Schulverweis zu unrecht?
Ich habe heute einen Schulverweis bekommen aber zu unrecht.
Kurz die Geschichte, fing an das 2 Leute anfingen mich zu mobben. Papierkugeln, so tun als würden sie lachen wenn sie mich sehen, auf dem Schulhof oder in den Fluren absichtlich umlaufen. Das ist schon mehrere Monate aber stört mich nicht, das sind unzufriedene Menschen die einfach peinlich sind.
Ich weiß gar nicht warum die mich mobben, ich bin ein Kopf größer und trainiert, eigentlich suchen die sich immer den schwächsten und unbeliebtesten.
Heute in der Pause hat einer von den beiden dann meine Freundin absichtlich hinten an einer Stelle berührt die absolut tabu ist und versucht sie wegzuziehen.
Sein Freund hat dann laut geschrien ohhhh du Macher digga. Macher Macher
Ich habe den wortlos absolut eine geklatscht, dann ist er mit seinem Rucksack nach hinten gefallen. Der andere ist weggelaufen
Für mich war eine Grenze überschritten, mehrere Monate Mobbingversuche und dann wird er zum ********* gegenüber meiner Freundin.
Ich habe einen Schulverweis bekommen für Gewalt aber den beiden passiert nichts. Im Lehrergespräch hat er gesagt im Gedrängel hat er meine Freundin ausversehen berührt aber das war nicht so.
Meine Freundin möchte ihn mit Hilfe ihrer Eltern anzeigen und mein Vater möchte einen Brief vom Anwalt an die Schule schreiben lassen weil er jemanden kennt.
Klappt das?
4 Antworten
Aus Sicht der Lehrkräfte kann natürlich nicht beurteilt werden, wer hier die Schuld trägt. Alleine deshalb erachte ich einen Verweis als unangebracht.
Daher sollte dieser Verweis zurückgezogen werden. Geschieht dies nicht und das Problem ist schon bekannt gewesen, dann reiche bei der verantwortlichen Schulbehörde Aufsichtsbeschwerde gegen die verantwortlichen Lehrkräfte ein.
Meiner Meinung nach steht auch ausser Frage, dass aus Impuls heraus die Freundin beschützt, indem man Gewalt anwendet. Falls ein Plädoyer zur Rücknahme des Verweises nicht akzeptiert wird, so würde ich den expliziten Vorfall mit in die Dienstaufsichtsbeschwerde reinnehmen und es am besten so darstellen, dass sowas nicht richtig gehandhabt wird. Denn dann sorgst du mitunter für viel Ärger bei den verantwortlichen Personen.
sollte es. Eine Aufsichtsbeschwerde macht der Verweis jedoch nicht rückgängig.
Absolut zu recht nächstes mal würd ich dem noch eine früher dem eine reinschieben weil wenn du das zulange zulässt testen die deine grenzen und deswegen kam es dazu.
Ja das müsste klappen!
Ich kann dir das sehr gut nachempfinden, kann nur bestätigen, dass ich das selber immer wieder erlebt habe.
Leider auch meine Erfahrungen als Mutter und Mitglied des Elternforums, dass man an Schulen lieber die bestraft, die sich wehren, als die Täter.
Lehrer sind Weltmeister im Wegsehen. Zuweilen haben sie ein sehr gestörtes Rechtsempfinden. Sprich Desinteresse solange es einen Lehrer nicht selber betrifft.
Dann aber ist es schon bei harmlosen und lustigen Streichen ein überschäumendes Drama.
Gerade aktuell erlebt einem meiner Nanny Kinder und Mitschüler. Ein Kind, klaut dauernd teure Stifte aus den Schulranzen der Mitschüler, die solche Stifte sammeln und mit ihrem Taschengeld kaufen. Darunter auch Sondereditionen. Allesamt sind beim klauenden Kind aufzufinden, wird auch immer wieder direkt beim Klauen erwischt.
Die Reaktion der Lehrerin, als die Eltern das Gespräch mit der Lehrerin suchten:
Ihr müsst halt die Stifte anschreiben. Thema gegessen...
Von den anderen ewigen Entgleisungen des Kindes noch nicht einmal angefangen.
Ich wünsche dir von Herzen, dass die Sache für dich gut ausgeht!
Good Luck! 🍀
Ein Schulverweis müsste ein Verwaltungsakt sein, gegen den man fristgemäß Rechtsmittel (Beschwerde? Widerspruch? Einspruch? Klage?) einlegen kann. Unter dem schriftlichen Schulverweis müsste eine Rechtsbehelfsbelehrung stehen, die darüber aufklärt.
Bitte ggf. unbedingt rechtzeitig vor Fristablauf dagegen vorgehen! Eine aussagekräftige Begründung kann man im Notfall noch später nachreichen, z. B. nach Rücksprache mit einem Anwalt!
Beachte aber, dass Mobbingopfer keinen Freibrief haben, selbst auch Straftaten (Ohrfeigen=leichte Körperverletzung) zu begehen. Man könnte sich aber vielleicht darauf berufen, man sei provoziert worden oder habe im Affekt oder aus Notwehr gehandelt. Es kommt auch immer gut an, wenn man seine Überreaktion bedauert, sich entschuldigt o. ä.
Wenn du nur gegen die Mobbing-Täter vorgehst, ändert sich dadurch wahrscheinlich erstmal nichts an deinem Schulverweis.
Reicht dafür der Brief vom Anwalt den mein Vater kennt und die Anzeige von meiner Freundin und ihren Eltern?