Frau will Kind abtreiben der Mann aber nicht was jetzt?

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Ja. Das darf sie.

Natürlich sollte man im Idealfall als Paar, bzw. als ungewollte werdende Eltern, miteinander über die Entscheidung reden und diese so treffen, dass beide damit im reinen sind.

Denn ich kann schon auch nachvollziehen, dass es für Männer nur schwer zu ertragen ist, wenn ihr Kind, auf das sie sich eigentlich freuen würden, von der Frau abgetrieben wird.

Andererseits kann ich auch nachvollziehen, dass es Männer als unfair empfinden, wenn sie ungewollt Vater werden und dann auch noch Unterhalt zahlen müssen.

ABER: Das Ding ist, es gibt halt nicht "ein bisschen schwanger". Und zwischen Abbruch und Nicht-Abbruch gibt es keinen Kompromiss.

Auch wenn es für den Mann so aussehen mag: eine Abtreibung macht die Schwangerschaft nicht ungeschehen. Die Frau IST schwanger, es wächst ein konkreter Embryo in ihr und an dieser Tatsache waren alle beide beteiligt.

Also muss man fragen, wer von der Entscheidung letztendlich schwerer betroffen ist, und diesem jenigen das letztliche Entscheidungsrecht überlassen. Und das ist nunmal die Frau, die schwanger ist, die neun Monate lang das Kind austragen muss und die alle körperlichen Folgen tragen muss (die im übrigen gravierend sein können), sowohl die Folgen einer Abtreibung als auch einer Schwangerschaft.

Und in der Regel ist es die Frau, die dann das Kind am Hals hat und finanzielle Einbußen (niedrigere Rente usw.) und Nachteile im Job (Stichwort Teilzeitfalle) hinnehmen muss.

Bezüglich Unterhalt: den zahlt die Frau ja auch, nur eben in Naturalien. Und im Gegensatz zum Kindsvater fragt bei ihr niemand nach Selbstbehalt oder wie viel sie bezahlen kann. Alleinerziehende haben nicht ohne Grund das höchste Armutsrisiko.

Wenn du glaubst, dass man sich mit Unterhaltszahlungen ein schönes Leben machen kann, dann hast du keine Ahnung, was Kinder so kosten und wieviel Unterhalt gezahlt werden muss.

Wenn die Frau eine Abtreibung möchte und der werdende Vater nicht - das ist wirklich ein schwieriger Fall. Hier im Forum habe ich schon Argumente gelesen wie "man kann ja vorher einen Vertrag aufsetzen, dass hinterher der Vater sich alleine um das Kind kümmern wird" - klar, das kann man machen. Frau müsste zwar Unterhalt zahlen, dazu ist sie rechtlich verpflichtet, aber sie könnte das Kind beim Vater aufwachsen lassen, wenn der das auch möchte. Und wenn die Frau damit einverstanden ist, UND der Mann sich auch an die Absprache hält, ist ja alles tutti.

ABER: Eine Schwangerschaft ist auch gewollt schon eine ziemliche Anstrengung. Ich mag mir gar nicht vorstellen, wie schlimm das sein muss, wenn man eigentlich gar nicht schwanger sein will. Und dann kommt ja die Geburt noch obendrauf. Mit allen körperlichen Folgen, die diese so nach sich ziehen kann. Deswegen kann man auch keine Frau zum Austragen der Schwangerschaft zwingen.

Ein Mitspracherecht (im Sinne von Mitentscheidungsrecht) des werdenden Vaters kann es hier nicht geben, das liegt in der Natur der Sache. Denn wenn die Schwangere für ihre Entscheidung (egal, für welche) das "OK" des Erzeugers bräuchte, wäre es ja nicht mehr ihre Entscheidung, sondern die des werdenden Vaters. Also würde so die (neben dem Kind) hauptsächlich betroffene Person entmündigt, wenn sie entweder zu einer Abtreibung oder dem Austragen der ungewollten Schwangerschaft gezwungen würde, weil ihr Partner durch sein "nein" das so wollte.

Und außerdem ist nie ganz sicher, wer denn nun der Vater ist, zumindest bis zum Gentest. Also wer genau hätte dann ein Mitspracherecht? Alle in Frage kommenden?

