Recht vor links?
Moin,
ich habe eine Frage. Ist an dieser Kreuzung recht vor links? Ich bin mir nicht sicher da es sich zum einen um eine Grundstückausfahrt Handel könnte aber zum anderen auch nicht, weil sozusagen eine Straße zu den Grundstücken hinführt. Anmerkung: Es gibt keinen Abgesenkten Bordstein, kein Straßenname und die Einfahrt recht sieht genauso aus wie die Straße wo sich das Orange Auto befindet.
Ich denke dort gilt recht vor links weil jedes Haus hat ja auch nochmal seine eigene Grundstücksausfahrt und somit ist das eine Straße die zu alle Grundstücken gemündet führt???
das ist so meine Idee?
4 Antworten
Grundsätzlich gilt in Deutschland an nicht beschilderten Kreuzungen die Regel "rechts vor links". Ob diese Regel auch auf die Situation mit der Hauseinfahrt zutrifft, hängt davon ab, ob es sich um eine öffentliche Straße oder um eine private Einfahrt handelt. Wenn es sich um eine öffentliche Straße handelt, gilt die Regel "rechts vor links" auch an der Hauseinfahrt. Falls es sich um eine private Einfahrt handelt, kann es sein, dass die Regel nicht anwendbar ist und andere Vorschriften oder Absprachen gelten.
Wenn es keinen abgesenkten Bordstein gibt, dann handelt es sich höchstwahrscheinlich um eine normale Straße und nicht um eine Grundstücksausfahrt. In diesem Fall gilt die Regel "rechts vor links".
Ganz genau. Jetzt wäre dem Fragesteller endlich geholfen.
Wie definierst du private Einfahrt oder Öffentliche Straße? Die Straße recht führt zu den Grundstücken
Eine private Einfahrt ist ein Zugangsweg, der ausschließlich einem privaten Grundstück zugeordnet ist und nicht für die Nutzung durch die Öffentlichkeit bestimmt ist. Eine öffentliche Straße hingegen ist für den Verkehr durch jedermann zugänglich und wird von der öffentlichen Hand instandgehalten und verwaltet. Die Tatsache, dass die Straße zu den Grundstücken führt, bedeutet nicht unbedingt, dass es sich um eine private Einfahrt handelt. Es kann sich auch um eine öffentliche Straße handeln, die zu den Grundstücken führt.
Okay, alles klar aber das kann ich doch nicht einfach so erkennen. Was würdest du denn in meinem Beispiel sagen? Recht for links ja oder nein also wenn du nur die Informationen hättest die ich geschrieben habe.
Ich kann mich nur wiederholen: Wenn es keinen abgesenkten Bordstein gibt, dann handelt es sich höchstwahrscheinlich um eine normale Straße und nicht um eine Grundstücksausfahrt. In diesem Fall gilt die Regel "rechts vor links".
kurz ergänzend hierzu noch: an sich war mein Gedanke auch so nur eine andere Person meinte zu mir es müsse ein sackgassenschild dort stehen (um zu beweisen das es eine öffentliche Straße ist). Wenn das dort nicht steht gilt kein Recht vor links???
Das Vorhandensein eines Sackgassenschildes hat nichts mit der Vorfahrtsregelung an einer Kreuzung zu tun. Ein Sackgassenschild zeigt lediglich an, dass die Straße am Ende nicht weitergeht und keine Durchfahrt möglich ist. Ob "Rechts vor Links" gilt oder nicht, hängt von der Art der Straße und der Vorfahrtsregelung ab. Wenn es keine eindeutigen Hinweise auf eine Vorfahrtsregelung gibt, gilt in der Regel "Rechts vor Links". Das Vorhandensein oder Fehlen eines Sackgassenschildes ist dabei nicht ausschlaggebend.
Hier gilt mit Sicherheit rechts vor links. Bei mir ist die Wohnsituation die gleiche.
Okay. So war mein Gedanke auch nur eine andere Person meinte zu mir es müsse ein sackgassenschild dort stehen (um zu beweisen das es eine öffentliche Straße ist). Wenn das dort nicht steht gilt kein Recht vor links???
der abgesenkte Bordstein sagt es dir. Ist da keiner, musst du die Vorfahrt beachten.
Abgesenkter Bordstein: Nein. Kein ab…..
Also bei keinem abgesenkten Bordstein recht vor links sonst nicht
Okay. So war mein Gedanke auch nur eine andere Person meinte zu mir es müsse ein sackgassenschild dort stehen (um zu beweisen das es eine öffentliche Straße ist). Wenn das dort nicht steht gilt kein Recht vor links???
Alles richtig und woran erkennt man das? Siehe meine Antwort.