Obdachloser in der S-Bahn?
Hi, jetzt gerade pennt ein Obdachloser in der S-Bahn, und stinkt alles voll, was würde passieren, wenn Kontrolleure jetzt durch die S-Bahn laufen würden?
4 Antworten
Wenn du dich davon belästigt fühlst, kann das zum Ausschluss der Fahrt führen. Auch eine Geruchsbelästigung ist Belästigung und dort greifen die Fahrgastrechte bzw. die Beförderungsbedingungen.
Dabei ist es unabhängig ob diese Person ein Ticket hat oder nicht. Belästigung nimmt jeder anders wahr, daher nimmt man als Faustformel, wenn sich mindestens 2 unabhängige Leute davon Belästigt fühlen, geht's nach draußen.
Natürlich liegt das auch im ermessen der entsprechenden Kollegen ob sie das durchsetzen oder nicht. Im Zweifel kann durch die Kollegen aber auch Bpol hinzugezogen werden.
Sie würden nach dem Ticket fragen. Wer keins hat fliegt raus.
Am ehesten würde ich damit rechnen, dass die Kontrolleure nach dem Fahrausweis fragen, den er wahrscheinlich nicht hat. Anstatt ihn aufzuschreiben (wozu sie auch einen Ausweis haben müssten), würden sie ihn wohl eher auffordern, am nächsten Bahnhof auszusteigen. Wenn er das nicht tut, könnte ich mir als wahrscheinlichste Lösung vorstellen, dass sie die Bundespolizei für den nächsten größeren Bahnhof bestellen, wo ohnehin Bundespolizisten verfügbar sind.
Er würde wahrscheinlich kein Ticket haben und rausfliegen.