Hat der Vater beim abtreiben ein mitspracherecht?

17 Antworten

Das ist alleine die Entscheidung der schwangeren Frau. Zu einer Entscheidung 'Zwingen' kann man sie natürlich durch Drohungen etc. damit würde man sich allerdings ggf. strafbar machen. Rein rechtlich gesehen hat der werdende Vater keinerlei Mitspracherecht.

Also ich finde der Mann sollte ein wenig Mitspracherecht haben da er ja dr Erzeuger ist was ohne den Mann auch nicht möglich ist. Was mich aber auch stört ist das ein Mann sie nicht zu einer ungewollten Mutterschaft zwingen kann aber den Mann zu einer ungewollten Vaterschaft. Also ich finde das nicht so fair. Aber ich denke mir auch dabei das ich immer dafür bin ein Kind zu behalten egal ob es ungewollt war oder nicht. So denkt auch meine Freundin. Und außerdem finde ich das man den Geschlechtsverkehr lassen sollte wenn man nicht das Risiko eingehen möchte ungewollte Eltern zu werden auch wenn es nicht immer zu 100% klappt. Wenn sich aber doch jemand in meiner Gegenwart dazu entscheidet abzutreiben kann sich gepflegt verpissen. Ich habe nämlich auch mitsprache recht in einer Beziehung da ich der Zeuger bin und ebenfalls mitentscheiden kann was ich für richtig halte. Kommt aber wahrscheinlich auch auf die Beziehung an.

Von Experte Kajjo bestätigt

Nein!

Ich habe jedes Verständnis dafür, dass sich ein Mann (ob er nun für das Austragen der Schwangerschaft oder für einen Schwangerschaftsabbruch plädiert) mies und außen vor gelassen fühlt.

Wir sind ein freies Land uns so hat jeder das Recht auf freie Meinungsäußerung.

So gesehen hat der Erzeuger ein "Mitspracherecht" und eine Kommunikation zwischen den Partnern, ob eine Schwangerschaft ausgetragen oder abgebrochen wird, ist durchaus wünschenswert.

Der beste Fall ist ein gemeinsam gefundener und getragener Entschluss.

Der Mann hat aber kein "Entscheidungsrecht" - das kommt allein der schwangeren Frau zu. Denn es ist nun mal die Frau, ohne deren Körper weder das eine noch das andere möglich ist.

Wie sollte das denn auch aussehen? Wie kann dieses "Recht" umgesetzt werden? Der Mann kann die Schwangerschaft ja schlecht übernehmen und austragen. Und er kann auch nicht die Schwangere zum Austragen einer ungewollten Schwangerschaft mit allen möglichen Komplikationen und Risiken, zu einer ungewollten Geburt mit allen möglichen Komplikationen und Risiken und zu eine ungewollten Mutterschaft zwingen.

Genauso wenig aber auch zu einem operativen oder medikamentösen Eingriff.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Also von was ich alles im Internet gelesen habe, sowie von meinem guten Menschenverstand, würde ich gerne ein paar Argumente für das Mitspracherecht des Vaters teilen (als Frau):

Für Mitspracherecht:

  • Der Vater ist teil der Familie. Daher hat er ein Anrecht auf die Familienplanung (reicht es ökonomisch? wie viele Kinder will ich?).
  • Bei vielen Männern, wo dieses Problem auftritt, ist dass sie nicht mental dazu bereit sind Vater zu werden. Der Schritt von Mann zu Vater ist auch für sie eine Herausforderung (nicht so sehr wie bei der Frau dass sich der ganze Hormonhaushalt verändert), was respektiert werden muss.
  • Auch Männer erleben sexuelle Gewalt. Die Zahlen sind da niedriger (genau wüsste ich das nicht aus dem effeff), aber dies ist bei beiden Geschlechtern ein Problem. Der Mann darf nicht gezwungen werden, einem Kind Geld zahlen zu müssen (und in ein paar Fällen gross zu ziehen) wenn er eine traumatische Erfahrung damit hatte.
  • Zukunftsträume gehen in die Luft auf. Wolltest du nicht noch mehr studieren? Um Kindergeld zahlen zu müssen (darüber diskutieren wir nicht, das ist selbstverständlich), müssen die meisten Männer früh in die Arbeitswelt steigen, was ihr ganzes Leben prägen wird.
  • Bei vielen, vorallem die jung sind (die meisten haben Sex mit 17), trauen sich nicht, Kondome zu kaufen. Dies ist ein schwaches Argument, denn starte nur dein sexuelles Leben wenn du dich bereit fühlst, Kondome zu kaufen, daher war es dein Fehler. Wollte dies aber trotzdem reinmachen, als kleiner Denkansatz.

