Offene Fragen für eine Kündigen?

2 Antworten

Wenn du erst am 1.4. angefangen hast, und zum 31.5. kündigen willst sehen dir nur 2/12 des Jahresurlaubs zu. das wären in deinem Fall 5 Tage. Wie kommst du darauf, dass dieser Arbeitgeber dir den gesamten Urlaub bezahlt?

Vielfrager150 
Fragesteller
 27.04.2024, 14:08

Das habe ich auch nicht gesagt es ging mir nur darum ob die 5 Tage mitberechnen werden beim anteilig Urlaub.

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Vielfrager150 
Fragesteller
 27.04.2024, 14:13
@DerHans

Ok Danke. Aber mit der Kündigung gibt es keine Probleme wenn ich die vorher abgebe.

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DerHans  27.04.2024, 14:19
@Vielfrager150

Schau in deinen Vertrag. Es gibt sogar Leihfirmen, die nur einen einzigen Tag Kündigungsfrist in der Probezeit haben. Da bekommst du sofort die Gegenkündigung

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DerCaveman  27.04.2024, 15:10

Das Arbeitsverhaeltnis besteht aber nicht schon seit dem 1.4., sondern erst seit dem 2.4.

Wenn es dann am 31.5. endet, wird es noch keine volle 2 Monate bestanden haben und somit nur ein Urlaubsanspruch auf 1/12 des Jahresanspruch bestehen und nicht auf 2/12.

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DerCaveman  27.04.2024, 16:26
@DerHans

Ja und? Das Arbeitsverhaeltnis hat trotzdem erst am 2.4. begonnen.

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DerHans  27.04.2024, 16:29
@DerCaveman

Das war schon ein Fehler des Fragestellers. Er hätte auf den beginn 1.4. bestehen sollen.

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Vielfrager150 
Fragesteller
 27.04.2024, 20:11
@DerHans

Das Steht im Arbeitsvertrag:

Die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. In den ersten vier Wochen der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Arbeitstagen gekündigt werden. Von der fünften Woche an bis zum Ablauf des zweiten Monats beträgt die Kündigungsfrist eine Woche, vom dritten Monat bis zum sechsten Monat des Arbeitsverhältnisses zwei Wochen. Vom siebten Monal des Arbeitsverhältnisses an beträgt die Kündigungsfrist gemäß § 622 Abs. 1 BGB vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Monatsende. Wenn das Arbeitsverhältnis 2 Jahre oder länger besteht, gelten gemäß § 2 Ziffer 2.2. des Manteltarifvertrages der iGZ-DGB Tarifgemeinschaft die verlängerten gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 Abs. 2 BGB gleichermaßen für beide Vertragspartner.

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Geht das ?

Nein, das ist zu spät.

DerHans  27.04.2024, 14:09

Leihfirmen haben oft extrem kurze Kündigungsfristen, zumal der Fragesteller ja noch in der Probezeit ist. Wenn er am 6. kündigt, reicht das sogar noch für eine Gegenkündigung.

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Jurafuchs  27.04.2024, 14:09
@DerHans

Im Sachverhalt steht nichts von einer kürzeren Kündigungsfrist oder einer Probezeit. Das interpretierst du.

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DerHans  27.04.2024, 14:11
@Jurafuchs

Wahrscheinlich, weil der Fragesteller da selbst noch gar nicht nachgesehen hat, was da zur Kündigungsfrist steht

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