Hier im Forum habe ich schon Argumente gelesen wie "man kann ja vorher einen Vertrag aufsetzen, dass hinterher der Vater sich alleine um das Kind kümmern wird" - klar, das kann man machen

Ein solcher Vertrag wäre sittenwidrig.

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Ein Mitspracherecht (im Sinne von Mitentscheidungsrecht) des werdenden Vaters kann es hier nicht geben, das liegt in der Natur der Sache.

Dem widerspreche ich. Für mich liegt in der Natur der Sache, daß eine Entscheidung in die Fortpflanzungsrechte von beiden eingreift.

Natürlich hat man Sex meistens ohne den Willen zur Zeugung bzw. der Empfängnis, aber es liegt in der Natur der Sache, daß es eben dazu kommen kann.

Im Nichteinigungsfall könnte man vor Gericht gehen.

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@SchakKlusoh
Natürlich hat man Sex meistens ohne den Willen zur Zeugung bzw. der Empfängnis, aber es liegt in der Natur der Sache, daß es eben dazu kommen kann.

Ja. Dessen müssen sich beide bewusst sein und im Idealfall natürlich beide verhüten. Aber wenn denn eine Schwangerschaft entstanden ist, ist das ja genau nicht passiert.

Der Punkt ist: wenn das Kind geboren wird, sind beide Elternteile unterhaltspflichtig, aber schwanger sein und gebären muss die Frau.

Und wenn das Kind abgetrieben wird, ist es ebenfalls die Frau, die die körperlichen Folgen tragen muss. Unfruchtbarkeit zB ist zwar selten, aber möglich.

Würdest du es denn fair finden, wenn der Mann die Frau zur Abtreibung zwingt, diese dadurch unfruchtbar wird und dann ihrerseits den Mann zur Vasektomie zwingt? Vermutlich nicht.

Genau deshalb hat die Stimme der Frau letzten Endes mehr Gewicht.

Im Nichteinigungsfall könnte man vor Gericht gehen.

Zumindest in Deutschland wird ein Gericht nicht die Frau zur Abtreibung zwingen, wenn sie diese nicht will. Und auch nicht zum Austragen der Schwangerschaft gegen ihren Willen.

Es kann ja auch niemand gerichtlich zur Organspende gezwungen werden.

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@Elli113

Wenn das Kind nach der Geburt beiden "gehört", warum nicht auch vor der Geburt?

Niemand sollte über den Kopf eines anderen hinweg eine Entscheidung treffen dürfen, die dessen Rechte einschränkt oder wo ein anderer die Konsequenzen tragen muß.

Der Frau das alleinige Entscheidungsrecht zu geben, bedeutet, daß Männer gar kein Recht haben. Das ist unfair.

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@Elli113
Es kann ja auch niemand gerichtlich zur Organspende gezwungen werden.

Du weißt hoffentlich, daß ein Foetus kein Organ (und kein Parasit) ist. Ergo ist dieser Vergleich ein Roter Hering.

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@SchakKlusoh

Schön, wie du das meiste, was ich geschrieben habe, einfach ignorierst.

Zum Punkt Organspende:

Das war kein Vergleich. Insofern ist dein Vorwurf nicht gerechtfertigt.

Im übrigen: wusstest du, dass Schwangeren ein komplettes Organ wächst? Die Plazenta nämlich.

Wenn das Kind nach der Geburt beiden "gehört", warum nicht auch vor der Geburt?

Wüsste jetzt nicht, wo ich behauptet habe, dass das Kind jemandem gehört.

 Für mich liegt in der Natur der Sache, daß eine Entscheidung in die Fortpflanzungsrechte von beiden eingreift.

Ja. Aber einen Kompromiss gibt es eben nicht und einer muss letztendlich entscheiden. Also wer soll das sein?

Wie sieht deine perfekte, faire und gerechte Lösung aus?

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@Elli113
Das war kein Vergleich

Doch, das war ein Vergleich.

Wenn ein Mann und eine Frau ein Kind zeugen (und dies im Einvernehmen tun), ist es unfair, wenn die Frau ihr Einverständnis im Nachhinein zurückziehen kann. Frauen sollten wissen, was eine Schwangerschaft bedeutet. Genauso wie ein Mann wissen sollte, was eine Vaterschaft bedeutet.

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@SchakKlusoh
Wenn ein Mann und eine Frau ein Kind zeugen (und dies im Einvernehmen tun), ist es unfair, wenn die Frau ihr Einverständnis im Nachhinein zurückziehen kann.

Im Falle eines behinderten Kindes wäre das aber wohl völlig verständlich und nachvollziehbar. Denn damit haben beide ja nicht gerechnet.

Und wenn der Partner sowas sagt wie "wenn du das Kind kriegst/abtreibst, verlasse ich dich" ist das ja auch eine Art, das Einverständnis im Nachhinein zurückziehen.

Frauen sollten wissen, was eine Schwangerschaft bedeutet. Genauso wie ein Mann wissen sollte, was eine Vaterschaft bedeutet.

Das wäre sicher wünschenswert, ist aber völlig unmöglich.

Denn absolut niemand weiß, was es WIRKLICH bedeutet, schwanger zu sein oder Vater zu werden, bevor es soweit ist.

Da kann man sich noch so gut vorbereiten - was es bedeutet, wenn zum ersten Mal eine völlig fremde Frau im Supermarkt ungefragt den Babybauch betatscht, weiß man erst, wenn es einem selbst passiert.

Was es bedeutet, für ein hilfloses kleines Baby komplett verantwortlich zu sein, weiß man erst, wenn man mit der gefüllten Babyschale zuhause ankommt.

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@SchakKlusoh
Im Nichteinigungsfall könnte man vor Gericht gehen.

Hast du mal überlegt, wie lange es dauert, bis so ein Prozess überhaupt beginnt? Es dauert im Schnitt 3-6 Monate bis Prozessbeginn, im Schnitt würde der Prozess also nach 4 Monaten beginnen, die Frau wäre dann im mindestens 5. Monat, was in jedem Fall absolut mies wäre.

Wenn sie z.B. austragen will und dann vom Gericht zur Abtreibung gezwungen wird, dann hat sie mehr als die halbe Schwangerschaft schon hinter sich, kann fühlen wie der Fötus sich in ihr bewegt, und dann soll ne Zwangsabtreibung gemacht werden?

Andersrum ist es wenn die Frau abtreiben will, eine Zumutung sie zu zwingen so lange "auf gut Glück" schwanger zu bleiben.

Auch verhindern Verbote in der Regel keine Abtreibungen, du müsstest die meisten Frauen schon vollfixieren, damit sie nicht irgendwie selbst versuchen abzutreiben, oder sich umzubringen weil sie in keinem Fall diesen Fötus austragen wollen, und dann wäre die Frau tatsächlich nicht mehr, als eine Gebärmaschine, mehrere Monate gefesselt und zwangsernährt werden, und dann eine Geburt die Frau ebenfalls nie wollte. Überleg mal was das mit der Psyche der Frau machen würde!

Würdest du gerne hören, das deine Mutter ein Psychisches Wrack ist, weil sie gezwungen wurde dich auszutragen?

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@Elli113
Und wenn der Partner sowas sagt wie "wenn du das Kind kriegst/abtreibst, verlasse ich dich" ist das ja auch eine Art, das Einverständnis im Nachhinein zurückziehen.

Genau, deshalb gibt es auch Gesetze, die da eingreifen - zugunsten der Frau.

Das wäre sicher wünschenswert, ist aber völlig unmöglich.

Sprechen wir noch über erwachsene Menschen? Wieso sollte ausgerechnet in diesem Fall es unmöglich sein, daß zwei Personen sich aufeinander verlassen können?

Denn absolut niemand weiß ...

Das gilt für alles im Leben.

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@Elli113

Es gab schon Fälle wo Jugendämter dies getan haben. Wurde dann gesagt, wenn sie nicht abtreiben, nehmen wir alle Kinder weg usw. (Ist ja irgendwie Nötigung oder?)

Zumal man sich als Frau unter 55 nicht sterilisieren lassen kann. Jeder Arzt weigert sich. Aber das Jugendamt stellt gerne Mal Zettel aus dass eine unter 30 jährige sich sterilisieren lassen kann. Natürlich unter Androhung man würde ihr sonst Kinder wegnehmen.

Und kommt mir nicht mit ausgedacht, Beweise liegen hier. Ich kenne einige Fälle und wenn das Jugendamt das kann, wieso nicht auch der Vater nur in anders Rum ?

Recht haben und Recht bekommen sind hier im Deutschland leider ganz grundverschiedene Dinge.

