Kann sich eine bereits verheiratete Person mit einer weiteren Person verloben?
Hey liebe Community,
wisst ihr zufällig, ob sich zB Person A, die mit Person B verheiratet ist, noch mit Person C verloben darf?
Vielen Dank im Voraus
13 Stimmen
4 Antworten
Eine Verlobung ist ein persönliches, rechtlich nicht verbindliches und nicht gesetzlich geregeltes Versprechen. Du kannst dich auch mit zehn Personen gleichzeitig verloben, kannst sie aber nicht alle heiraten.
Eine Verlobung ist nichts Offizielles. Vom Gesetz her darf man es.
Jein. Sie hat dann einen offiziellen und rechtlich relevanten Charakter, wenn es um das Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht geht. Hier wäre es tatsächlich juristisch interessant, mit wie vielen Menschen ein Angeklagter gleichzeitig "verlobt" sein kann ;).
Einen Sinn ergibt das allerdings nicht, denn eine Verlobung soll das Versprechen sein, den Anderen heiraten zu wollen.
Na ja, du kannst ja noch verheiratet aber in Scheidung sein und deinem neuen Partner versprechen, ihn/sie zu heiraten, sobald die Scheidung durch ist.
Ja, eine Verlobung ist im deutschen Recht irrelevant, du kannst dich mit beliebig vielen Leuten verloben, der Ehestand ist dabei nicht ausschlaggebend.
Das Verlöbnis ist das Versprechen, miteinander die Ehe einzugehen. Das setzt voraus, dass man auch in der Lage ist, die Ehe zu schließen. Wenn wenigstens einer der Partner bereits verheiratet ist, ist die Eheschließung nicht möglich und das Verlöbnis damit nichtig.
Wenn einer der Partner zwar verheiratet ist, aber ein Scheidungsverfahren betreibt, ist das Verlöbnis dennoch sittenwidrig und damit ebenfalls nichtig.
Nein. Es gibt kein Verlöbnis im Gesetz und du kannst auch (noch) verheiratet jemandem versprechen ihn zu heiraten.
Aus dem Verlöbnis ergeben sich durchaus Rechte und Pflichten. Deshalb gibt es da auch Regeln.