Kann man einen Pflegegrad Rückwirkend beantragen?
Z.B seit dem Kindessalter wurde man mit ständigen Probleme aufgewachsen was den Beträungsauffand erhöht hat. Und man den Ärzten und Krankhäusern mitgeteilt hatte.
Aber nie aufmerksam gemacht wurde, dass eventuell anspruch hätte.
Falls diese aber spät festgestellt wird, dass man anspruch auf sowas hätte, dann müsste man theoretisch, weil man nicht darauf aufmerksam gemacht wurde, es rückwirkend auch bekommen oder etwa nicht ?
5 Antworten
Ein Pflegegrad (und monetären Leistungen daraus) können nicht rückwirkend beantragt werden
Nein, rückwirkend geht das nicht. Frühenstens ab Tag der Antragstellung.
Wissen ist auch eine Holschuld, d.h. man fragt früher mal Ärzte oder im Krankenhaus den sozialen Dienst- oder ruft bei der eigenen Krankenkasse an, die dann mit der Pflegekasse verbindet. Die hätte dich dann über deine Möglichkeiten aufgeklärt.
Wenn du meinst, einen Anspruch zu haben, dann ruf da heute an, lass dir den Antrag auf Pflegeleistungen zusenden, ausfüllen, auf den Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen warten das Gutachten erhalten und ggf. einen Pflegegrad.
Das ist der Weg.
Zum Pflegegrad gehört ja auch immer eine Überprüfung des Gesundheitszustandes. Das geht nicht rückwirkend, sonst könnte ja jeder alles mögliche behaupten.
Wer redet denn von Behauptungen ? Ich spreche aus Fakten Lage
Das ist ja der Punkt: Wie kann man diese "Fakten" rückwirkend beweisen?
Um den Pflegegrad zu bestimmen kommt ein Mitarbeiter der Pflegekasse und begutachtet die Person und bewertet dann anhand eines Punktesystems die Pflegebedürftigkeit. Das kann der Mitarbeiter natürlich nur gemäß dem "Ist"-Zustand bewerten. Ob genau dieser Zustand bereits seit Jahren, Monaten oder nur Wochen existiert, lässt sich ja dann für den Mitarbeiter nicht mehr feststellen.
Nein, Rückwirkend geht es nicht.
Es gibt Sachen, um die muss man sich selber kümmern.
Nein, wenn er zugestanden wird dann immer erst ab Datum des Antrags.
Und wieso nicht obwohl, die Bedürftigkeit bestand, aber nie auf dir Rechte aufmerksam gemacht wurde, bzw. Auf so ein Recht überhaupt gab