Obdachloser in der S-Bahn?

4 Antworten

Wenn du dich davon belästigt fühlst, kann das zum Ausschluss der Fahrt führen. Auch eine Geruchsbelästigung ist Belästigung und dort greifen die Fahrgastrechte bzw. die Beförderungsbedingungen.

Dabei ist es unabhängig ob diese Person ein Ticket hat oder nicht. Belästigung nimmt jeder anders wahr, daher nimmt man als Faustformel, wenn sich mindestens 2 unabhängige Leute davon Belästigt fühlen, geht's nach draußen.

Natürlich liegt das auch im ermessen der entsprechenden Kollegen ob sie das durchsetzen oder nicht. Im Zweifel kann durch die Kollegen aber auch Bpol hinzugezogen werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sie würden nach dem Ticket fragen. Wer keins hat fliegt raus.

Am ehesten würde ich damit rechnen, dass die Kontrolleure nach dem Fahrausweis fragen, den er wahrscheinlich nicht hat. Anstatt ihn aufzuschreiben (wozu sie auch einen Ausweis haben müssten), würden sie ihn wohl eher auffordern, am nächsten Bahnhof auszusteigen. Wenn er das nicht tut, könnte ich mir als wahrscheinlichste Lösung vorstellen, dass sie die Bundespolizei für den nächsten größeren Bahnhof bestellen, wo ohnehin Bundespolizisten verfügbar sind.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Er würde wahrscheinlich kein Ticket haben und rausfliegen.