Mietvertrag endet am 31 (Samstag) / Hausverwaltung meint bis 30 muss ich raus?
Wie sieht es aus, wenn nach meinem Vertrag das Mietverhältnis am 31 .05 endet. Die Hausverwaltung aber möchte das ich am 30 bis 12 Uhr ausziehe, da der 31.05 ein Samstag ist und somit kein Werktat?
Ich würde mich freuen, wenn mir jmd auch die relevanten Paragraphen geben könnte, um mir ein eigenes Bild machen zu können.
vielen Dank im voraus :)
5 Antworten
Die gesetzliche Grundlage habe ich schon weiter unten geschrieben (§546 BGB - Nach Ende des Mietverhältnisses).
Wenn Ihr also den Samstag noch braucht, um die Wohnung auszuräumen und für die Übergabe herzurichten, dann könnt Ihr darauf bestehen, dass Ihr erst danach die Übergabe macht.
Wenn aber die Hausverwaltung in der Zwickmühle steckt, dass sie die Wohnung noch am Freitag, dem 30. Juni an die neuen Mieter übergeben will, könnte man doch auch einen Deal aushandeln. Ihr stimmt zu, wenn Ihr z. B. die Miete für 1,5 Tage erstattet bekommt, wenn Ihr von allen Pflichten befreit werdet, die Ihr vielleicht noch habt (Reinigung, Renovierung etc.) und wenn man Euch bei den Umzugskosten unter die Arme greift, damit alles schneller geht.
Der Samstag ist ein Werktag.
Außerdem darfst Du das gemietete Objekt bis zum letzten Tag nutzen. Die HV macht es sich nur einfach, weil bei denen am Samstag keiner arbeitet.
Wenn ein Mietverhältnis am Wochenende endet (Samstag, Sonntag oder Feiertag), gilt der nächste Werktag als Tag der Räumungspflicht. Der Mieter muss die Wohnung dann am Folgenden Werktag übergeben.
Quelle: Google KI
Suchbegriff: Mietvertrag endet am Wochenende
Hier ohne KI die rechtliche Grundlage:
§546 BGB - Rückgabepflicht des Mieters
(1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben.
Da der 1. Juni ein Sonntag ist und die HV an diesem Tag keine Übernahme macht, ist die Rückgabe erst am 2. Juni unverzüglich, also zu normalen Arbeitszeiten, aber nicht frühmorgens, zurück zu geben. Also irgendwann ab 8.00 Uhr bis ca. 10.00 Uhr.
Die Wohnung ist nach Ende des Mietverhältnisses zurückzugeben (§ 546 BGB).
Das Mietverhältnis endet mit Ablauf des 31.05., danach erst muss die Rückgabe erfolgen. Das kann dann auch noch am Montag, 02.06. passieren.
Hallo wann der Hausverwalter das so haben will, musst Du da raus.
Steht eine Hausverwaltung über dem Gesetz?