Kann er mein Trauzeuge sein?

7 Antworten

Der Trauzeuge ist erforderlich für die "weltliche" Seite der Eheschließung. Insoweit ist sein Glaubenbekenntnis unerheblich.

ruhrpott91  24.03.2017, 17:33

Recht haben Sie damit, dass bei einer kirchlichen Eheschließung die Konfession der Trauzeugen irrelevant ist.

Aber die Trauzeugen haben nicht bloß im "weltlichen" Bereich Relevanz. Wäre dem so, gäbe es bei einer katholischen Eheschließung keine Trauzeugenvorschrift und die Frage wäre erledigt. Im Prinzip nehmen die Trauzeugen kirchenrechtlich dieselbe Funktion wahr, wie im staatlichen Bereich auch.

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bei Trauzeuge ist es egal, welche Religion sie haben, die müssen nur die Trauung bezeugen, danach haben sie keine Rolle mehr, daher könntet ihr auch Leute von der Strasse nehmen

anders ist es bei den Paten, aber das ist nicht die Frage

Nein, obwohl Trauzeugen im Gegensatz zur Eheassistenz ohne Ausnahme zur Gültigkeit einer Eheschließung zwischen Katholiken notwendig sind, ist deren Bekenntnis kirchenrechtlich völlig irrelevant (vgl. c. 1108 § 1).

Das liegt daran, dass die Trauzeugen kein kirchliches (Ehren-)Amt wahrnehmen, sondern die Funktion erfüllen, im Nachhinein die notwendige kanonische Eheschließungsform und den gültigen Konsensaustausch seitens der Brautleute bezeugen zu können.

Ich wünsche Ihnen für die Ehe und die Hochzeit alles erdenklich Gute und Gottes liebevollen, reichen Segen! :) 

Ja. 

Trau*zeuge* ist etwas anderes als ein Pate (Taufe, Firmung). Paten für eine Taufe oder Firmung in der Kath. Kirche müssen katholisch,  gefirmt und nicht aus der Kath. Kirche ausgetreten sein. Für Trauzeugen gibt es keine Vorgaben bezüglich der Religionszugehörigkeit. Sie sollen lediglich den Vorgang *bezeugen* können. 

Die Trauung vor dem Standesamt ist eine rein juristische Angelegenheit, die von Religionen völlig unabhängig ist. Der Trauzeuge kann selbstverständlich auch an der kirchlichen Trauung teilnehmen.

ruhrpott91  24.03.2017, 16:07

Pardon, aber die Frage bezog sich eindeutig auf die kirchliche Eheschließungsform, die ebenfalls, wenn auch nicht ausschließlich, eine rechtliche Angelegenheit ist. Die Beschreibung der Fragestellerin lassen diesen Schluss eindeutig zu.

"Der Trauzeuge kann selbstverständlich auch an der kirchlichen Trauung teilnehmen." Das ist reine Mutmaßung, keine Antwort auf die Frage. Vielmehr ist die Anwesenheit zweier Trauzeugen für eine katholische Eheschließungsform rechtlich absolut bindend vorgeschrieben - im Gegensatz zur Eheassistenz (Priester, Diakon, beauftragter Laie), die im Notfall entfallen kann.

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Zicke52  24.03.2017, 16:17
@ruhrpott91

@ruhrpott: Die kirchliche Eheschliessungsform ist eine RECHTLICHE Angelegenheit? Inwiefern denn?

Meines Wissens hat nur die standesamtliche Trauung rechtliche Relevanz.

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ruhrpott91  24.03.2017, 16:58
@Zicke52

Ausgangspunkt der Fragestellerin ist m.E. gemäß ihrer Beschreibung die Frage, ob die Trauzeugen bei der kirchlichen Hochzeit ebenfalls katholisch sein müssen. Obwohl dies nicht der Fall ist, ist dies zunächst eine berechtigte Frage. Würde die Fragestellerin die standesamtliche Trauung meinen, die i.d.R. einer kirchlichen vorauszugehen hat, stellte sich die Frage nach der Konfessionszugehörigkeit der Trauzeugen von vornherein nicht.

Das richtige Verständnis der Frage vorausgesetzt, warum sollte es dann nicht legitim sein, die Frage, welche sich auf die kirchliche Eheschließung bezieht, kirchenrechtlich zu beantworten?

Nur weil für Sie die standesamtliche Eheschließung allein (rechtliche) Relevanz resp. Konsequenz hat, womöglich weil Sie nicht getauft sind oder nicht in (voller) Gemeinschaft mit der Kirche stehen, heißt das nicht, dass kanonisches Recht für Katholiken keine rechtliche Relevanz mehr hätte. 

Jede Gesellschaft braucht Gesetze und Rechtsprechung, so auch die Kirche. Und das kanonische Eherecht ist, weil Ehe für die Kirche zugleich Sakrament und komplexe, bürgerliche Wirklichkeit ist, eine sehr umfangreiche Materie. Und es ist nun einmal kirchenrechtlich kodifiziert, dass die Eheschließungsform zwischen Katholiken (das ist wiegesagt Ausgangspunkt der Frage) für die sakramentale Gültigkeit von Relevanz ist. In dieser Ordnung spielen die Trauzeugen nach den Eheleuten selbst die wichtigste Rolle. Von daher halte ich sowohl die Frage als auch eine kirchenrechtliche Antwort für legitim.

Mich persönlich betrifft finnisches Recht momentan auch nicht. Überhaupt nicht, denn ich werde in naher Zukunft dort leider keinen Urlaub machen. Trotzdem bestreite ich doch auch nicht, dass es Gesetze in Finnland gibt.   

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Zicke52  24.03.2017, 17:33
@ruhrpott91

@ruhrpott: Du hattest aber gesagt, dass die kirchliche Trauung eine rechtliche (nicht kirchenrechtliche) Angelegenheit sei, und das ist sie nun mal nicht.

Das kirchliche "Recht" steht auf einem anderen Blatt. Dass die Kirche ihre Vereinsregeln hat und Kriterien für die Gültigkeit einer (rechtlich inexistenten) Trauung, stimmt schon. Regeln gibt's in allen Vereinen. Das ist aber reine Privatsache. 

Die standesamtliche Trauung hat nicht FÜR MICH allein rechtliche Relevanz, sondern für den deutschen Staat. Meine persönliche Meinung ist dem wurscht, deine auch.

Die Gesetze eines Staates (Finnland) mit den Regeln eines Vereins zu vergleichen, hinkt schon sehr.

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wolfruprecht  25.03.2017, 10:44
@Zicke52

Mit deiner Auffassung zum Kirchenrecht liegst du nicht richtig. 

Die Katholische Kirche ist vom Rechtsstatus her eine "Körperschaft des öffentlichen Rechts". Damit ist auch das kath. Kirchenrecht öffentliches Recht, wenngleich auch dieses Recht nur für Mitglieder dieser Religionsgemeinschaft Anwendung findet. Kein "weltliches" Gericht kann in der Rechtsprechung das kath. Kirchenrecht ignorieren, wenn dies für die Urteilsfindung von Bedeutung ist. 

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