Sollten Männer bei Abtreibungen mitreden dürfen?

22 Antworten

Die Frage kam schon oft.

Der Mann kann verhüten oder es lassen. Wer nicht verhütet, gibt freiwillig sein Recht auf Mitbestimmung ab. Bei einem Unfall ist es schwieriger, da der Mann schon mitentscheiden sollte, ob er ein Kind will oder nicht. Aber letztendlich ist er das Risiko eingegangen, es geht um den Körper und das Leben der Frau und das Geld ist für das Kind, nicht für die Frau. Also kann man schwerlich sagen der Mann darf einfach sich aus seiner Verantwortung ziehen. Spaß haben, aber nicht zu den Konsequenzen stehen? So geht das nicht.

Jedoch finde ich, wenn die Frau den Mann belügt über die Verhütung oder diese sabotiert, also sagt das sie verhütet, obwohl sie es nicht tut, er zumindest weniger zahlen sollte. Denn es ist fahrlässig, asozial und sollte strafbar sein. Da muss die Frau dann die Konsequenzen ihrer Lüge tragen. Gar nicht zahlen passt aber nicht, weil jeder der keine Kinder will, selbst verhüten muss. Wer das nicht tut, akzeptiert eben das evtl Kinder entstehen könnten, durch einen Fehler der anderen Person oä. Bei Sex geht es nicht ohne Verantwortung.

Woher ich das weiß:Hobby – Allround-Laie 🤳
Oowzeed  05.07.2022, 10:24

Ich gebe dir recht, aber der Nachweis ob eine Frau über Verhütung gelogen hat ist schwer oder sogar unmöglich zu führen. Die Lösung dafür lautet i.d.R. schlicht: Better safe than sorry - Kondome schützen.

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Ich habe jedes Verständnis dafür, dass sich ein Mann (ob er nun für das Austragen der Schwangerschaft oder für einen Schwangerschaftsabbruch plädiert) mies und außen vor gelassen fühlt.

Wir sind ein freies Land uns so hat jeder das Recht auf freie Meinungsäußerung.

So gesehen hat der Erzeuger ein "Mitspracherecht" und eine Kommunikation zwischen den Partnern, ob eine Schwangerschaft ausgetragen oder abgebrochen wird, ist durchaus wünschenswert.

Der beste Fall ist ein gemeinsam gefundener und getragener Entschluss.

Aber der Mann hat kein "Entscheidungsrecht" - das kommt allein der schwangeren Frau zu. Denn es ist nun mal die Frau, ohne deren Körper weder das eine noch das andere möglich ist.

Außerdem ist man vor der Geburt noch kein "Vater" und es ist doch gar nicht gesichert, dass derjenige, der "Vaterrechte" für sich in Anspruch nehmen will (oder eben auch nicht), auch wirklich der Erzeuger ist. 

Ich meine sonst kann ja die Frau dem Mann das Leben zerstören und sie lässt es sich dann mit seinem Geld gut gehen

Das Gesetz differenziert (zum Glück für das Kind) nicht zwischen ungewollter, gewollter und nur durch einen Elternteil gewollter Schwangerschaft. Die Figur einer „missbräuchlichen Schwangerschaft" existiert nach deutschem Recht also nicht.

Dabei ist zu bedenken, dass auch bei Einsatz von Empfängnisverhütungsmitteln ein vollständiger Schutz vor einer Schwangerschaft niemals besteht. Nichtsdestotrotz kann der Mann ja selbst dafür sorgen, dieses Risiko so klein wie möglich zu halten und einfach Kondome benutzen.

Da der Kindesunterhalt und der für die Mutter anfallende Betreuungsunterhalt dem Kindeswohl dienen, macht die Art und Weise der Empfängnis auch keinen Unterschied für die Unterhaltsverpflichtung. Aus Sicht des Kindeswohls ist es irrelevant, ob ein oder beide Elternteile die Schwangerschaft wollten.

