Minijob Vertrag kündigen?
Hallo vielleicht kennt sich jemand aus & kann mir weiterhelfen.
Ich habe mich online für einen Minijob beim Erdbeerstand beworben. Online wurden Anleitungen gezeigt für den ersten Tag etc. und ich habe meine Daten angegeben und unterschrieben per E Mail. Ich wurde dann in zufälligen ständen eingeteilt.
Heute hätte ich mein 1. Tag gehabt jedoch habe ich es mir anders überlegt und bin nicht gegangen, da ich bessere Möglichkeiten habe und mich anders für einen anderen Job wahrscheinlich entschieden werde.
Auf dem Vertrag stand nix von Kündigung oder Probezeit.
Muss ich schriftlich kündigen oder wie geht das ? Denn da stand Nix.
Vielen Dank im Voraus!
4 Antworten
Fraglich, was da genau unterschrieben wurde. Hierzu besteht keinerlei nähere Information. Sollte es sich um einen Arbeitsvertrag handeln, besteht die Verpflichtung zu arbeiten.
Die Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt zwei Wochen und danach vier Wochen, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde. Du hast diesen Vertrag unterschrieben und hast ihn zu erfüllen, auch wenn du zwischenzeitlich etwas Besseres gefunden hast. Mindestens bis zum Ende der Kündigungsfrist kann dein Arbeitgeber dir gegenüber Schadenersatz geltend machen. Das kann ganz schnell vierstellig werden, ich würde es an deiner Stelle nicht aussitzen.
Die Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt zwei Wochen ...
Laut den Angaben des FS wurde aber gar keine Probezeit vereinbart. Dann betraegt die gesetzliche Kuendigungsfrist 4 Wochen wahlweise zum 15. oder zum Monatsende. Heute waere somit eine Kuendigung fruehestens zum . Mai moeglich.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass mit dem Arbeitsvertrag nicht auch eine Kündigungsfrist vereinbart wurde.
Und einfach nicht hingehen ist eine ganz schlechte Idee. Der AG kann dich schadensersatzpflichtig machen, wenn dadurch z.B. Ware verdirbt, weil sie nicht verkauft werden konnte.
Ohne Vereinbarung einer Probezeit betraegt die gesetzliche Kuendigungsfrist 4 Wochen wahlweise zum 15. oder zum Monatsende. Heute waere eine Kuendigung somit fruehestens zum 15. Mai moeglich. Bis dahin musst du den Vertrag erfuellen, wenn es dir nicht gelingt, deinen Arbeitgeber zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags zu bewegen.
Die Kuendigung muss schriftlich erfolgen, also auf richtigem Papier und mit deiner eigenhaendigen Unterschrift versehen (keine e-Mail, kein WhatsApp und auch keine eingescannte und dann ausgedruckte Unterschrift).
Haeltst du die Kuendigungsfrist nicht ein und dem Arbeitgeber entsteht dadurch ein nachgewiesener Schaden, der ihm sonst nicht entstanden waere, kann er von dir Schadensersatz verlangen.