Und ich finde, solange Frauen die Kinder austragen haben auch die Frauen das Recht zu entscheiden was mit ihrem Körper passiert. Was würde das erst im Umkehrschluss heißen?

Wenn ich angefahren werde und im Koma lande, darf der man auch entscheiden, dass mir Körperteile abgeschnitten werden oder ob mir überhaupt geholfen wird? Was soll der Mist.

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@einfachdagegen
Wurde dann gesagt, wenn sie nicht abtreiben, nehmen wir alle Kinder weg usw. (Ist ja irgendwie Nötigung oder?)

Ich schätze mal, dass das nicht genau so formuliert wurde.

Das Stichwort heißt Kindeswohl. Wenn du eine Alleinerziehende hast, die eh schon diverse Probleme hat, mit ihren Kindern klar zu kommen, die sie hat, dann ist es keine Nötigung, wenn man ihr sagt: "Sie sind nicht in der Lage, sich um ein weiteres Kind zu kümmern. Sollten Sie noch eines bekommen, wird das sehr wahrscheinlich zu einer Pflegefamilie gegeben." - die meisten Frauen sind sich ja bewusst, dass sie eh schon Probleme haben.

Wenn dann wieder in der Zeitung steht Wiesbaden: Vater wegen Totschlags an Baby zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt

13 Jahre Haft: Gericht verurteilt Mutter wegen Totschlags

Acht Wochen altes Baby tot – Vater sagt, er war überfordert

Fall Jessica: Als Eltern ihr Kind in Hamburg verhungern ließen

dann wird gefragt, warum denn das Jugendamt nicht früher eingeschritten ist.

 Beweise liegen hier

Na klar, ganz bestimmt.

wenn das Jugendamt das kann, wieso nicht auch der Vater nur in anders Rum ?

Das Jugendamt kann niemanden zu einer Abtreibung zwingen und auch der Kindsvater (wenn er es denn ist), kann das nicht. Es wäre eine Straftat gem. §240 Abs. 4 Nr. 2.

Und ich finde, solange Frauen die Kinder austragen haben auch die Frauen das Recht zu entscheiden was mit ihrem Körper passiert

Ja, so ist es.

Wenn ich angefahren werde und im Koma lande, darf der man auch entscheiden, dass mir Körperteile abgeschnitten werden oder ob mir überhaupt geholfen wird?

Der Vergleich hinkt ein bisschen. Denn tatsächlich, wenn man selbst im Koma liegt oder aus anderen Gründen nicht zur Entscheidung fähig ist und keine Vorsorgevollmacht hat, darf der Ehe- oder Lebenspartner Entscheidungen über medizinische Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffe treffen.

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Und außerdem ist nie ganz sicher, wer denn nun der Vater ist, zumindest bis zum Gentest.

Das ist ein guter Punkt. Dieses Argument hat noch niemand benutzt.

Meine Meinung (die ich noch nicht durchdacht habe), ist daß in diesem Fall tatsächlich die unverheiratete Frau alleine entscheiden kann. Soviel ich weiß, gilt in Deutschland der Ehemann automatisch als Kindsvater, sodaß kein Gentest nötig ist für die Vaterschaft.

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@SchakKlusoh
Soviel ich weiß, gilt in Deutschland der Ehemann automatisch als Kindsvater

Ja. Bei verheirateten Paaren ist der Ehemann der rechtliche Vater.

 daß in diesem Fall tatsächlich die unverheiratete Frau alleine entscheiden kann. 

Warum jetzt auf einmal? Ich dachte, der Erzeuger hat Rechte und es ist auch sein Kind?

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@Elli113
Warum jetzt auf einmal? Ich dachte, der Erzeuger hat Rechte und es ist auch sein Kind?
wer denn nun der Vater ist

Meine Meinung (die ich noch nicht durchdacht habe), ist ...

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Hallo Spannholzplatte,

jeder Frau kann das - ohne den Mann - entscheiden, ob sie abtreiben will. Wäre doch auch schlimm, wenn sie "gezwungen" wäre ein Kind auszutragen, obwohl sie dies anders wollte.

Es ist der Körper der Frau und sie ist auch diejenige, die sich hauptsächlich um das Kind kümmert, da der Mann in der Arbeit ist.

