Kann man sich mit 12 verloben?

7 Antworten

Ihr dürft euch gerne verloben. Da spricht nichts dagegen. 😃

Aber ich gehe all-in, das Du, wenn Du eines Tages im Standesamt sitzt, jemand anderes als ihn neben Dir sitzen hast. 😁

Ihr dürft beschließen jetzt "verlobt" zu sein, wenn euch danach ist.

Rechtlich gesehen ist so was völlig blunze

ABER wenn danach einer anfangen würde, Ausgaben für zb Hochzeitslocation und der gleichen zu tätigen und der andere sagt dann "nö, jetzt hab ich keine Lust mehr", dann KÖNNTE man denjenigen auf Schadenersatz verklagen. Geht halt nicht in dem Fall weil man mit 12 noch nicht Strafmündig ist.

eine Verlobung ist eine Art Eheversprechen, das aber rechtlich nicht bindet

jeder kann sich jederzeit verloben und diese Verlobung kann natürlich auch jeder der beiden Partner jederzeit wieder lösen

juristisch gesehen hat ein solches Versprechen keine Auswirkungen

Artur712  15.11.2023, 00:16

hab ich auch gewundert beim googeln. in Deutschland müssen beide 16 sein um sich zu verloben. xD

vielleicht kam das gesetz nachdem so viele türken her kamen. weil in der türkei (oder wars indien) geht heirat ab 12j und die väter entscheiden wen das kind heiraten muss.

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apt2nowhere  15.11.2023, 11:18
@Artur712

ich finde im BGB bei Verlöbnis keine Altersangaben - eigentlich werden nur die Schadenersatzforderungen behandelt - vielleicht spielt das Alter eine Rolle, wenn man solchen Schadenersatz geltend machen will (Ernsthaftigkeit und Glaubwürdigkeit) - bei einem Verlöbnis werden keine Willenserklärungen beim Standesamt (offiziell) abgegeben, die Abgabe der Willenserklärung findet also nur zwischen den Verlobten statt - mündliche Form genügt - einen Vertrag können Minderjährige sowieso nicht eingehen - entstehen bei der Auflösung des Verlöbnisses -das einseitig erfolgen kann- also tatsächlich Forderungen nach Schadenersatz, wäre es absurd, bei z.B. 8-jährigen ernsthaft von Verlobung zu sprechen und Schadenersatz für den Kauf eines Brautkleides oder Kauf von Hausrat für die spätere Hochzeit zu verlangen - wenn aber z.B. Beispiel eine 17-jährige, kurz vor Volljährigkeit ihre Lehrstelle kündigt, weil ihr "Zukünftiger" ganz woanders wohnt - er dann aber nicht will, dann könnte es sein, dass sie hierfür Schadenersatz verlangen kann - das ist aber dann ähnlich, wie wenn ich beim Bäcker eine große Geburtstagstorte bestelle und sie dann am Tag der Fertigstellung nicht abnehmen will

ein Verlöbnis ist zwar ein Versprechen zwischen zwei Partnern, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, es ist aber keine Verpflichtung, diese Ehe einzugehen - die Vereinbarung einer "Konventionalstrafe" bei Nichteingehen der Ehe ist nicht zulässig

wenn die Väter dieses Verlöbnis für ihre Kinder beschließen, findet juristisch gesehen, kein Verlöbnis zwischen den Kindern statt, weil de Abgabe der Willenserklärung von einem oder beiden Kindern fehlt - wenn mein Vater zum Bäcker geht und eine Geburtstagstorte für meinen Geburtstag bestellt, muss er sie abnehmen und nicht ich, da ich die Bestellung nicht aufgegeben habe, sondern er

wer nach DE einwandert und dort auch bleiben will, muss sich mit den dort geltenden Gesetzen vertraut machen - es sind übrigens gute Gesetze: GG BGB und StGB - wenn ich z.B. in die USA auswandern will, muss ich mich mit den dortigen Gesetzen und auch gesellschaftlichen Strukturen und Sitten auseinandersetzen, wenn ich nicht jeden Tag anecken will - das ist ein Lernprozess, dem sich jeder unterziehen sollte

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Artur712  15.11.2023, 19:05
@Artur712

wenn das nicht reicht (auch wenn es sämtliche seiten im internet sagen dass es erst ab 16 geht) dann ruf beim standesamt an. die könnens dir bezeugen. Nicht alles steht im BGB. deshalb gibts ja noch sozialgesetzbuch usw.

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apt2nowhere  16.11.2023, 17:37
@Artur712

ein Verlöbnis ist eine reine Willenserklärung. die hinsichtlich einer späteren Eheschließung keine Rechtswirksamkeit entfalten kann - es gibt keine staatliche Stelle, die ein Verlöbnis beurkundet bzw. registriert - es ist eine Handlung, die rein im privaten Bereich stattfindet - das Alter spielt keine Rolle - ich habe nämlich noch nie gehört, dass jemand dafür bestraft wurde, weil er/sie sich im Alter unter 16 J verlobt hat - dieses Alter 16J bezieht sich rein auf die zivilrechtlichen Folgen, wenn ein Verlöbnis von einer Seite beendet wird - so können Schadenersatzansprüche nur dann geltend gemacht werden, wenn beide Ex-Verlobte zur Zeit der Verlobung 16J waren - das bezieht sich auch auf das Zeugnisverweigerungsrecht .... - siehe die Web-Site, die du oben angezeigt hast

ganz einfach gesagt: wenn sich zwei Minderjährige unter 16J verloben, ist dieses Verlöbnis für den Staat nicht existent - die Frage war ja: dürfen sich 12-Jährige verloben? dürfen schon, aber wenn es ums Recht geht, hat eine solche Verlobung keine Geltung - eine ganz andere Sache ist der Schutz von Minderjährigen: der gilt immer, bis man eben 18J alt ist, also ob man verlobt ist oder nicht

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hätte gedacht das das geht und nur heiraten gesetzlich geregilt ist. hab gegoogelt und in Deutschland müssen beide mindestens 16 sein um sich zu verloben.

Natürlich darfst Du Verloben und heiraten spielen.

Eine rechtsgültige Verlobung kannst Du eingehen sobald Du volljährig bist.