Mal angenommen, man würde die AfD noch in dieser Legislaturperiode verbieten! Was würde mit deren Mandaten im Bundestag passieren?

5 Antworten

Bei einem Parteiverbot verlieren die Mandate der verbotenen Partei, die im Bundestag vertreten sind, ihre Gültigkeit. Dies ist gesetzlich in § 46 Absatz 1 Nummer 5 und Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) geregelt. Die Plätze bleiben unbesetzt.

Ähnliche Regelung gibt es auch in den Landeswahlgesetzten der Bundesländern:
z.B. hier in Berlin, Bayern, NRW, Sachsen usw.

Mal angenommen, man würde die AfD noch in dieser Legislaturperiode verbieten! Was würde mit deren Mandaten im Bundestag passieren?

Die Abgeordneten könnten ihre Mandate behalten wenn sie als fraktionslose Abgeordnete weitermachen.

Alex

Alle würden rausgeworfen werden und die restlichen Sitze würden auf den Rest der Parteien verteilt werden.


Gungrasshopper 
Beitragsersteller
 23.05.2025, 16:28

Auf welcher Rechtsgrundlage?

Legion73  23.05.2025, 16:31
@Gungrasshopper

Gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 5 BWahlG verliert ein Abgeordneter seine Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag, wenn das BVerfG nach Art. 21 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG)3 die Verfassungswidrigkeit der Partei oder der Teilorganisation einer Partei feststellt, der er angehört.

Legion73  23.05.2025, 16:38
@Gungrasshopper

Die bleiben leer. Aber Prozentual haben die anderen Parzeien dann de Facto mehr Protente.

Was definitiv der Fall wäre, wäre ein Verbot zur Bekleidung politischer Ämter. Dementsprechend würden die meisten Leute dort ausscheiden. Wie genau das dann aber gehandhabt wird, ist eine gute Frage

Die Abgeordneten verlieren ihr Mandat, so regelt es Paragraph 46 des Bundeswahlgesetzes. Waren es Wahlkreisabgeordnete, wird die Wahl dort wiederholt. Kamen sie von der Landesliste, bleiben die Sitze unbesetzt.