Das der Mann alles für seine kleine Familie tun würde, ist natürlich total schön, es ändert aber nicht daran, falls das Kind behindert zur Welt kommt. Dadurch ändert sich das ganze Leben.

Die Frau macht sich diese Entscheidung sicherlich nicht leicht und sie denkt bestimmt nicht nur an sich, sondern eben auch an das Kind, dass es mit einer Behinderung auch nicht einfach hat.

Liebe Grüsse!

da der Mann in der Arbeit ist.

Hein?

Die Frau macht sich diese Entscheidung

Sie sollte nicht alleine entscheiden dürfen, weil das Kind zur Hälfte vom Mann ist.

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@SchakKlusoh
Sie sollte nicht alleine entscheiden dürfen, weil das Kind zur Hälfte vom Mann ist.

Es ist aber zur gänze der Körper der Frau der betroffen ist.

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@Stadewaeldchen
Es ist aber zur gänze der Körper der Frau der betroffen ist.

Aber nicht nur.

Niemand sollte über den Kopf eines anderen hinweg eine Entscheidung treffen dürfen, die dessen Rechte einschränkt oder wo ein anderer die Konsequenzen tragen muß.

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@SchakKlusoh
Aber nicht nur.

Ach? Dann bin ich wohl nicht genug aufgeklärt. Ich dachte immer eine Schwangerschaft spielt sich ausschließlich im Körper der Frau ab.

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@SchakKlusoh

Was soll "Hein"? bedeuten?

Sorry, Deine Kommentare sind doch sehr kindlicher Natur und Du scheinst nicht wirklich mit den natürlichen Abläufen, was Frau, Befruchtung, Schwangerschaft..... usw. betrifft, Dich auszukennen.

Es gibt hier genügend Fragen, die auch Deinem Alter entsprechen und da ist es Dir sicherlich auch möglich zu helfen.

Es ist nicht der Sinn dieser Seite einfach etwas zu schreiben, damit auch irgendwas von Dir zu lesen ist- egal was.

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@Stadewaeldchen
Ich dachte immer eine Schwangerschaft spielt sich ausschließlich im Körper der Frau ab.

Du mißverstehst mit Absicht, oder?

Ja, die Schwangerschaft betrifft den Körper der Frau. Die Zeugung eines Kindes betrifft aber mehr. Wir dürfen doch annehmen, daß Beide billigend in Kauf genommen haben, daß dabei ein KInd entstehen könnte?

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@Minischweinchen

Hein? = Wie bitte?

Dein Kommentar ist sehr herablassend formuliert.

Ich nehme an, daß Dir die Argumente ausgehen und Du deshalb versuchst mich lächerlich zu machen.

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@SchakKlusoh
Wir dürfen doch annehmen, daß Beide billigend in Kauf genommen haben, daß dabei ein KInd entstehen könnte?

Nein. Wie kommst du, gerade jetzt im Zeitalter der mannigfaltig vorhandenen Verhütungsmittel denn da drauf?

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@Stadewaeldchen
Wie kommst du, gerade jetzt im Zeitalter der mannigfaltig vorhandenen Verhütungsmittel denn da drauf?

Lies die Frage.

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@SchakKlusoh

Da sehe ich maximal bei einem der Betroffenen eine Bereitschaft ein Kind zu wollen.

Mal eine Frage am Rande: Du bist Männlich?

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@SchakKlusoh
Niemand sollte über den Kopf eines anderen hinweg eine Entscheidung treffen dürfen, die dessen Rechte einschränkt oder wo ein anderer die Konsequenzen tragen muß.

Exakt.

Und genau deshalb kann der (mutmaßliche) Vater die Schwangere nicht zum Austragen der Schwangerschaft zwingen.

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@SchakKlusoh

Diskussion hier für mich beendet, da es vertane Zeit ist, die anderen Fragestellern fehlt, die Hilfe brauchen.

Dir scheint sehr langweilig zu sein- sind ja auch Ferien - doch solltest Du diese Seite hier nicht dazu benutzen, Deine Langeweile zu vertreiben.

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@Stadewaeldchen
Mal eine Frage am Rande

Ein Rederecht an eine Eigenschaft oder dem Fehlen einer Eigenschaft zu binden, ist Diskriminierung.

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@Elli113
Und genau deshalb kann der (mutmaßliche) Vater die Schwangere nicht zum Austragen der Schwangerschaft zwingen.

