Konnte bei Straftaten, z.B. der Verbreitung unerwünschter politischer Inhalte in der DDR, der private Besitz dauerhaft und unwiderruflich beschlagnahmt werden?

1 Antwort

Von Experte Udavu bestätigt

Eine wahre Geschichte aus 1987!

Wir hatten Westbesuch. Onkel und Tante waren für eine Woche bei uns. Das war, wegen des "verbindlichen Zwangsumtausches" von 25,- DM / Pers., eine ziemlich teure Angelegenheit für den Besuch. Jedenfalls kaufte sich mein Onkel von dem DDR- Geld eine Fotokamera. Damit fotografierte er die heruntergekommenen Strassenzüge, Obstläden, mit nur 2 Kisten Äpfeln und vieles mehr.

Bei der Rückreise mussten sie ja wieder durch die DDR Grenzkontrolle. Ausser der Kamera hatten sie ja nichts mit und dafür gabs als Kaufnachweis einen Kassenzettel. Die Grenzer fragten, was er fotografiert habe und mein Onkel sagte die Wahrheit.

Nach mehrstündigem Verhör konnten beide weiterfahren, ohne Filme und ohne Kamera. Beides wurde wegen "antisozialistischen Propaganda im feindlichen Ausland" und der "Herabwürdigung der Errungenschaften des Sozialismus in der DDR" beschlagnahmt. Hätte mein Onkel auch nur ein Foto von einem Gebäuder der Polizei, Staatssicherheit oder eines Betriebes aufgenommen, hätte man Beide der Spionage beschuldigt und verhaftet, um sie als Geiseln später auszutauschen, gegen im Westen aufgedeckte Agenten.

Unter der Anklage "Fluchthilfe", wurden PKWs und auch LKWs beschlagnahmt.

Auch Häuser, die Westdeutschen im Osten gehörten, wurden enteignet und verstaatlicht, wie alle Betriebe auch.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nihon488 
Beitragsersteller
 20.10.2024, 20:29

Wahnsinns Geschichte