Müsste man in Deutschland bei einer Teilmobilmachung in den Krieg oder kann man sich das aussuchen?
Wenn in Deutschland eine Teilmobilmachung ausgerufen werden würde. Müßte man(n) dann in den Krieg ziehen, ist man dazu verpflichtet? Oder können sich das die ehemaligen Soldaten die dafür in Frage kommen dann aussuchen ob sie dahin möchten? Was passiert wenn man sich dem widersetzt, was sagt das Gesetz?
Das Ergebnis basiert auf 13 Abstimmungen
8 Antworten
vorausgesetzt natürlich man ist kein Berufssoldat, hat sich als Reservist o.ä. Verpflichtet
Ansonsten für alle normalen Zivilisten müsste als erstes der Verteidigungsfall eintreten. Es müsste also ein Angriff auf Deutschland (bzw NATO Partner) stattfinden.
dann kann die allgemein wehrpflicht greifen. Da hat aber nach dem Grundgesetz jeder das Recht den Kriegsdienst an der waffe aus aus Gewissensgründen zu verweigern. Einfach aussuchen ist vielleicht übertrieben aber gezwungen werden man nicht.
Bei einer Teilmobilisierung kommen zuerst Reservisten ersten Grades zum Zug. Dann ist man verpflichtet.
Allerdings kündigt sich so ein Bedarf meist vorher an, deswegen kommt als erster Schritt das Anfragen an Leute, die benötigte Fähigkeiten und Ausbildung besitzen.
Wenn du ehemaliger Bundeswehrausbilder bist kannst du das schlecht behaupten...
Damit ist gemeint, das wenn jemand früher Panzerfahrer war er einberufen oder angefragt wird wird wenn man ihn benötigt. Das ist mit Fähigkeiten gemeint.
Übrigens wurde in den letzten Jahren tatsächlich schon einige Leute angefragt. Habe in Afrika tatsächlich jemanden kennengelernt, wo jemand auf ihn zugekommen ist. Das ist nichts schlimmes oder ungewöhnliches.
Och Leute... So undeutlich habe ich mich nicht ausgedrückt. Ihr wollt mich nur nicht verstehen.
Fähigkeiten ist das, was er früher bei der Bundeswehr gemacht hat.
Ich habe dir schon korrekt geantwortet. Ein Rekrut der Bundeswehr lernt in drei Monaten das Nötigste und das ist jedem Zivilisten schnell beigebracht. Nachschub verladen kann fast jeder, man braucht nicht nur Kampfpiloten
Dann sagt man einfach das man keine Fähigkeiten hat. Problem gelöst
Was bei dir durchaus glaubhaft ist, wird bei Vielen nicht gelten.
In DE spricht man in solchen Fällen, vom ausrufen im Bündnisfall, was darauf hinausläuft das die benannten Jahrgänge, welche feststehen, alle eingezogen werden koennten, wenn es die Umstaende dann zulassen würden? Vom aussuchen kann keine Rede sein bei einer Mobilmachung. Gut in der Ukraine jetzt zu erkennen, das alle Männer von 18 - 60 Jahren, dass Land nicht verlassen dürfen, bei angemahnter Strafe.
Sollte eine Situation aber erfordern, dass eine erhöhte militärische Alarmstufe eintritt, der sogenannte Spannungsfall, oder gar der Verteidigungsfall, kann die Bundeswehr alle Wehrpflichtigen im Alter von 18 bis 60 Jahre einberufen – unabhängig davon, ob sie der Reserve angehören oder nicht.
Also nicht "einfach" aber laut deutschem Grundgesetz hat man ohnehin die Möglichkeit den Dienst an der Waffe zu verweigern. (Ggf. müsste man dann eventuell als Sanitäter oder beim THW dienen)
Bei einer Teilmobiliesierung die der entsprechen würde was in Russland gerade passiert würden aber sowieso nur Reservisten einberufen.
Man kann sich allerdings aussuchen, ob man Wehrdienst oder Zivildienst leisten möchte. Dienstverpflichtet ist man aber schon.
Ich hab nix von diesem Käse gemacht. Hihi, bin fein raus.
? Bist du im Wehrpflichtigen Alter, wirst auch du dienstverpflichtet.
Dann sagt man einfach das man keine Fähigkeiten hat. Problem gelöst.