Wenn der Geschlechtsakt und die Zeugung im gegenseitigen Einverständnis (oder der Akzeptanz des Risikos) geschehen ist, sehe ich das anders.

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@Stadewaeldchen

Herabwürdigung ist kein Argument.

Les injures sont les raisons de ceux qui ont tort. ~ Proverbe français

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@SchakKlusoh

Du fühlst dich dadurch herabgewürdigt weil ich dich gefragt hab ob du männlichen Geschlechts bist? Ernsthaft?

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@Stadewaeldchen
Du fühlst dich dadurch herabgewürdigt weil ich dich gefragt hab ob du männlichen Geschlechts bist? Ernsthaft?

Nein.

Ach herrjeh...du ärmster...

Das tust Du mit Absicht, richtig?

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@SchakKlusoh
Wenn der Geschlechtsakt und die Zeugung im gegenseitigen Einverständnis (oder der Akzeptanz des Risikos) geschehen ist, sehe ich das anders.

Nein, das geht nicht. Du hast es ja oben schon geschrieben.

Niemand sollte über den Kopf eines anderen hinweg eine Entscheidung treffen dürfen, die dessen Rechte einschränkt oder wo ein anderer die Konsequenzen tragen muß.

Jemanden zum Austragen einer Schwangerschaft zu zwingen, wäre eine massive Einschränkung der Rechte der Frau und die Konsequenzen müsste sie auch alleine tragen.

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@Elli113

Wenn der Geschlechtsakt und die Zeugung im gegenseitigen Einverständnis (oder der Akzeptanz des Risikos) geschehen ist, finde ich es unfair, wenn einer von Beiden im Nachhinein sien Meinung ändern darf. Von erwachsenen Menschen kann man erwartetn, daß sie sich über die Konsequenzen ihres Tuns im Klaren sind und auch dazu stehen.

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@SchakKlusoh
Wenn der Geschlechtsakt und die Zeugung im gegenseitigen Einverständnis (oder der Akzeptanz des Risikos) geschehen ist, finde ich es unfair, wenn einer von Beiden im Nachhinein sien Meinung ändern darf.

Na dann muss die Frau ja einfach nur vor dem Sex sagen, das sie wenn sie schwanger werden sollte abtreibt, dann ändert sie ihre Meinung ja hinterher nicht, und der Mann kann ggf. auf den Sex verzichten wenn ihm das nicht passt.

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@Deamonia
Na dann muss die Frau ja einfach nur vor dem Sex sagen ...

Ich habe eben ein paar Minuten überlegen müssen. Aber ja, genau das wäre ehrlich und fair.

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Klar darf sie, es ist IHR Körper, wir sind noch nicht bei den Seepferdchen wo die Männer die Kinder austragen.
Ob gesund oder nicht, die Frau hat schlussendlich das Recht zu entscheiden was sie machen will, ob es dem Partner passt oder nicht.

Dann sollte sie auch allein für ihre Entscheidung aufkommen und keine Alimente bekommen.

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@SchakKlusoh

wir reden von abtreiben, nicht vom behalten, oder hast du schon Alimente bzw Unterhalt ohne Kind gezahlt? wenn ja, schön doof ^^"

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@WhoKiIIedBambi
wir reden von abtreiben,

Das habe ich verstanden. Was ich klar machen will, ist ...

nicht vom behalten

... die Frau entscheidet damit alleine über die Fortpflanzung des Mannes. Das ist unfair.

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@SchakKlusoh

Wenn es darum geht dass du Blut oder eine Niere spendest, wer sollte da mitreden dürfen? Deine Eltern? Dein(e) Partner(in)? Das Jugendamt? Der Pfarrer? Oder du ganz allein?

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@Stadewaeldchen

Meine Nieren haben MEINE Chromosomen. Die gehören ganz alleine mir.

Ein Kind ist kein Körperteil und kein Geschwür.

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@SchakKlusoh

Und? Nur weil ein Kerl innerhalb von einer Minute meint er könne was reinpumpen heißt es trotzdem noch lange nicht das er weiter mitkamellen kann. Austragen tut es weiterhin die Frau.

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@SchakKlusoh

Du aber bitte auch. Die Schwangerschaft spielt sich allein im Körper der Frau ab, die Frau hat das Recht alleine über ihren Körper zu bestimmen.

