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Natürlich erzählt die Frau furchtbaren Unsinn und zeigt damit, dass sie zum einen von den technischen Zusammenhängen nicht den leisesten Schimmer hat, genauso wie von der aktuellen Gesetzeslage ( die so seit 2012 existiert ).

Aber derartiges kennt man ja von den Grünen reichlich....: Erwachsene mit dem Wissensstand von 12-jährigen zu egal welchem Sachthema, dabei aber die Hybris von Menschen die überzeugt sind, sie hätten mindestens den Nobelpreis verdient.

Grüne halten sich bekanntermaßen gern für überdurchschnittlich klug / gebildet / informiert und denken daher im Traum nicht daran, sich zu Sachthemen Detailwissen anzueignen.

Tatsache ist...die Netzbetreiber sind laut § 8 Abs. 1 des " Erneuerbare-Energie-Gesetz " dazu verpflichtet, Strom aus volatilen Quellen vorrangig abzunehmen und einzuspeisen, egal ob er benötigt wird oder nicht.

Und genau das führt ja immer wieder dazu, dass Deutschland überflüssigen Flatterstrom aus Sonne und Wind irgendwohin loswerden muß, notfalls in dem wir dafür bezahlen, dass irgendein Nachbarland ihn uns abnimmt, indem sie ihre Kraftwerke runterfahren. Auch das sorgt mit dafür, dass wir hier astronomische Strompreise haben.

Ein weiterer Punkt ist, dass die Netzbetreiber die Erzeuger " erneuerbarer Energie " selbst dann bezahlen müssen, wenn aus technischen Gründen der Strom nicht abgenommen werden kann und die Anlagen abgeschaltet werden müssen.

Erzeuger von Energie aus Kernkraft sowie Netzbetreiber hätten also überhaupt keinen monetären Vorteil, wenn sie volatile Energie irgendwie blockieren würden.

Aber in der kindlichen Vorstellungswelt von Leuten wie Göring-Eckardt wird ja der großartige " grüne " Strom von der Energieindustrie natürlich aus purer Bösartigkeit und Profitgier aufgehalten, weil man den Menschen den quasi kostenlosen Zufallsstrom nicht gönnt.

Metaphorisch lehnt sich das natürlich ans Wassermodell an.

Grundlegend: Wenn ein AKW bereits den benötigten Strom liefert, kann ich keinen weiteren Strom einspeisen. Es steht also der Einspeisung durch andere Erzeuger im Wege.

Man könnte natürlich bestimmten Erzeugern Vorrang gewähren (macht man auch), das Problem das bleibt, ist die schlechte Lastfolgefähigkeit und die hohe Mindestlast. (Genaugenommen ist es etwas komplizierter, wegen der wechselseitigen Abhängigkeit)

Übertragungsstrecken haben eine spezifische (Übertragungs)Kapazität (maximale übertragbare Leistung, ggf. in Abhängigkeit von Umweltparametern etc.). Wenn die elektrische Energie vom AKW diese Kapazität allerdings bereits zu beispielsweise 90% belegt und ich jetzt lieber anderer Erzeuger nutzen möchte, die dann 50% der Übertragungskapazität nutzen müssten, dann "verstopft" die Einspeisung durch das AKW sinnbildlich die Übertragungsstrecke, weil das AKW seine Leistung nicht ohne weiteres anpassen kann/will.

Das ist etwas bildlich gesprochen... Wenn zu viel Atomstrom eingespeist wird, bzw zu wenig genutzt wird, dann werden zum Schutz vor Überspannung andere Energiearten, die sich schneller und leichter runter regeln lassen, vom Netz genommen. Und da sind unter anderem Windräder eben sehr dynamisch im Vergleich zu Wärmekraftwerken wie AKW's z.B. wo eine große Menge Wasser zu Dampf umgewandelt wird. Aufheiz/Abkühlzeiten machen diese Kraftwerke rel träge...

das Wort Verstopfung ist in der Tat ein Missgriff - als würde da etwas steckenbleiben. Wenn das Netz mit Stromzufuhr gesättigt ist, dann schalten einzelne Windräder auomatisch ab, drehen ihre Blätter in Segelstellung und bleiben stehen. Ein Kernkraftwerk kann das nicht, das läuft immer durch, typisches Grundlastkraftwerk eben. Aber im Netz sieht man dem Strom nicht an, woher er kommt.

windydogs  17.06.2023, 11:25

Natürlich können Kernkraftwerke in ihrer Leistung geregelt werden, sie laufen bloß eben ökonomisch am sinnvollsten im Grundlastbetrieb.

Des weiteren sind Kernkraftwerke innerhalb ihrer Lebensdauer auf eine begrenzte Zahl von Lastwechseltransienten ausgelegt, weshalb ein Betrieb mit ständigen Lastwechseln, wie er bei einem sehr hohen Anteil volatiler Zwangs-Netzeinspeisung vorliegt natürlich die Lebensdauer verkürzt.

Man kann Kernkraftwerke durchaus für den Lastfolgebetrieb konzipieren, es ist nur wirtschaftlicher Unsinn Kraftwerke die für den Grundlastbetrieb konzipiert sind ständig hoch und runter zu regeln,.

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