Rechtliche Möglichkeiten gibt das Gesetz dem Vater zu Lasten des Kindeswohles daher nicht.

Insbesondere wäre eine Vereinbarung über den Verzicht auf den künftigen Kindesunterhalt oder den Unterhalt der Mutter unwirksam (§ 1614 BGB bzw. § 1615l Abs. 3 i.V.m. § 1614 BGB).

Eine Mutter hat, wenn sie den biologischen Vater nicht angibt, kein Recht auf Unterhaltsvorschuss für das Kind vom Jugendamt. 

Aber solange sie keine staatlichen Leistungen bezieht, braucht sie auch nicht den Erzeuger zu benennen.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Natürlich sollte man im Idealfall als Paar, bzw. als ungewollte werdende Eltern, miteinander über die Entscheidung reden und diese so treffen, dass beide damit im reinen sind.

Denn ich kann schon auch nachvollziehen, dass es für Männer nur schwer zu ertragen ist, wenn ihr Kind, auf das sie sich eigentlich freuen würden, von der Frau abgetrieben wird.

Andererseits kann ich auch nachvollziehen, dass es Männer als unfair empfinden, wenn sie ungewollt Vater werden und dann auch noch Unterhalt zahlen müssen.

ABER: Das Ding ist, es gibt halt nicht "ein bisschen schwanger". Und zwischen Abbruch und Nicht-Abbruch gibt es keinen Kompromiss.

Auch wenn es für den Mann so aussehen mag: eine Abtreibung macht die Schwangerschaft nicht ungeschehen. Die Frau IST schwanger, es wächst ein konkreter Embryo in ihr und an dieser Tatsache waren alle beide beteiligt.

Also muss man fragen, wer von der Entscheidung letztendlich schwerer betroffen ist, und diesem jenigen das letztliche Entscheidungsrecht überlassen. Und das ist nunmal die Frau, die schwanger ist, die neun Monate lang das Kind austragen muss und die alle körperlichen Folgen tragen muss (die im übrigen gravierend sein können), sowohl die Folgen einer Abtreibung als auch einer Schwangerschaft.

Und in der Regel ist es die Frau, die dann das Kind am Hals hat und finanzielle Einbußen (niedrigere Rente usw.) und Nachteile im Job (Stichwort Teilzeitfalle) hinnehmen muss.

Bezüglich Unterhalt: den zahlt die Frau ja auch, nur eben in Naturalien. Und im Gegensatz zum Kindsvater fragt bei ihr niemand nach Selbstbehalt oder wie viel sie bezahlen kann. Alleinerziehende haben nicht ohne Grund das höchste Armutsrisiko.

Wenn du glaubst, dass man sich mit Unterhaltszahlungen ein schönes Leben machen kann, dann hast du keine Ahnung, was Kinder so kosten und wieviel Unterhalt gezahlt werden muss.

Wenn die Frau eine Abtreibung möchte und der werdende Vater nicht - das ist wirklich ein schwieriger Fall. Hier im Forum habe ich schon Argumente gelesen wie "man kann ja vorher einen Vertrag aufsetzen, dass hinterher der Vater sich alleine um das Kind kümmern wird" - klar, das kann man machen. Frau müsste zwar Unterhalt zahlen, dazu ist sie rechtlich verpflichtet, aber sie könnte das Kind beim Vater aufwachsen lassen, wenn der das auch möchte. Und wenn die Frau damit einverstanden ist, UND der Mann sich auch an die Absprache hält, ist ja alles tutti.

ABER: Eine Schwangerschaft ist auch gewollt schon eine ziemliche Anstrengung. Ich mag mir gar nicht vorstellen, wie schlimm das sein muss, wenn man eigentlich gar nicht schwanger sein will. Und dann kommt ja die Geburt noch obendrauf. Mit allen körperlichen Folgen, die diese so nach sich ziehen kann. Deswegen kann man auch keine Frau zum Austragen der Schwangerschaft zwingen.

