Makler Schimmel verschwiegen arglistig Anzeige? Eigentumswohnung gekauft?
Hallo mein Makler hat sein Provision abkassiert und bewusst arglistig Schimmel verschwiegen habe sogar eine eidesstattliche Erklärung vom Mieter kann ich einen Makler anzeigen bei der Polizei oder ist nur zivilrechtlich etwas mit einen Anwalt möglich ich würde beides wollen !!
es geht um ein Eigentumswohnung also
fakten Eigentumswohnung gekauft Provision bezahlt Makler hat Schimmel verschwiegen es war übermalt erst später gemerkt laut Mieterin wusste er es die ganze Zeit auch die Hausverwaltung Anzeige möglich ?!
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Arglist musst du beweisen können. Daran wird es scheitern.
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Du musst es ihm beweisen, sonst könnte der Schuss auch sehr leicht nach hinten los gehen.
Am besten ist erst einmal die Stellen zu fotografieren und die Bilder dem Makler zeigen. Danach auch den Vermieter informieren und um Abhilfe sorgen.
Polizei hat damit nichts zu tun. Möglicherweise kann die Miete gemindert werden bis das Problem behoben wurde.
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Geht es hier um eine Mietwohnung? Warum hast Du dann Provision bezahlt?
Ein Makler muss über alle ihm bekannten Umstände informieren. Er muss aber nicht auf offensichtliche Mängel hinweisen. Schimmel sieht man normalerweise. Für die Beseitigung eines derartigen Mangels ist aber der Vermieter = Dein Vertragspartner zuständig
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Geht, falls der Nachweis gelingt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/heurekaforyou/1508799112724_nmmslarge__193_29_523_523_618b0d4bca1a805a59d51a4f2f3dcbb3.png?v=1508799113000)
Wenn Sie nachweisen können, dass der Makler mutwillig einen Mangel verschwiegen oder gar verborgen hat, dürfen Sie laut § 123 des BGB den Kaufvertrag anfechten. Dann liegt eine arglistige Täuschung vor, die Sie als Käufer allerdings beweisen müssen. Wenn dieses Vorgehen erfolgreich ist, dürfen Sie vom Kaufvertrag zurücktreten, erhalten den Kaufpreis vom Verkäufer zurück und können die Provision oder Ihren Anteil daran vom Makler zurückfordern.
Was du sonst noch wissen solltest, erfährst du hier:
Viel Erfolg!
Auch wenn ich eine eidesstattliche Erklärung von der Mieterin habe das sie ihm und der Hausverwaltung Bescheid geben hat ?