Habt vielen Dank für Eure Antworten.

Das es natürlich rausgeschmissenes Geld ist, ist klar. Es ging nur darum, ob es möglich ist oder nicht.

Man möchte keine 40 Euro Strafe bezahlen, weil man dem Kind ein falsches Ticket mitgegeben hat.

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Der Beste Tipp: Keinen Stress machen. Geht gelassen an die Sache ran. Ich weiß es ist einfacher gesagt, als getan. Wenn ihr Euch darauf versteift, klappt es eh nicht. Da spreche ich aus Erfahrung.

Alles Gute für Euch

Ach ja, Du könntest deine Tempi messen, dann siehst Du wann ca, dein Eisprung war.

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Du kannst es der Apotheke zurückgeben. Die werden es aber nicht "umtauschen" sondern entsorgen

Medikamente sind vom Umtausch ausgeschlossen, weil der Apotheker für die fachgerechte Aufbewahrung garantieren muß. Das kann er aber nicht mehr, sobald das Medikament die Apotheke verlassen hat. Hat der Patient es im heißen Auto gelassen, im feuchten Bad aufbewahrt u.s.w. Die Regelung ist sinnvoll. Ich möchte auch kein Medikament nehmen, daß schon mal bei irgendwem zuhause war.

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Hat er keinen Ultraschall gemacht?

Ich war damals 6 Tage drüber und auch mein Urintest beim FA war negativ. Im Ultraschall war jedoch was zu sehen.

Ich würde nochmal einen Termin machen, wenn Du deine Regel nicht in den nächsten 2 Tagen bekommst.

LG und alles Gute

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Natürlich musst Du die Ware trotzdem bezahlen.

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Wenn Du die Pille absetzt muss sich dein Körper erstmal umstellen und da kann es gut sein, das sich alles verschiebt.

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Meine Tochter 20 Monate nimmt auch noch einen Nuckel. Ich habe ihn tagsüber einfach weggelegt und nur zum Schlafen wieder gegeben. Klappte von Anfang an super.

Das Schnuller nicht gerade gut für die Zähne sind ist klar, aber ich denke mir nicht so schlimm, wie der Daumen oder eine Saftflasche zum Schlafen.

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Am Besten zum Arzt...

Lymphknoten geschwollen?

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Vielleicht die Schule wechseln? Das wäre zumindest erstmal etwas, damit Du wenigstens eine abgeschlossene Schulausbildung hast. Versuch doch nochmal mit deinen Eltern drüber zu Sprechen. So das sie es auch verstehen, wie Du Dich fühlst

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Großeltern haben nur dann Anrecht auf Umgang mit dem Kind, wenn der Umgang dem "Wohl des Kindes" dient. Der diesbezügliche Nachweis muss von den Großeltern geführt werden.

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Ich würde es nicht machen aus versicherungstechnischen Gründen. Ansonsten musst du den Arzt bitten Dich wieder gesund zu Schreiben

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