darf man sich verloben wenn man noch verheiratet ist

11 Antworten

Sich verloben heißt, sich das gegenseitige Versprechen zu einer späteren Heirat zu geben. Sollte es dann tatsächlich zu der geplanten Hochzeit kommen, ist alles in Butter.

Es könnte nämlich hie wie dort die Verlobung trotz noch bestehender Ehe als rechtswidrig angesehen werden, was zum Zurücktreten und Forderungen führen kann:

Das hab ich so im Netz gefunden... Ist einer der Verlobten zum Zeitpunkt des Verlöbnisses bereits verlobt oder verheiratet, ist das Verlöbnis wegen Sittenwidrigkeit nach 138 Abs. 1 BGB nichtig.

Die Verlobung ist nicht nur so ein dahergesagtes Versprechen. Sie ist im bürgerlichen Gesetzbuch in den §§1297-1302 verankert und hat daher eine rechtliche Bedeutung. Rechtlich gesehen ist sie ein Vertrag, ein rechtlich formloses Versprechen, mit dem man offiziell bekannt gibt, dass man in Zukunft heiraten möchte. Eine Verlobung ist ungültig, wenn einer der Partner noch nicht 18 Jahre alt oder noch verheiratet ist.

Aber so für "Euch" hat wohl keiner was dagegen. Ist aber nicht offiziell. Verlobte gelten als Angehörige.

http://www.tripple.net/contator/aufzack/frage.asp?fraid=4948

Verlobung ist nicht rechtsbindend, da darfst du es rechtlich, aber ...ICH würde erst mal eines hinter mich bringen, bis ich etwas Neues starte

Hallo, ich würde unterscheiden. Zum einen für das Gefühl, zum anderen juristisch. Für das persönliche Gefühl: Kann man machen, es gilt alles das was meine Vorredner gesagt haben. Juristisch: Will man sich verloben, damit der Partner ein Zeugnisverweigerungsnrecht nach § 52 StPO hat? Dann ist die Antwort ganz klar: Das ist nicht zulässig. Die Verlobung wird in diesen Fällen als unwirksam erachtet, weil sie nach der ständigen Rechtsprechung gegen die guten Sitten verstößt. Gleiches gilt, wenn die Person schon verlobt ist. In diesem Fall kann ebenfalls kein weiteres Verlöbnis eingegangen werden. Bei verheirateten gilt dies so lange, bis die Ehe rechtskräftig geschieden ist. Wer das nachlesen will: Meyer-Goßner, Kommentar zur StPO 56. Auflage, § 52 Rn. 4.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

Ich würde es nicht machen

BrockenhexeHarz  27.10.2009, 07:35

138 Abs. 1 BGB Verlobung

Ist einer der Verlobten zum Zeitpunkt des Verlöbnisses bereits verlobt oder verheiratet, ist das Verlöbnis nichtig.

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Eine Verlobung ist ein Eheversprechen, dieses abzugeben während man noch verheiratet ist, ist irgendwie unsinnig. Ich würde erstmal die Scheidung durchziehen. Irgendwie hört sich das ganze nicht nach Liebe, sondern versorgt werden an. Aber rein rechtlich spricht nichts gegen eine Verlobung während einer Ehe.