Ein Mitspracherecht (im Sinne von Mitentscheidungsrecht) des werdenden Vaters kann es hier nicht geben, das liegt in der Natur der Sache. Denn wenn die Schwangere für ihre Entscheidung (egal, für welche) das "OK" des Erzeugers bräuchte, wäre es ja nicht mehr ihre Entscheidung, sondern die des werdenden Vaters. Also würde so die (neben dem Kind) hauptsächlich betroffene Person entmündigt, wenn sie entweder zu einer Abtreibung oder dem Austragen der ungewollten Schwangerschaft gezwungen würde, weil ihr Partner durch sein "nein" das so wollte.

Und außerdem ist nie ganz sicher, wer denn nun der Vater ist, zumindest bis zum Gentest. Also wer genau hätte dann ein Mitspracherecht? Alle in Frage kommenden?

Oowzeed  05.07.2022, 10:39

Meine Frau hat mehrfach betont, dass sie unsere drei Kinder über alles liebt und sie dafür die körperlichen Nachteile nach den drei Schwangerschaften in Kauf nimmt. Aber jeder (meistens Mann), der behauptet, dass eine Schwangerschaft nur 9 Monate Auswirkung auf den Körper der Frau hat, hat keine Ahnung....

(Keine Kritik zu deinen Ausführungen, nur ergänzend gedacht)

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Elli113  05.07.2022, 11:05
@Oowzeed

Ja, genauso ist es.

Ich habe es so satt, dass vor allem (aber nicht ausschließlich) Männer hier im Forum immer so tun, als würde man halt neun Monate lang ein bisschen dicker (kein Wunder, wenn man ständig Nutella mit Sauergurke ist *höhöhö*) und dann machts plopp und dann ist alles wieder wie vorher, bis vielleicht auf ein paar kleine Streifen, aber "da soll man sich halt nicht so anstellen", "Optik ist nicht alles", usw.

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Ich finde, dass es alleine die Entscheidung der Frau ist, ob sie ein Kind austragen möchte oder nicht. Da darf sich kein Mann ,einmischen‘. Klar kann der Mann seine Meinung oder seinen Wunsch äußern, dass er das Kind gerne behalten würde, aber mitentscheiden darf er nicht, da es nicht sein Körper ist, den es betrifft. Der Staat darf sich mMn erst ,einmischen‘, wenn auch der Fötus moralisch relevant wird und das beginnt mMn mit dem Einsetzen des Schmerzempfindens. Das setzt aber frühestens in der 24 SSW ein, evtl sogar später, sodass der Staat ab diesem Zeitpunkt sagen darf, dass es nicht mehr möglich ist, den Fötus abzutreiben, da nun auch der Fötus einen eigenen, wahrnehmbaren Körper hat. Auch seine Interessen sind nun zu schützen. Davor obliegt es aber allein der Frau darüber zu entscheiden, ob sie ein Kind austragen möchte oder nicht.

Oowzeed  05.07.2022, 10:44

Prinzipiell alles richtig, kleine Korrektur. Ab der 24.SSW ist der Fötus außerhalb des weiblichen Körpers (unter Zuhilfenahme extremer intensivmedizinischer Maßnahmen) lebensfähig. Das Schmerzempfinden bzw. die Existenz eines Hirnteiles welches Schmerzreize verarbeiten kann entsteht zwischen 12. und 24. SSW. Daher wird die 12.SSW i.d.R. als spätester Zeitpunkt für eine Abtreibung betrachtet.

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Mitreden darf er schon, es ist sein gutes Recht zu reden. Entscheiden darf er aber nichts, er muss ja nicht so stark mit den Konsequenzen leben.

Es ist natürlich schon toll, wenn der Mann auch einverstanden ist, aber am Schluss soll die Frau alleine entscheiden.