Müssen Menschen in Deutschland über 18 im Krieg in die Bundeswehr gehen?

9 Antworten

Deutschland in Verbindung mit einem Krieg wäre im Grunde der Verteidigungsfall.

Hier könnte u.a. Artikel 12a des Grundgesetzes zur Anwendung kommen, allerdings ist es eher unwahrscheinlich dass ungediente (junge) Männer zum Dienst an der Waffe eingezogen werden würden. Wahrscheinlicher wäre ggf. ein Ersatzdienst, außerhalb der Bundeswehr.

Gefordert wären in dem Fall möglicherweise, neben den aktiven Soldaten, die Reservisten der Bundeswehr, also diejenigen die bereits Militärdienst geleistet haben.

und in ein anderes Land fliehen.

Dass eine Flucht in einem etwaigen Verteidigungsfall kaum stattfinden wird, wurde hier bereits zahlreiche Male erläutert.

Zumindest nicht unter normalem gesetzlichen Rahmen. Werden allerdings Notstandsgesetze in Kraft gestellt und anschließend eine Mobilmachung ausgerufen, ist so ziemlich jeder Kampffähige bis 40 Jahren mehr oder weniger an der Reihe.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
oldfashioned66  27.07.2023, 10:54

Der Bundestag muss den Spannungs- oder Verteidigungsfall feststellen, dann treten alle Paragraphen des Wehrpflichtgesetzes automatisch wieder in Kraft. Und dann gilt die Wehrpflicht für alle Männer im Alter von 18 bis 60 Jahren, sofern sie den Kriegsdienst mit der Waffe nicht verweigert haben.

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whitebuddafly  27.07.2023, 14:27
@oldfashioned66

So ist es. Wobei die Einberufung in mehreren Wellen kommt. Zuerst 18-30 jährige. Danach in Zehn Jahresschritte je nach Mangel und Fall.

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oldfashioned66  27.07.2023, 15:49
@whitebuddafly

Naja, das sind dann aber Feinheiten, die nicht gesetzlich festgelegt sind, sondern nach miltärstrategischen Gesichtspunkten und Bedürfnissen entschieden werden.

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Zu Frage 1: nach §3 Wehrpflichtgesetz sind im Spannungs- und Verteidigungsfall alle Männer zwischen 18 und 60 Jahren wehrpflichtig und können zum Dienst bei der Bundeswehr eingezogen werden - außer sie haben den Kriegsdienst unter Berufung auf Art. 4 GG verweigert. Können markiert in diesem Fall, dass natürlich auch beurteilt wird, welche Wehrpflichtigen eingezogen werden müssen oder sollten. Denn da zum Beispiel momentan die Wehrpflicht ausgesetzt ist, gibt es zahlreiche normalerweise wehrpflichtige Männer, die keinen Grundwehrdienst geleistet haben und damit auch zunächst einmal nicht so einfach an der Waffe eingesetzt werden können. Allerdings finden sich für diese möglicherweise andere Einsatzmöglichkeiten (Nachschub etc.).

Zu Frage 2: sich einfach von der Truppe zu entfernen, ist mindestens eigenmächtige Abwesenheit gemäß §15 Wehrstrafgesetz (bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe) oder gar Fahnenflucht nach §16 (bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe). Ein Soldat kann allerdings auch noch - sozusagen nachträglich - beantragen, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern. Allerdings hat die Antragstellung im Spannungs- und Verteidigungsfall keine hemmende Wirkung, d.h., solange noch nicht über deinen Verweigerungsantrag entschieden worden ist, musst du an Kampfeinsätzen auch teilnehmen.

Und was die Flucht in ein anderes Land angeht: Da es eine Straftat ist, sich unerlaubt von der Truppe zu entfernen, bietet dir das Ausland auch keinen Schutz, sofern das andere Land ein Auslieferungsabkommen mit Deutschland hat. Würdest du also beispielsweise nach Frankreich "fliehen", um dich einem Verteidigungseinsatz der Budneswehr zu entziehen, würden deutsche Gerichte, sofern ein Strafverfahren gegen dich eröffnet und ein Haftbefehl gegen dich erlassen worden ist, bei den französischen Behörden deine Auslieferung beantragen - und Frankreich diesem Antrag aller Wahrscheinlichkeit nachkommen.

Rebinnn73 
Fragesteller
 30.07.2023, 21:04

Und warum Fauen nicht. Aber wen nur Frauen im Krieg mitmachen müssten währe es feministisch oder so

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oldfashioned66  01.08.2023, 18:56
@Rebinnn73
Und warum Frauen nicht.

Weil es so im Grundgesetz und im Wehrpflichtgesetz steht. Wenn du das geändert haben möchtest, solltest du dich an den Bundestagsabgeordneten deines Wahlkreises wenden.

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In Deutschland wurde die Wehrpflicht ausgesetzt und nach der aktuellen Gesetzeslage kann man diese auch nicht so einfach wieder aktivieren.

Also nein.

Wenn sie irgendwann mal wieder aktiv sein sollte, dann wird es natürlich nicht nur die 18 jährigen Treffen. Natürlich wird man auch ü 18 Leute einziehen wollen.

oldfashioned66  27.07.2023, 10:52

Das ist so nicht richtig. Die §§ 3 bis 53 des Wehrpflichtgesetzes sind derzeit zwar durch § 2 desselben Gesetzes außer Kraft gesetzt. Aber jener Paragraph sagt eben auch, dass sie im Spannungs- und Verteidigungsfall gelten. Wenn also der Bundestag den Spannungs- oder Verteidigungsfall feststellt, tritt die Wehrpflicht automatisch wieder in Kraft. Dazu braucht es kein neues Gesetzgebungsverfahren.

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Nein, müssen sie nicht, solange die Wehrpflicht ausgesetzt bleibt. Ändert sich das einmal,dann werden die 18jaehrigen wieder zum Wehrdienst eingezogen werden.

Und: ja, natürlich müssen Berufssoldaten anlässlich eines Krieges auch daran teilnehmen. Zu diesem Zweck gibt es ja all die Armeen dieser Welt: dass sie sowohl für den Kriegsfall zur Verfügung stehen.

Jahrelang in Friedenszeiten Soldat sein und dann im Ernstfall sagen: "Jetzt spiel ich nicht mehr mit", geht nicht.