Prüfung?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

§ 10 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa FeV setzt die Altersgrenze auf 17 Jahre. 17 Jahre wirst du erst an deinem 17 Geburtstag, ausschlaggebend ist hierbei der Tag, nicht die Stunde der Geburt. Du darfst also an deinen Geburtstag ab 00:00 Uhr mit zugelassener Begleitung fahren.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche