Kann ich mich mit 17 Jahren schon verloben?
Guten Tag,
mein Name ist Marcel, ich bin gerade 17 geworden und habe eine 16 Jährige Freundin.
Wir sind schon seit nem Jahr zusammen und sind beide für unser Alter schon sehr reif!
Wir lieben uns beide sehr und haben es uns schon oft genug gegenseitig bewiesen.
Wir haben auch mal für einen Monat zusammengelebt, dies hat auch super geklappt.
Nun haben wir nach sehr langem überlegen entschieden, dass wir bereit für eine Verlobung wären. Nun meine Frage, können wir uns schon mit 17 und 16 verloben?
Schönes Wochenende noch!
12 Antworten
Eine Verlobung ist nichts offizielles. Es gibt also keine Gesetze die eine Verlobung unter 18 verbieten. Allerdings könnte eure Verlobung gesellschaftlich nicht akzeptiert werden. Also nicht ernst genommen werden.
Klar, verloben ist kein Problem, aber heiraten, nun ja, auch wenn es sich sehr unromantisch anhören mag, ist der wichtigste Vertrag den ihr jemals unterschreiben werdet und so einen Vertrag dürft ihr minderjährig noch nicht unterzeichnen.
Und bei "schon einem Jahr zusammen" beißt sich natürlich eine Heirat in den Schwanz ;)
Euch dennoch alles Gute!
Klar könnt ihr euch verloben. Das mit dem Heiratsversprechen, das war in der Vergangenheit so. Das gilt heute nicht mehr. Macht eine schöne Feier
und sucht schöne Ringe aus.
Ich habe mich mehrmals verlobt, aber dann nicht geheiratet.
Eine Verlobung ist ein Heiratsversprechen, das durchaus auch einen rechtlichen Boden hat. Man ist zum Beispiel nicht verpflichtet, gegen seinen verlobten Teil vor Gericht auszusagen, aber das Versprechen ist auch einklagbar.
Das würde bedeuten, wenn du sie nicht innerhalb eines Jahres heiraten würdest, dann könnte man vom Gegenüber einen Schadensersatz verlangen und eben auch einklagen.
Da bei euch beiden die Eltern einer Hochzeit zustimmen müssen, da ihr noch nicht volljährig seid, sind sie ebenfalls in der Verpflichtung.
Aber jetzt mal von der anderen Seite, warum wollt ihr das tun? Ihr könnt euch so lange ihr wollt das Hirn rausv....ln, alles was im Rahmen der Gesetzte für Jugendliche erlaubt ist, also geht los, achtet auf Verhütung, denn Eltern wollt ihr sicher ebenso wenig werden wie verheiratet.
Also, noch mal ganz klar, man Verlobt sich nicht, in dem man sagt "wollen wir uns verloben?" Sondern man fragt:" Willst du meine Frau werden?" Nach dem "Ja" ist man dann verlobt.
Ersatzpflicht bei Rücktritt
(1) 1Tritt
ein Verlobter von dem Verlöbnis zurück, so hat er dem anderen Verlobten
und dessen Eltern sowie dritten Personen, welche anstelle der Eltern
gehandelt haben, den Schaden zu ersetzen, der daraus entstanden ist,
dass sie in Erwartung der Ehe Aufwendungen gemacht haben oder
Verbindlichkeiten eingegangen sind. 2Dem
anderen Verlobten hat er auch den Schaden zu ersetzen, den dieser
dadurch erleidet, dass er in Erwartung der Ehe sonstige sein Vermögen
oder seine Erwerbsstellung berührende Maßnahmen getroffen hat.
(2) Der Schaden ist nur
insoweit zu ersetzen, als die Aufwendungen, die Eingehung der
Verbindlichkeiten und die sonstigen Maßnahmen den Umständen nach
angemessen waren.
(3) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn ein wichtiger Grund für den Rücktritt vorliegt.
Ich glaube schon das ihr euch Verloben dürft aber wenn ihr heiraten wollt müsst ihr volljährig sein.
Ihr dürft mit dem Einverstäntniss der Eltern heiraten, wenn ein Teil von euch 18 ist und die Eltern der/des Minderjährigen der Hochzeit zustimmen, dazu muss sie aber mindestens 16 sein.
Laut Paragraph 1297 Abs. 1 ist die Ehe nach Verlobung nicht einklagbar.