Krankenkasse Anwartschaft rückwirkend beantragen?
Ich bin längere Zeit privat in den USA und habe die ganze Zeit meinen vollen gesetzlichen Krankenkassen-Beitrag in Deutschland bezahlt, obwohl ich diesen hier nicht in Anspruch nehmen kann. Erst jetzt (nach mehreren Monaten in den USA) habe ich durch Zufall herausgefunden, dass ich eine Anwartschaft hätte beantragen können. Kann ich die Anwartschaft auch noch rückwirkend beantragen, wenn ich nachweise, dass ich lückenlos in den USA war?
2 Antworten
Solange du in DE gemeldet bist, zahlst du hier auch Krankenkassenbeiträge. Eine Anwartschaft zu günstigen Beiträgen wäre nur möglich, wenn du dich nachweislich aus beruflichen Gründen im Ausland aufhältst.
Rückwirkend geht das nicht, erst ab dem Folgemonat, in dem du den Nachweis führst und beantragst.
Ich habe bereits die Information von der Krankenversicherung, dass ich für meinen Aufenthalt eine Anwartschaft beantragen kann, da ich länger als drei Monate weg bin. Es geht jetzt nur noch um den rückwirkenden Zeitraum in meiner Frage. Danke trotzdem!
Nein. Anwartschaft in der GKV macht auch selten einen Sinn, da diese keine Gesundheitsprüfung kennt und dich eh wieder aufnehmen muss, wenn du zurück kommst.
Die einzige Frage ist, ob du deinen Wohnsitz hier abgemeldet hast. Wenn nicht, musst du weiter Beitrag zahlen, weil du dann offensichtlich nur vorübergehend weg bist. Ganz einfach.
Ich habe bereits die Information von der Krankenversicherung, dass ich für meinen Aufenthalt eine Anwartschaft beantragen kann, da ich länger als drei Monate weg bin. Es geht jetzt nur noch um den rückwirkenden Zeitraum in meiner Frage. Danke trotzdem!