Aarbeitslos melden und später arbeitslosengeld beantragen?
Hallo,
Meine Arbeit endet Ende März. Habe eine neue Stelle ab 01. Juli. Also quasi 3 Monate Arbeitslos. Ich verreise von April bis Mai. Da habe ich natürlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Kann ich aber nach der Reise dann für Juni / Juli arbeitslosengeld beantragen lassen? Bzw. Habe Anspruch darauf? Bin ja anwesend und könnte "theoretisch" für einen Monat vermittelt werden.
4 Antworten
Melde dich Ende März arbeitslos und gebe alle notwendigen Dokumente ab. Somit ist sichergestellt, das du krankenversichert bleibst. Stelle sicher, das ein Bekannter bzw. Verwandter deine Post öffnet und dich informieren kann, wenn das Amt noch Fragen hat. Gib mit dem Antrag auch gleich eine Kopie vom neuen Arbeitsvertrag ab, dann lässt man dich auch in Ruhe und lädt dich nicht zu Vermittlungsterminen.
Ob die absoluten Grundvoraussetzungen da sind, weiß ich nicht, aber. Du meldest dich sobald wie möglich. Für Juni mit dem Arbeitsvertrag ab Juli. Damit ist der Juni abgedeckt. Ob du da vermittelt wirst wahrscheinlich nicht. Solche Fälle lieben die da.
Tipp Krankenversicherung du bist im April noch in der Nachversicherung ab Mai dann absolut ohne Versicherung.
Das du ins Ausland willst weiß ja hier niemand...
also
01.04.2020 - 30.04 2020 Nachfolge KV + Auslands KV
01.05. 2020 - 31.05.2020 Auslands KV + Normale KV
01.06.2020 - 30.06 2020 Alg 1
Ganz wichtig nicht einen Tag ohne, an dem du dir das Bein brichst.......
Melde dich erstmal ganz korrekt zum 1.4. arbeitslos. Dann beantragst du die 21 Tage Ortsabwesenheit, die dir zustehen und in der du auch Anspruch auf Leistung hast. Evt. streichen sie dir die darüber hinaus gehenden Tage.
RICHTIG ! Anspruch auf ALG I hat er sicher, auch wenn er nur zwei Monate arbeitslos ist. Wie schon geschrieben, Ortsanwesenheit unbedingt angeben !!
Wenn Du ab 01.07. eine neue Stelle hast, wirst Du für Juli kaum noch was bekommen können. Du kannst Dich jetzt schon melden, dass Du im Juni arbeitslos sein wirst.
Ist es mit Deiner Krankenkasse geregelt? Die muss ja in der Zeit auch bezahlt sein, wenn Du verreist bist.
Bin ich in der Zeit in der ich verreise nicht mit der Reisekrankenversicherung versorgt? Und ab dem Zeitpunkt ab dem ich wieder in Deutschland bin und arbeitslos gemeldet wieder über das Amt?
Die Reisekrankenversicherung wird nicht ausreichen. Die gesetzliche Krankenversicherung will Geld sehen.
Greift in der Zeit der Reise nicht die Auslandskrankenversicherung? Und wenn ich wieder da bin und arbeitslos gemeldet die normale über das Amt? Ja fände es auch sinnlos mich zu vermitteln. Aber man bekommt ja nur Arbeitslosengeld wenn man quasi für den Markr verfügbar ist, was ich quasi für einen Monat wäre.. 😂