Mal angenommen, man würde die AfD noch in dieser Legislaturperiode verbieten! Was würde mit deren Mandaten im Bundestag passieren?
Das Szenario mag unrealistisch sein! Aber mal angenommen diese rechtsextremistische Partei würde innerhalb der nächsten drei Jahre verboten werden. Was würde mit ihren Plätzen im Bundestag passieren? Dürften die AfD-Abgeordneten als Fraktionslose bleiben? Oder würden die Mandate auf die anderen Parteien verteilt werden? Oder blieben die Sitze dann leer? Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage?
5 Antworten
Bei einem Parteiverbot verlieren die Mandate der verbotenen Partei, die im Bundestag vertreten sind, ihre Gültigkeit. Dies ist gesetzlich in § 46 Absatz 1 Nummer 5 und Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) geregelt. Die Plätze bleiben unbesetzt.
Ähnliche Regelung gibt es auch in den Landeswahlgesetzten der Bundesländern:
z.B. hier in Berlin, Bayern, NRW, Sachsen usw.
Mal angenommen, man würde die AfD noch in dieser Legislaturperiode verbieten! Was würde mit deren Mandaten im Bundestag passieren?
Die Abgeordneten könnten ihre Mandate behalten wenn sie als fraktionslose Abgeordnete weitermachen.
Alex
Alle würden rausgeworfen werden und die restlichen Sitze würden auf den Rest der Parteien verteilt werden.
Gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 5 BWahlG verliert ein Abgeordneter seine Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag, wenn das BVerfG nach Art. 21 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG)3 die Verfassungswidrigkeit der Partei oder der Teilorganisation einer Partei feststellt, der er angehört.
Danke! Aber was passiert mit den leeren Plätzen?
Die bleiben leer. Aber Prozentual haben die anderen Parzeien dann de Facto mehr Protente.
Was definitiv der Fall wäre, wäre ein Verbot zur Bekleidung politischer Ämter. Dementsprechend würden die meisten Leute dort ausscheiden. Wie genau das dann aber gehandhabt wird, ist eine gute Frage
Die Abgeordneten verlieren ihr Mandat, so regelt es Paragraph 46 des Bundeswahlgesetzes. Waren es Wahlkreisabgeordnete, wird die Wahl dort wiederholt. Kamen sie von der Landesliste, bleiben die Sitze unbesetzt.
Auf welcher Rechtsgrundlage?