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@WhoKiIIedBambi
Nur weil ein Kerl innerhalb von einer Minute meint er könne was reinpumpen

Funktioniert bei Dir so Geschlechtsverkehr? Du übertreibst!

das er weiter mitkamellen kann.

Doch. Es waren zwei beteiligt. Warum soll der eine dann ausgeschlossen werden, wenn es um Entscheidungen geht?

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@Stadewaeldchen
die Frau hat das Recht alleine über ihren Körper zu bestimmen.

Ja, selbstverständlich. Aber nicht über den Körper des Kindes. Das ist nämlich NICHT ihr Körper.

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@SchakKlusoh

Das Kind ist bis zur Geburt ein Parasit im Körper der Frau. Er ist ohne den Körper der Frau nicht lebensfähig, daher stirbt der Fötus bei der Abtreibung. Ist nun mal so. Es sei denn du willst einem ungeborenen Kind mehr Rechte zugestehen als der Frau.

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@Stadewaeldchen
Das Kind ist bis zur Geburt ein Parasit im Körper der Frau.

Dieser Satz ist gruselig in seiner Menschenverachtung.

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@Stadewaeldchen

Weißt Du überhaupt, daß ein Parasit eine ANDERE Spezies ist und daß Du über ein Lebewesen sprichst, daß zur Hälfte aus DEINEN Erbanlagen besteht?

Menschenfleisch ist wohl auch nur ein Nahrungsmittel für Dich.

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@SchakKlusoh
Weißt Du überhaupt, daß ein Parasit eine ANDERE Spezies ist

Ist das so? Der Duden sagt dazu

tierischer oder pflanzlicher Schmarotzer; Lebewesen, das aus dem Zusammenleben mit anderen Lebewesen einseitig Nutzen zieht, die es oft auch schädigt und bei denen es Krankheiten hervorrufen kann

https://www.duden.de/rechtschreibung/Parasit

Interessant ist aber dass du auf diesen Punkt

Es sei denn du willst einem ungeborenen Kind mehr Rechte zugestehen als der Frau.

mit keiner Silbe eingehst.

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@SchakKlusoh
Das habe ich nämlich nicht gesagt.

Stimmt. Du willst nur dass die Frau nicht alleine über ihren Körper entscheiden kann. Und dafür sehe ich keinerlei Grund.

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@Stadewaeldchen

In Wikipedia steht (Hervorhebung von mir):

Parasitismus (von altgriechisch παρά „neben“, σιτεῖσθαι „essen“), veraltet auch Schmarotzertum, bezeichnet den Ressourcenerwerb mittels eines in der Regel erheblich größeren Organismus einer anderen Art.

https://de.wikipedia.org/wiki/Parasitismus

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@SchakKlusoh

Fakt ist: Der Fötus nutzt den Körper der Schwangeren für alles. Er kann sich weder alleine ernähren, hat noch keinen eigenen Blutkreislauf und kann nicht mal alleine Ausscheiden.

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@Stadewaeldchen
dass die Frau nicht alleine über ihren Körper entscheiden kann.

Auch das habe ich nicht gesagt.

Du möchtest, daß sie alleine über den Körper des ungeborenen Kindes entscheiden darf und das finde ich nicht richtig.

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@Stadewaeldchen

Fakt ist, daß sich so Menschen fortpflanzen, und daß es kein Parasit ist.

Die Verwendung des Wortes "Parasit" soll den Foetus entmenschlichen und so die Hemmschwelle herabsetzen. Ein Parasit ist Ungeziefer, das man loswerden muß, weil es einem schadet.

Das erinnert an den Sprachgebrauch von Unmenschen, die Menschen zuerst mit Schimpfwörtern ausgrenzen und entmenschlichen, bevor sie sie dann ermorden. Mich erinnert das an "Jud Süß" und den Vergleich von Juden mit Ungeziefer.

Simone de Beauvoir war kein guter Mensch.

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@SchakKlusoh
Auch das habe ich nicht gesagt.

Darauf läuft es aber hinaus. Oder etwa nicht?

Du möchtest, daß sie alleine über den Körper des ungeborenen Kindes entscheiden darf und das finde ich nicht richtig.

