Offene Fragen für eine Kündigen?
Hallo Zusammen,
ich hätte 2 offene Fragen:
1.Ich arbeite im Moment für eine Leihfirma seit dem 02.04.24 ich möchte aber nächsten Monat kündigen zum 31.05.24 geht das würde die Kündigung ca am 6.05 abgeben. Geht das ?
2. Ich habe einen Jahresurlaub von 25 Tagen + da ich eine Schwerbehinderung habe ja 5 Tage mehr? Wie sieht es da aus mit meinen offen Rest Urlaub?
2 Antworten
Wenn du erst am 1.4. angefangen hast, und zum 31.5. kündigen willst sehen dir nur 2/12 des Jahresurlaubs zu. das wären in deinem Fall 5 Tage. Wie kommst du darauf, dass dieser Arbeitgeber dir den gesamten Urlaub bezahlt?
Ja, sonst hättest du ja nur einen Anspruch auf VIER Tage.
Ok Danke. Aber mit der Kündigung gibt es keine Probleme wenn ich die vorher abgebe.
Schau in deinen Vertrag. Es gibt sogar Leihfirmen, die nur einen einzigen Tag Kündigungsfrist in der Probezeit haben. Da bekommst du sofort die Gegenkündigung
Das Arbeitsverhaeltnis besteht aber nicht schon seit dem 1.4., sondern erst seit dem 2.4.
Wenn es dann am 31.5. endet, wird es noch keine volle 2 Monate bestanden haben und somit nur ein Urlaubsanspruch auf 1/12 des Jahresanspruch bestehen und nicht auf 2/12.
Ja und? Das Arbeitsverhaeltnis hat trotzdem erst am 2.4. begonnen.
Das war schon ein Fehler des Fragestellers. Er hätte auf den beginn 1.4. bestehen sollen.
Das Steht im Arbeitsvertrag:
Die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. In den ersten vier Wochen der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Arbeitstagen gekündigt werden. Von der fünften Woche an bis zum Ablauf des zweiten Monats beträgt die Kündigungsfrist eine Woche, vom dritten Monat bis zum sechsten Monat des Arbeitsverhältnisses zwei Wochen. Vom siebten Monal des Arbeitsverhältnisses an beträgt die Kündigungsfrist gemäß § 622 Abs. 1 BGB vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Monatsende. Wenn das Arbeitsverhältnis 2 Jahre oder länger besteht, gelten gemäß § 2 Ziffer 2.2. des Manteltarifvertrages der iGZ-DGB Tarifgemeinschaft die verlängerten gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 Abs. 2 BGB gleichermaßen für beide Vertragspartner.
Geht das ?
Nein, das ist zu spät.
Leihfirmen haben oft extrem kurze Kündigungsfristen, zumal der Fragesteller ja noch in der Probezeit ist. Wenn er am 6. kündigt, reicht das sogar noch für eine Gegenkündigung.
Wahrscheinlich, weil der Fragesteller da selbst noch gar nicht nachgesehen hat, was da zur Kündigungsfrist steht
Das habe ich auch nicht gesagt es ging mir nur darum ob die 5 Tage mitberechnen werden beim anteilig Urlaub.