Muss ich anteilig Geld für Hund zurückzahlen?
Etwas schwierig.
Vor anderthalb Jahren hatte ich mich entschlossen einen Hund zu holen.
Anzahlung war schon geleistet. Auf einmal traten 'Probleme' bei mir auf, das ich ihn evtl doch nicht durchgängig bei mir halten kann.
Mit nem Kumpel auf die Idee gekommen, den Hund 'gemeinsam' zu holen.
Er hat die Hälfte, 400€ gezahlt. Nur war Hund meistens Montag bis Donnerstag/ Freitag bei ihm. Wochenende und Urlaub bei mir.
Nun ist es so, das wenn ich nicht nach seine Pfeife tanze er total am Rad dreht und es auch schon öfters Theater gab, weil er den Hund nicht artgerecht, sprich Auslastung hält.
Hund ist jetzt durchgängig bei mir.
Nun will er nichts mehr mit mir und dem Hund zu tun haben. Und verlangt die 400€ zurück. Muss ich diese zurückzahlen?
Kaufvertrag läuft auf meinen Namen, Tassi ist Hund über meinen Namen gemeldet. Versicherung läuft auf seinen Namen, aber mein Konto. Nur Hundesteuer läuft über ihn komplett.
Hoffe auf Antwort
2 Antworten
Da muss man den Hund als Sache betrachten. Mit dem gemeinsamen Kauf habt Ihr auch gemeinsam Eigentum erlangt an dem Hund und zwar zu gleichen Teilen. Wenn Du also seinen Anteil haben möchtest, musst Du ihn auszahlen. Das kann zum Wert sein, aber auch abweichend - das hängt vom Kaufvertrag ab.
Na ja, gut. Beweisen muss er das tatsächlich. Fliegt es aber auf, ist das eine Straftat.
Würde ich aber nicht riskieren. Stell dir vor er passt mal wenn du im Park bist dn richtigen Moment ab, verschwindet mit dem Hund und verkauft ihn am Ende sogar noch ohne dein Wissen. Dann lieber die Kohle zusammen kratzen und ihn auszahlen. Und Was dabei schriftlich machen. Dann ist's deiner und du hast alle Rechte wenn er sich je sowas erlauben würde!
Das Abpassen geht gegen 0 😅.
Er will bis zum Wochenende eine Entscheidung von mir. Entweder ich gebe ihm dann die 400 oder er gibt die mir und der Hind gehört dann ihm. So seine Worte...
Die Sache mit dem Hundesteuer würde ich regeln. Auch aus versicherungstechnischen Gründen, Du solltest eine Tierhalterhapflichtversicherung auf deinen eigenen Namen abschließen.
Halter ist immer derjeniger, wo der Hund fest wohnt, nicht der, wo der Hund sich nur vorübergehend befindet oder der, der im Kaufvertrag steht.
Sonst gibt es keine Schwierigkeiten zu erwarten.
Du musst nichts zurück zahlen, er hat Dir den Hund auch nicht verkauft, oder ihn gemeinsam mit Dir erworben, sondern sozusagen ihn Dir "geschenkt", nachdem er sich an die Anschaffungskosten freiwillig beteiligt hat.
Ich werde morgen direkt eine Versicherung auf meinen Namen abschließen und den Wuff auch bei meiner Gemeinde anmelden.
Gemeldet bei ihm, da er dort meist einen Tag länger war. Wobei ich schon gelernt habe, das dies nicht zu sagen hst bei einem, da der Kaufvertrag, somit normalerweise der nachweisliche Eigentümer zählt.
Aber mal ganz blöd gefragt.
Er kann ja viel behaupten. Es gibt keinen Nachweis das er mir das Geld gegeben hat.