Hab ich schon verstanden, aber ich teile deine Ansicht nicht. Das erinnert mich an die Zeiten wo der Mann ohne Rücksprache den Arbeitsplatz der Ehefrau kündigen durfte oder zustimmen musste wenn die Frau ein eigenes Konto eröffnen wollte.

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@Stadewaeldchen
Das erinnert mich an die Zeiten wo der Mann ohne Rücksprache den Arbeitsplatz der Ehefrau kündigen durfte oder zustimmen musste wenn die Frau ein eigenes Konto eröffnen wollte.

Wie lange ist das her? Warst Du da schon auf der Welt?

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@SchakKlusoh
Wie lange ist das her?

Das gab es noch bis in die 70er Jahre.

Warst Du da schon auf der Welt?

In der Tat.

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@Stadewaeldchen
Das gab es noch bis in die 70er Jahre.

Das heißt, das Problem ist seit 50 Jahren erledigt.

Die Methode politische Feinde oder wen auch sonst man nicht mag, zu entmenschlichen ist hingegen uralt und wird heute noch verwendet. Zum Beispiel von Dir.

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@SchakKlusoh

Ah, der Embrio ist also mein politischer Feind...wieder was gelernt. Kommt noch was sinnvolles von dir?

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@Stadewaeldchen

Ins Lächerliche ziehen ist kein Argument. Das zeigt nur, daß Dir die Argumente ausgehen.

"oder wen auch sonst man nicht mag"

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@SchakKlusoh

Ich sehe immer noch keinen Grund warum eine Frau nicht alleine über ihren Körper entscheiden düfren sollte. Belassen wir es dabei.

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@Stadewaeldchen

Frauen dürfen gerne über IHREN Körper entscheiden. Wenn die Frau bei der Zeugung ihr Einverständnis gegeben hat bzw. bereit war, das Risiko einer Schwangerschaft einzugehen, sollte sie auch dazu stehen, das Kind auszutragen, weil sie sonst die Reproduktionsrechte des Mannes schädigt. Es ist unfair, dieses Einverständnis im Nachhinein zurückzunehmen.

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@SchakKlusoh
Frauen dürfen gerne über IHREN Körper entscheiden.

Mein Reden.

Wenn die Frau bei der Zeugung ihr Einverständnis gegeben hat bzw. bereit war, das Risiko einer Schwangerschaft einzugehen

Nein, auch mit dem Einverständnis zum Geschechtsverkehr gibt die Frau nicht automatisch das Recht auf aleine über ihren Körper zu entscheiden.

weil sie sonst die Reproduktionsrechte des Mannes schädigt. Es ist unfair, dieses Einverständnis im Nachhinein zurückzunehmen.

Du möchtest also dass der Mann über die Fruchbarkeit der Frau bestimmten sollen dürfte. Das ist aber nicht vorgesehen und das ist auch gut so. Denn nicht nur der Mann hat "Reproduktionsrechte".

Würdest du es andersherum befürworten dass ein Mann eine Frau zur Abtreibung zwingen können dürfte, wenn beide vorher keine Kinder wollte, es aber durch eine Verhütungspanne zur Schwangerschaft kommt und die Frau das Kind dann doch behalten will?

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@Stadewaeldchen
Du möchtest also dass der Mann über die Fruchbarkeit der Frau bestimmten sollen dürfte.

Das habe ich nie gesagt. Bitte keine Strohmann-Argumente.

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@SchakKlusoh

Deine Antwort auf diese Frage würde mich wirklich sehr interessieren:

Würdest du es andersherum befürworten dass ein Mann eine Frau zur Abtreibung zwingen können dürfte, wenn beide vorher keine Kinder wollte, es aber durch eine Verhütungspanne zur Schwangerschaft kommt und die Frau das Kind dann doch behalten will?
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Hallo!

Die Frau hat das Recht. Aber: Nicht jedes Handycap, was vor der Geburt festgestellt wird, bedeutet dass das Leben nicht lebenswert ist. Was du machen kannst: Nimm Kontakt zu Eltern auf, die ein Kind mit diesem speziellen Handycap haben, sodass die Frau erleben kann, wie es mit einem Kind mit diesem Handycap ist. Das hat schon einigen Ungeborenen das Leben gerettet.

Hoffentlich hat Sie abgetrieben, ein Mann hat da gar nix zu entscheiden. Ist immerhin der Körper der Frau. Alleine die Frau hat das Recht zu entscheiden!