Unterschiede von Schimmel erkennen

Wohnzimmerecke - (Wohnung, wohnen, Schimmel) Wohnzimmerecke - (Wohnung, wohnen, Schimmel)

8 Antworten

Ich weiß zwar nicht woher du kommst, ein Rechtslage wird sich aber in Mitteleuropa von Land zu Land kaum unterscheiden.

Hier ein Auszug von der Abeiterkammer Wien: "Eine rein oberflächliche Schimmelbildung ist vom Mieter zu beseitigen, wenn der Schaden nicht durch Mängel der Bausubstanz bedingt ist und durch richtiges Beheizen und Belüften der Räume vermieden werden kann. Wenn der Schimmel allerdings in das Mauerwerk eindringt und nicht allein durch eine Behandlung der Oberfläche (z.B. Neuanstrich mit desinfizierender Farbe) beseitigt werden kann, handelt es sich um einen ernsten Schaden des Hauses, der vom Vermieter zu beheben ist. Wurde die Schimmelbildung vom Mieter verschuldet (etwa durch mangelndes Lüften und Heizen), kann der Vermieter die Sanierungskosten vom Mieter zurückfordern. Ist der Mieter auf Grund einer unverschuldeten Schimmelbildung wesentlich beeinträchtigt, hat er das Recht die Miete entsprechend der Beeinträchtigung zu mindern. Die Frage, wodurch die Schimmelbildung verursacht wurde, kann in der Regel nur von einem technischen Sachverständigen geklärt werden. ."

Weiters heißt es da: "Die AK empfiehlt, sofort nach Auftreten des Schimmels den Vermieter darüber schriftlich zu informieren und in diesem Schreiben daraufhin zu weisen, dass die weiteren Mietzinszahlungen "unter Vorbehalt der Rückforderung" erfolgen."

So einen großen Schimmelfleck kannst du unmöglich seit Oktober selbst verschuldet haben und da auch der Mieter der Wohnung darunter unter Schimmelbefall leidet, handelt es sich meiner Meinung nach zweifelsfrei um einen Schaden an der Bausubstanz welcher im Verantwortungsbereich des Vermieters liegt. Ich würde dir raten, was oben vorgeschlagen wird, den Vermieter nochmal schriftlich zu verständigen (als Einschreiben aufgeben, zwecks Beweis). Setz dich in Verbindung zu deiner zuständigen Mietervereinigung - die beraten dich gerne darüber, wie du nun weiter vorgehen sollst.

Ich hoff ich konnte etwas helfen, Lg

Zieh dort schnellstens aus. Schimmel ist gefährlich. Vorher würde ich das alles schön dokumentieren. Gutachter können feststellen, um welche Form von Schimmel es sich handelt und ob ein Baufehler oder mangelndes Lüften vorliegt.

Nur wirst Du dann vom Vermieter kein Geld bekommen.

Wende Dich zusätzlich an den Mieterschutzbund Deiner Stadt. Die können Dir mit Sicherheit helfen und auch sagen, welche Mietminderung das angemessen ist.

freundliche Grüße

Martin

Die Fotos zeigen einen typischen Schimmelbefall, der auf die falsche, weil konvektive Beheizung zurückzuführen ist.

Der Heizkörper unter dem Fenster erwärmt die Raumluft, die nach oben strömt und die Wärme gleichmäßig im Raum verteilen soll und zu guter Letzt soll die inzwischen auf dem Weg durch den Raum abgekühlte Warmluft auch noch die Außenwand, an welcher der Heizkörper montiert ist, erwärmen. Da kann es schnell vorkommen, dass es Bereiche gibt (Raumecken, hinter Möbeln), die von der Warmluft nicht mehr erreicht werden. Hier kühlen die Wandflächen aus und die ebenfalls vor der Wandfläche befindliche Luftschicht auch gleich mit. In abkühlender Luft erhöht sich die relative Luftfeuchtigkeit, ab dauerhaft mind. 70% rel. Luftfeuchte an dieser Stelle kann Schimmel entstehen, ab 80% rel. Luftfeuchte entsteht Schimmel. Es braucht keine Kondensatbildung.

Schimmel durch Raumluftfeuchte wird vermieden, wenn die Oberflächen wärmer als die Luft sind, denn an warmen Oberflächen kann die sich daran erwärmende Luft nie Feuchte ablagern, da die rel. Luftfeuchte sinkt. Die Wände werden entfeuchtet und der Dämmwert der Wände wird dadurch erhöht, was Heizkosten einspart.

Wichtig ist eine Heizanlage, die einen hohen Anteil an Strahlungswärme (und damit wenig konvektive Wärme) liefert.

In dem fotografierten, noch relativ harmlosen Fall würde das warme Heizrohr - dicht vor dieser Stelle verlegt - schon ausreichen (Heizrohrschleife), um die Ecke mit Wärme zu versorgen und den Schimmelbefall dauerhaft zu stoppen.

Das ist dann allerdings die Sache des Eigentümers.

ich schätze mal bei den fotos handelt es sich um aussenwände? dann trifft dich keine schuld und dein vermieter muß seine außenwände isolieren. ich schätze mal das weiss er auch, da sein keller auch feucht ist. am besten ist,wenn du dich an einen mieterverein oder einen anwalt der für wohnrecht zuständig ist, wendest. mach beim hautarzt einen testen, ob du und deine tochter gegen schimmel allergisch seid. schimmel ist gesundheitsschädlich!

KySte 
Fragesteller
 24.02.2013, 09:24

Ja sind die Aussenwände,der unter mir hat auch nur an den Wänden seine Probleme. Habe mal gehört : Unten --> Baufusch / feuchte Mauern Oben --> falsches Lüften

in wie weit stimmt das den??

0
Blondyhamburg  25.02.2013, 10:41
@KySte

die vermieter (hauseigentümer) versuchen immer schimmel an den wänden ihren mietern wegen falschem lüften etc. in die schuhe zu schieben. in eurem fall ist das aber definitiv nicht der fall, siehe nasser keller. entweder steigt die feuchtigkeit durchs mauerwerk zu den oberen wohnungen oder die aussenwände sind nicht richtig isoliert.

laßt euch beraten,wie ihr am besten gegen euren vermieter vorgeht. ihr könnt natürlich die miete mindern, aber der schimmel bleibt und ist gesundheisschädlich!

0

Vielleicht solltest Du in einen Mieterverein eintreten und Dich beraten lassen! Hier findest Du einen in der Nähe Deines Wohnortes: http://www.mieterbund.de/

KySte 
Fragesteller
 24.02.2013, 09:25

Wollte am Montag zu meinem Anwalt, da der Vermieter auch meint sich nicht zu melden...

0