Kann man die letzte Generation doch nicht verklagen?

Bruno2308  04.08.2023, 08:25

Arbeite mal an deinem Satzbau.

spoel896 
Fragesteller
 04.08.2023, 08:26

Brauche ich nicht ich bin Ausländer

16 Antworten

Verkürzungen sind zulässig, sie dürfen aber nicht wesentliche Teile des Sachverhalts auslassen, die für den Gegenstand wichtig sind.

Die Staatsanwaltschaft muss prüfen, ob das Versammlungsfreiheitsrecht für (auch spontane) Kundgebungen bzw. Demonstrationen hier wesentlicher ist, als das Recht auf unternehmerische Freiheit des Flughafenbetreibers. Das ist alles andere als trivial, da das Demonstrationsrecht ein sehr, sehr hohe Gut ist, was ich in einer Demokratie auch nicht in noch so scheinbar eindeutigen Lagen verspielen darf. (Keiner will nur ein Demonstrationsrecht "nur zum Schein" so wie bspw. in Russland.)

Das schützt alles nicht davor, trotzdem verklagt zu werden, nur sind es dann andere Anklagepunkte, wie bspw. darauf, dass die Demonstration unverhältnismäßig den unternehmerischen Betrieb eingeschränkt hat und dafür finanzieller Ersatz zu leisten sei.

Es ist also vorschnell zu behaupten (wenn auch in Frageform), dass die Flughäfen auf ihren Kosten sitzen bleiben würden.

Demokratie, freiheitliche Republik und Rechtsstaat müssen sich immer wieder mühsam erarbeitet werden, dürfen aber zu keiner Zeit zugunsten von irgendwas aufgegeben werden.

Man muss hier zwei Dinge trennen:
Ein Aspekt ist die Strafbarkeit der Aktionen, der andere Aspekt aber der zivilrechtliche Schadenersatz. Dieser Schadenersatz ist zwar leichter einklagbar, wenn die Tat auch strafbar war, aber auch ohne Strafbarkeit ist, weil die Tat weiterhin rechtswidrig war, ein Zivilverfahren möglich und mit guten Erfolgsaussichten.

ich vermute, es geht nur darum, ob die Demos an und für sich strafbar waren oder nicht - die Sachbeschädigungen, Schadenersatzklagen usw. bleiben jedoch bestehen - auch eine Demo berechtigt nicht dazu, Sachen zu beschädigen, Verspätungen zu verursachen und damit finanzielle Schäden

eine Demo -auch wenn sie für eine gute Sache ist- berechtigt noch lange nicht zum Vandalismus und Verwüsten/Behindern von Eigentum und Tagesabläufen der Bürger

Klar kann man die verklagen. Es gibt selbstverständlich Gründe wie Notwehr oder Notstand, die bestimmte Taten wieder straffrei werden lassen, aber ob ein solcher Grund vorliegt wird dann auch erst in Laufe des Ermittlungsverfahren festgestellt

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Die Gerichte müssen erst prüfen, ob die Demonstration einen guten Grund hatten

Das ist so, seit Deutschland ein Rechtsstaat ist.

Ein guter Grund also ist verklagen nicht möglich, weil das durch die Demokratie geschützt ist.

Verklagen geht immer. Verdienstausfall, Schadenersatz, etc. Da sollte man allerdings Nachweise haben, dass das direkt durch die Beklagten verursacht worden ist und nicht anders abwendbar war.

Was nicht immer machbar ist, sind Strafverfahren.

Wir müssen die Flughäfen jetzt auf die Kosten sitzen bleiben. ?

Welche Kosten sind gemeint?

Brauche ich nicht ich bin Ausländer

Das ist eine schlechte Ausrede.