiner Meinung nach nicht.

Es ist unfair, wenn eine Person alleine über ein gemeinsames Kind entscheiden darf. Vor allen Dingen, wenn ein Abrpache einseitig geändert wird.

Männer und Frauen sollten gleiche Reproduktionsrechte haben.

Das hab ich ausführlich erklärt.

Erklärt hast du eigentlich gar nichts. Du wiederholst immer nur in Abwandlungen den selben Satz: "Weil sie das Kind austrägt und dazu nicht gezwungen werden darf."

Ja, sie trägt es aus. Der $218 zwingt die Frau, weil er das ungeborene Leben schützt.

Du gehst nicht darauf ein, daß Menschen mit dem Geschlechtsverkehr auch eine Vereinbarung eingehen. Auch wenn ihnen das nicht klar, der Gesetzgeber hat es (zum Teil) geregelt.

Er darf und sollte in die Entscheidungsfindung eingebunden werden.

Das ist doch Geschwafel. Entweder er hat gleiche Rechte oder nicht.

Die finale, letzte und absolute Entscheidung fällt aber die Frau.

Das gibt der Frau ein unfaires Privileg in der Reproduktion.

Und ich kann dich beruhigen -

Du kannst mich nicht zu beruhigen, weil ich mich nicht aufrege.

die meisten Fälle gehen mit großer Sicherheit im Einverständnis beider Teile aus.

Das weiß ich, ändert aber nichts an dem Fakt, daß Männer in ihren Reproduktionsrechten benachteiligt sind.