Am Todestag heiraten rechtlich erblich?

6 Antworten

Eine Verlobung ist nicht mehr erforderlich.

Es gibt zudem keine Mindestdauer für eine Ehe. Die Erbansprüche treten unmittelbar mit Eheschließung in Kraft.

Die Frage dürfte lediglich sein, ob der sterbende Partner noch wirksame Willenserklärungen abgeben kann. Wenn nicht, kann er auch nicht heiraten.

Damit der Partner "all deine Sachen" erben kann, wäre zudem ein Berliner Testament erforderlich, in dem sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben einsetzen.


Katini1922 
Fragesteller
 05.12.2022, 17:56

Hm... also wenn ich heiraten möchte und der Partner auch, dann können wir also am Sterbebett heiraten (falls er dann einen Tag danach sterben sollte oder es schon beschlossene Sache ist, dass er sterben wird, wegen z.B einem harten Krebs.) Er könnte am Bett "Ja sagen" und sollte natürlich auch ein Testament da haben, wo steht, dass ich Alleinerbin bin.

Auch sollte in der Erklärung stehen, dass wenn er im Koma liegen würde, er mich dennoch JA sagen würde bei einer Heirat an seinem Sterbebett. Also das wäre ja glaube ich eine Willenserklärung nur halt vorher gemacht in einem testament, falls er nicht ansprechbar wäre meine ich.

0
Manu41957  05.12.2022, 18:14
@Katini1922

wenn ich (z.B) an meinem Todestag meinen Partner heiraten würde, damit er all meine Sachen erbt

Also du wiedersprichst dir, in der Frage sprichst du von dir, und hier sprichst du von deine Partner

0
Katini1922 
Fragesteller
 05.12.2022, 17:58

Ich lese Hier gerade_

Ist man nach Heirat sofort Erbberechtigt?

Doch, das kann man beantworten. Die Ehe muss mindestens 1 Jahr gedauert haben. Der Sinn liegt auf der Hand. Gäbe es diese Regel nicht, käme es zu vielen Hochzeiten mit Sterbenskranken, die nur den Zweck haben, die Erbschaft abzufischen.

0
RobertLiebling  05.12.2022, 18:05
@Katini1922

Auch dort wird kein Paragraph erwähnt, der diese ominöse Jahresfrist beinhalten soll.

Ich würde dann doch eher auf Experten zum Erbrecht vertrauen, siehe Link von diewoelfin0815.

2

VERLOBEN bringt gar nichts. Das ist rechtlich irrelevant.

Auch in der Rentenversicherung muss eine Ehe mindestens 12 Monate bestanden haben, damit eine Hinterbliebenenrente gezahlt würde.

In der Erbfolge kann man das selbstverständlich testamentarisch lange VORHER regeln. Dabei ist natürlich zu bedenken, dass einem unverheirateten Partner dann eine höhere Erbschaftssteuer ins Haus steht.

Ist es da nicht einfacher, ein Testament aufzusetzen? Das kann man ja schon Monate, Jahre im Voraus machen. Zumindest verwalterisch ist das deutlich leichter und eine Eheschließung kurz bevor man stirbt, könnte von anderen Erben schnell auch angefechtet werden als "Der/die war nicht mehr bei Sinnen und gar nicht mehr fähig, so etwas rechtswirksam abzuschließen."

Ja, das wäre bereits rechtens. Der Ehepartner wäre sofort nach der Eheschließung erbberechtigt.

Zur Info:

Das Erbrecht und die sich hieraus ergebenden Erbansprüche treten mit sofortiger Wirkung bei Eheschließung in Kraft. Somit gibt es keine Mindestdauer der Ehe, um im Erbrecht berücksichtigt zu werden.

(Auszug aus: https://www.legalalliance.com/rechtsanwalt-erbrecht-muenchen/)

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen

Katini1922 
Fragesteller
 05.12.2022, 18:04
0
Manu41957  05.12.2022, 18:11
@Katini1922

Das hat dort irgendein User geschrieben, wo man nicht weiß was er für einen Wissenshintergrund hat

1
diewoelfin0815  05.12.2022, 18:29
@Katini1922
was ist hiermit. Man müsste 12 Monate lang verheiratet sein.

Das stimmt nicht!

Wahrscheinlich hat der Fragesteller dort eine andere Sache in diesem Bereich missgedeutet, nämlich nicht bzgl. Erbberechtigung, sondern in puncto Witwenrente.

Um eine Witwen- oder Witwerrente zu bekommen, muss man nämlich mit der verstorbenen Person mindestens ein Jahr verheiratet gewesen sein (§ 46 Abs. 2a SGB VI). Diese Regel soll verhindern, dass ein Paar kurz vor dem Tod noch schnell heiratet, damit der andere durch die Rente finanziell versorgt ist.

2

Es dürfte aber in Deutschland schwer werden eine Ehe im eigenen Haus zu schließen. Dies sieht das Ehegesetz nicht vor, ein Standesbeamter darf nur dort eine Ehe schließen wo JEDER getraut werden darf.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung