Wieviel resturlaub habe ich bei Kündigung zum 31.07 und 36 Tage Urlaub laut vertrag?
Guten Tag,
ich habe laut Arbeitsvertrag 36 Tage Urlaub pro Jahr. Im übrigen steht keine kürzungsklausel im Vertrag. Lediglich das im übrigen die gesetze gelten.
Nun kündige ich zum 31.07 und wollte wissen wieviel Urlaub mir noch zusteht. genommen habe ich bereits 18 Tage.
Ich weiß das mir der volle Jahresurlaub zusteht. Aber ist dies bezogen auf den Vertraglich vereinbarten Urlaub oder auf den gesetzlichen von 24 Tagen?
2 Antworten
Wenn, wie Du schreibst, keine Zwölftelung des Urlaubs vertraglich vereinbart ist und auch kein entsprechender Tarifvertrag Anwendung findet, bezieht sich die gesetzliche Regelung aus § 4 BUrlG auf den kompletten Jahresurlaub. Es stehen Dir jetzt noch die restlichen 18 Urlaubstage zu.
Du solltest aber bedenken, dass Du dann in diesem Jahr bei einem neuen AG keinen Urlaubsanspruch mehr erwerben kannst. Doppelansprüche schließt der § 6 BUrlG aus.
Ist es noch erforderlich zu erwähnen, dass der Vertrag eh bis 31.10 befristet ist?
Das spielt für den Anspruch keine Rolle, wenn das Arbeitsverhältnis zum Kündigungszeitpunkt in der 2. Jahreshälfte länger als 6 Monate bestanden hat.
Ist eine Kündigungsmöglichkeit für das befristete Arbeitsverhältnis denn überhaupt vereinbart? Ansonsten endet es nämlich nur durch Fristablauf und kann vorher nicht ordentlich gekündigt werden.
@Familiengerd,
da habe ich wohl etwas zu spät hereingeschaut. Die Zusatzfrage wurde von Dir ja richtig beantwortet.
ja es ist laut Vertrag eine vorzeitige Kündigung mit 1 Monat zum Monatsende möglich.
Muss die Anwendung eines Tarifvertrages im Vertrag stehen bzw erwähnt werden?
Muss die Anwendung eines Tarifvertrages im Vertrag stehen bzw erwähnt werden?
Das steht i.d.R. im Arbeitsvertrag. Falls ein Tarifvertrag Anwendung findet, muss er auch im Betrieb für alle AN einsichtbar sein. Frag doch mal bei Deinen Kollegen oder (falls vorhanden) beim Betriebsrat.
Ich muss nochmal nachhaken,
mein Chef hat mir heute bei der Kündigung den MantelTV vorgelegt. Hier steht drinne,
"Im Laufe des Urlaubsjahres eintretende oder ausscheidende Beschäftigte erhalten für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses 1/12 des ihnen zustehenden Urlaubs."
§13 BUrlG sagt aus:
"1) Von den vorstehenden Vorschriften mit Ausnahme der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 kann in Tarifverträgen abgewichen werden."
heißt das, ich habe nun wirklich nur 21 Tage?
Nein, Du hast Anspruch auf 24 Tage.
Im § 13 BUrlG steht der von Dir zitierte Satz. Es geht aber noch weiter:
"Im Übrigen kann, abgesehen von § 7 Abs. 2 Satz 2, von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht zuungunsten des AN abgewichen werden."
Das bedeutet, dass trotz der Zwölftelregelung des Urlaubs im Tarifvertrag der AN nach erfüllter Wartezeit, sollte er im zweiten Halbjahr aus dem Betrieb ausscheiden, immer noch den Mindesturlaubsanspruch hat. Das sind bei Dir 24 Tage. Du hast also noch Anspruch auf 6 Urlaubstage.
Da kann Dein Chef mit seiner Zwölftelung sagen was er will. Du kannst ja auch mal bei der zuständigen Gewerkschaft anrufen und Dir Rückendeckung holen. Die wird Dir auch sagen, dass der Mindesturlaub, Tarifvertrag hin oder her, gewährt werden muss.
Danke fürs Sternchen
Das kommt auf deinen Arbeitsvertrag / Tarifvertrag an. Entweder wird der volle Urlaub gewährt oder nur anteilig (also 21 Tage = 3 Wochen, dann hast du noch einen Resturlaub von 3 Tagen).
Wenn eine anteilige Berechnung vertraglich vereinbart wäre (Arbeits- oder Tarifvertrag), dann stünde dem Fragesteller bei einer mehr als 6-monatigen Beschäftigungsdauer im laufenden Jahr mindestens der gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen (6-Tage-Woche) oder 20 Arbeitstagen (5-Tage-Woche) usw. zu!
also 21 Tage = 3 Wochen
Wie das?
21 Tage sind bei einer 6-Tage-Woche 3 Wochen und 3 Tage, bei einer 5-Tage-Woche 4 Wochen und 1 Tag ... ...
Wie finde ich heraus ob ein Tarifvertrag anwendung findet?
Muss das im Arbeitsvertrag erwähnt werden?
Wenn nichts, welcher Tarifvertrag im Einzelhandel würde gelten, der vom Hauptsitz (Schleswig-Holstein) oder der meiner Filiale (NDS).
Ich muss nochmal nachhaken,
mein Chef hat mir heute bei der Kündigung den MantelTV vorgelegt. Hier steht drinne,
"Im Laufe des Urlaubsjahres eintretende oder ausscheidende Beschäftigte erhalten für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses 1/12 des ihnen zustehenden Urlaubs."
§13 BUrlG sagt aus:
"1) Von den vorstehenden Vorschriften mit Ausnahme der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 kann in Tarifverträgen abgewichen werden."
heißt das, ich habe nun wirklich nur 21 Tage?
Es steht zumindest nichts im Vertrag das ein Tarifvertrag anwendungs findet.
Ist es noch erforderlich zu erwähnen, dass der Vertrag eh bis 31.10 befristet ist?
Das mit dem Urlaub beim neuen AG ist mir bewusst, da es sich dort jedoch um Teilzeit handelt ist das halb so wild :)