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Nein, der Holocaust (hebrew: Shoah) ist einmalig in der Geschichte der Menschheit und daher auf nichts anderes anwendbar. Ein Vergleich wuerde das Leid der Juden waehrend der NS-Zeit schmaehlern und ist lt dt Gesetzgeber daher auch ein erfuellter Straftatbestand, wuerde man Holocaust oder Shoah auf andere Gegebenheiten anwenden.

Genozid ist seit der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 ein Straftatbestand im Völkerstrafrecht, der durch die Absicht gekennzeichnet ist, auf direkte oder indirekte Weise „eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“...

lt Wiki

Die Neutralisierung der Hamas in Gaza ist Israels berechtigte Vorgehen, Gefahren gegen den Staat Israels abzuwenden. Deutschland bzw alle anderen demokratischen Staaten haben bei solchen Gefahren (nach Kriegsende) nie anders gehandelt.

RechtsKonserv 
Fragesteller
 12.03.2024, 16:22

Danke für die Genaue Erklärung.

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Nein, es ist ja nicht zufällig ein hebräisches Wort, und sollte nicht für jeden Genozd verwendet werden, auch nicht der Begriff "Holocaust".

Nein. Die Juden selbst (hebräisch) nennen die Ermordung ihrer Glaubensgenossen so. Das ist darauf festgelegt.

Holocaust wurde vorher schonmal verwendet, wird seitdem aber auch für den Völkermord der Nazis an den Juden verwendet und nicht mehr für was anderes.

Nein kann man nicht. Das bezeichnet explizit den Holocaust, der nicht nur ein Massenmord, sondern auch ein Genozid war.