Anspruch auf vollen Jahresurlaub trotz Schule danach

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast auf jeden Fall Anspruch auf den kompletten gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub von vier Wochen. Bei fünf Arbeitstagen sind das 20 Urlaubstage.

Wenn im Arbeitsvertrag, einem anwendbaren Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung nicht ausdrücklich geregelt ist, dass bei Urlaub eine Zwölftelregelung angewendet wird, hast Du auch Anspruch auf die zusätzlichen 6 Urlaubstage. Aber auch bei einer Zwölftelregelung muss man Dir mindestens den Mindesturlaub von 20 Tagen gewähren.

Ob Du dann bei einem anderen AG anfängst, wieder zur Schule oder z.B. in Rente gehst, hat mit dem Anspruch nichts zu tun. Wichtig wäre das nur für einen anderen AG da Du bei diesem dieses Jahr dann keinen Urlaubsanspruch mehr haben würdest, wenn Du den kompletten Jahresurlaub beim jetzigen AG in Anspruch nimmst (Ausschluss von Doppelansprüchen § 6 Bundesurlaubsgesetz)

Hexle2  10.04.2015, 14:02

Danke fürs Sternchen

Das läuft hervorragend für Dich :-)

Wenn Du einen neuen AG hättest würde Dir in 2015 kein Urlaub mehr zustehen nachdem Du im alten Betrieb den ganzen Urlaub genommen hast.

Aber auch ohne neuen AG steht Dir der gesamte gesetzliche Jahresurlaub zu. Grundlage ist das Bundesurlaubsgesetz §5

Für die zusätzlichen Tage könnte es aber eine anderslautende tarifliche oder arbeitsvertragliche Vereinbarung geben.

AnjaAuch 
Fragesteller
 09.04.2015, 15:37

super danke euch schonmal! Bei mir ist Mindesturlaub aber glaube ich 25 Tage, da ich (wegen Samstag) für eine Woche immer 5,5 Tage nehmen muss.

seh ich des richtig? :P