Dürfte die Frau ohne Einverständnis des Vaters abtreiben?


22.06.2021, 16:01

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19 Antworten

Das Abtreibungsrecht sieht für eine nicht rechtswidrige Abtreibung folgende Voraussetzungen vor:

(1) Der Tatbestand des § 218 ist nicht verwirklicht, wenn

  1. die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nach § 219 Abs. 2 Satz 2 nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen,
  2. der Schwangerschaftsabbruch von einem Arzt vorgenommen wird und
  3. seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.

Von einem Kindsvater ist da nicht die Rede. Wahlweise leider oder glücklicherweise.

Ja, weil es ein Eingriff in ihren Körper ist der auch gesundheitliche Folgen haben kann. Eine Abtreibung ist keine kleine Sache

Selbstverständlich. Es ist IHR Körper, SIE trägt das komplette Risiko, SIE trägt die Konsequenzen. Er darf seine Meinung sagen, mehr aber auch nicht.

Woher ich das weiß:Hobby – Allround-Laie 🤳

Vorher drüber reden hilft. Besteht kein Kinderwunsch von einer Seite, kann man das akzeptieren oder die Beziehung wechseln. Ist es erst einmal passiert liegt die Entscheidung bei der Frau.

Eine Schwangerschaft ist kein Pappenstiel, Schwangerschaftsdiabetis, Wassereinlagerungen, Ödeme, Zahnprobleme, Krampfadern, Kurzatmigkeit, Übelkeit + Erbrechen usw usf.

Bei der Geburt wird es nicht besser: überbeanspruchter Beckenboden, Inkontinenz, Dammriss, Gesichtslähmungen, die bei Pech nicht reversibel sind.

Ein Kaiserschnitt ist nicht die Lösung. Das ist eine Notfalloperation. Generell ist ein Bauchschnitt immer mit Risiken verbunden. Auch wenn alles super verläuft, gibt es bei jeder Naht das Risiko, dass sie wieder aufgeht, selbst noch nach Jahren. Narbenbrüche oder auch Hernien lassen sich nicht immer wieder gut verschließen. Mit Pech hat die Frau ihr ganzes Leben etwas davon.

Deshalb ist das allein die Entscheidung der Frau. Das Risiko und die Belastung für den Körper sind nicht ohne und wollen bedacht werden. Ist der Kinderwunsch groß und die Partnerschaft fest und es gibt sicheren Rückhalt während der Schwangerschaft und vor allem auch in den Jahren danach, geht man das Risiko gern ein. Falls nicht, dann nicht.

Selbstverständlich!

Ich habe jedes Verständnis dafür, dass sich ein Mann (ob er nun für das Austragen der Schwangerschaft oder für einen Schwangerschaftsabbruch plädiert) mies und außen vor gelassen fühlt.

Wir sind ein freies Land uns so hat jeder das Recht auf freie Meinungsäußerung.

So gesehen hat der Erzeuger ein "Mitspracherecht" und eine Kommunikation zwischen den Partnern, ob eine Schwangerschaft ausgetragen oder abgebrochen wird, ist durchaus wünschenswert.

Der beste Fall ist ein gemeinsam gefundener und getragener Entschluss.

Der Mann hat aber kein "Entscheidungsrecht" - das kommt allein der schwangeren Frau zu. Denn es ist nun mal die Frau, ohne deren Körper weder das eine noch das andere möglich ist.

Wie sollte das denn auch aussehen? Wie kann dieses "Recht" umgesetzt werden? Der Mann kann die Schwangerschaft ja schlecht übernehmen und austragen. Und er kann auch nicht die Schwangere zum Austragen einer ungewollten Schwangerschaft mit allen möglichen Komplikationen und Risiken, zu einer ungewollten Geburt mit allen möglichen Komplikationen und Risiken und zu eine ungewollten Mutterschaft zwingen.

Genauso wenig aber auch zu einem operativen oder medikamentösen Eingriff.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme