Zu welchem Zeitpunkt muss ich ummelden?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ab dem tatsaechlichen Einzug, also ab dem 6. April. Der Beginn des Mietverhaeltnisses spielt keine Rolle.

Achte darauf, dass dir dein neuer Vermieter die Wohnungsgeberbestaetigung korrekt ausstellt. Viele tragen da naemlich den Beginn des Mietverhaeltnisses als Einzugstermin ein. Das ist aber falsch, wenn der Einzug erst spaeter erfolgt.