Bei allen diesen Fällen habe ich kein einziges Mal gesagt, dass der Mann ein Anrecht hat, seine Partnerin zu einer Geburt zwingen zu müssen. In meiner Meinung ist dies absolut falsch. Doch will ich ein anderes Licht auf dieses Problem werfen. Als Frau hätte ich deutlich schnell und einfach auf der Seite der Frau stehen können und die Männer in eine dunkle Ecke setzen können. Doch als Feministin, die eine Gleichbehandlung beider Geschlechter wünscht, beginne ich damit, meine Mitmenschen gleich zu behandeln. Also auch die Meinung der rationalen Männer zu hören (kein Andrew Tate!).

Ich finde, dass solche Probleme bei vielen Menschen auftreten, ist die Folge von Nichtkommunikation sowie die Leichtigkeit, wie man mit Sex umgeht. Würden wir Menschen uns tiefgründige Beziehungen suchen und mit dem/r Partner/in gut über die Zukunft kommunizieren (Stichwort Familienplanung!), dann würden solche Probleme nicht auftreten. Nichts gegen einen One Night Stand, doch dann muss man auch diesen "lässigen" Sex eine Seriosität geben. Sich schützen, sei es mit Kondomen, als auch mit Hormonstäbchen und was man lieber hat.

(und zu dem Thema mit sexueller Gewalt bei Männern: ABSOLUT haben sie das Recht eine Abtreibung zu verlangen. Wir sagen das gleiche doch mit der Frau, also auch beim Mann)

Daher bin ich dafür, dass dies eine Entscheidung von 50/50 ist. Nicht das Mitspracherecht gegen eine Abtreibung, doch dafür, dass es eine BEZIEHUNGSPROBLEM ist (und eine Beziehung aus 2 Personen besteht) und die Entscheidung für eine Abtreibung unter diesen 2 Personen gefällt wird.

Von Experte isebise50 bestätigt

Eine Frau entscheidet vollkommen alleine über das Abbrechen oder Austragen einer ungewollten Schwangerschaft.

Die Situation mag aus Sicht des Mannes oftmals unbefriedigend erscheinen, aber letztlich gibt es keine andere Lösung, als das Selbstbestimmungsrecht der Frau über ihren eigenen Körper anzuerkennen. Es ist ihr Körper und eine Zwangsschwangerschaft ist nicht zumutbar.

Bedenke zudem, dass die Identität des Erzeugers zu Beginn einer Schwangerschaft ja gar nicht feststeht. Die Frau könnte einen beliebigen Mann als potentiellen Vater benennen, der dann jeder Entscheidung zustimmen könnte. Alleine dieses Argument zeigt doch, dass ein Mitspracherecht gar keinen Sinn ergibt.

In Deutschland hat jede Frau die freie Wahl, eine Schwangerschaft auszutragen oder abzubrechen. Diese freie Wahl sollte sie nutzen und dabei ihre Lebensziele und Lebensplanung, ihre eigenen Ansichten und Wertvorstellungen, ihre wirtschaftliche Lage und die eventuelle familiäre Zukunft und Partnerschaft berücksichtigen. Schwangerschaftsabbrüche sind immer eilig. In Deutschland gilt die strenge Fristenlösung, nach der Abbrüche nur bis zur 12. Woche nach Empfängnis erlaubt sind. 

Bis zur 12. Woche hat ein Embryo mit Sicherheit KEIN Bewusstsein, keinerlei Gefühle wie Angst und kein Schmerzempfinden. Anhaltspunkte nach Entwicklung: erste Motorik (16. SSW), Schmerzreizweiterleitung (ab 24-28, SSW), Bewusstsein (nicht vor 30. SSW) und Schmerzempfinden (35.-37. SSW): http://www.svss-uspda.ch/de/facts/embryo.htm