Kann man einen Pflegegrad Rückwirkend beantragen?

5 Antworten

Ein Pflegegrad (und monetären Leistungen daraus) können nicht rückwirkend beantragt werden


Baris030 
Fragesteller
 02.04.2023, 22:13

Und wieso nicht obwohl, die Bedürftigkeit bestand, aber nie auf dir Rechte aufmerksam gemacht wurde, bzw. Auf so ein Recht überhaupt gab

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Socat5  02.04.2023, 22:24
@Baris030

Leider ist es so, wenn du deine Rechte nicht selber kennst, sagt sie dir auch keiner.

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hoermirzu  02.04.2023, 22:47
@Baris030

Dafür hättte jemand einen Antrag stellen und jemand anderer Deinen Zustand begutachten müssen.

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Nein, rückwirkend geht das nicht. Frühenstens ab Tag der Antragstellung.

Wissen ist auch eine Holschuld, d.h. man fragt früher mal Ärzte oder im Krankenhaus den sozialen Dienst- oder ruft bei der eigenen Krankenkasse an, die dann mit der Pflegekasse verbindet. Die hätte dich dann über deine Möglichkeiten aufgeklärt.

Wenn du meinst, einen Anspruch zu haben, dann ruf da heute an, lass dir den Antrag auf Pflegeleistungen zusenden, ausfüllen, auf den Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen warten das Gutachten erhalten und ggf. einen Pflegegrad.

Das ist der Weg.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Über 35 Jahre Berufserfahrung, Führungsposition

Zum Pflegegrad gehört ja auch immer eine Überprüfung des Gesundheitszustandes. Das geht nicht rückwirkend, sonst könnte ja jeder alles mögliche behaupten.


Baris030 
Fragesteller
 02.04.2023, 23:25

Wer redet denn von Behauptungen ? Ich spreche aus Fakten Lage

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moreblack  03.04.2023, 06:46
@Baris030

Das ist ja der Punkt: Wie kann man diese "Fakten" rückwirkend beweisen?

Um den Pflegegrad zu bestimmen kommt ein Mitarbeiter der Pflegekasse und begutachtet die Person und bewertet dann anhand eines Punktesystems die Pflegebedürftigkeit. Das kann der Mitarbeiter natürlich nur gemäß dem "Ist"-Zustand bewerten. Ob genau dieser Zustand bereits seit Jahren, Monaten oder nur Wochen existiert, lässt sich ja dann für den Mitarbeiter nicht mehr feststellen.

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Nein, Rückwirkend geht es nicht.

Es gibt Sachen, um die muss man sich selber kümmern.

Nein, wenn er zugestanden wird dann immer erst ab Datum des Antrags.