Was machen Menschen zweier unterschiedlicher Religionen, wenn sie kirchlich heiraten wollen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

solch eine Ehe nennt sich "Interreligiöse Ehe". Hierbei heiraten zwei Personen mit einem unterschiedlichen Glauben. Dies wird von vielen Religionen als problematisch angesehen.

Juden: Nach der Halacha ist eine Eheschließung zwischen Juden und Nichtjuden nicht möglich. Allerdings schildert auch der Tanach im Buch Rut eine interreligiöse Ehe zwischen den Juden Machlon bzw. Boas und der Moabiterin Rut. Auch deren Enkel König David nahm mit Maacha eine Nichtjüdin zur Frau. Erst mit der Rekonstitution des Judentums bei Ende der Babylonischen Gefangenschaft unter Esra wurden Mischehen unzulässig.

Kinder aus Zivilehen zwischen Juden und Nichtjuden sind nach der Halacha grundsätzlich jüdisch, sofern die Mutter der jüdische Elternteil ist. Teile des Reformjudentums (insbesondere in den USA) erkennen jedoch auch Kinder als Juden an, bei denen nur der Vater jüdisch ist oder bieten zumindest Erleichterungen bei der Erlangung dieses Status an.

Christen: Der Apostel Paulus schreibt im 1. Korintherbrief, dass ein Christ sich nicht von seinem nichtchristlichen Ehepartner scheiden lassen solle: Denn der ungläubige Mann ist durch die Frau geheiligt und die ungläubige Frau ist durch ihren gläubigen Mann geheiligt. Sonst wären eure Kinder unrein; sie sind aber heilig. (1 Kor 7,12-14 EU).

Andererseits galten für die Eingehung neuer Ehen lange Zeit die im Alten Testament beschriebenen Einschränkungen. Noch Mitte des 18. Jahrhunderts wollte daher ein protestantisches Kirchenkonsistorium die Partnerin eines moslemischen Bosniakenoffiziers der preußischen Armee wegen „Unzucht mit Heiden“ auf den Scheiterhaufen schicken - erst die Intervention Friedrichs des Großen bereitete dem kirchlichen Verfahren ein Ende.[1]

Die römisch-katholische Kirche als größte Konfession hat in Bezug auf interreligiösen Ehen etwa dieselben Vorbehalte wie bei interkonfessionellen Ehen. Noch im CIC von 1917 waren selbst diese unzulässig, auch der CIC von 1983 erklärt Ehen zwischen Katholiken und Ungetauften für grundsätzlich ungültig und erlaubt sie nur in Ausnahmen, wobei diese Ehen nicht als sakramental geschlossen gelten.

Konservativere christliche Strömungen lehnen solche Ehen hingegen immer noch ab und verweigern ihnen die kirchliche Trauung, selbst wenn zugesichert wird, dass die Kinder aus dieser Beziehung im christlichen Glauben erzogen werden.

Islam: Das aus dem Islam abgeleitete religiöse Recht der Scharia behandelt Männer und Frauen asymmetrisch:

Muslimischen Frauen ist nicht erlaubt, Männer einer nichtmuslimischen Religionsgemeinschaft zu heiraten. Sollten solche Ehen dennoch bestehen (wenn z.B. der Mann vom Islam abfällt oder die Frau Muslimin wird), muss die Ehe geschieden werden, ggf. zwangsweise. Die Bedeutung dieser Gesetze der Scharia als gültiges staatliches Recht oder als Einfluss auf das gesellschaftliche Leben ist je nach Land und Region unterschiedlich. Konservative Extreme sind Iran und Saudi-Arabien, liberale Extreme sind Albanien und Teile der Türkei.

Muslimischen Männern ist es dagegen erlaubt, Frauen, die einer Buchreligion angehören, zu heiraten. Die Kinder einer solchen Ehe haben nach dem religiösen Gesetz die Pflicht, Muslime zu sein.

--> Besteht aufgrund religiöser Vorschriften für gemischtreligiöse Paare keine Möglichkeit eine Ehe einzugehen, so besteht oftmals die Möglichkeit einer staatlichen Zivilehe

-->

Isla

Haykeule  31.05.2016, 22:15

Quellen: Wikipedia

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denis1124 
Fragesteller
 31.05.2016, 22:20

Danke für die ausführliche Antwort.

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marylinjackson  01.06.2016, 16:04

Zitat:

Muslimischen Frauen ist nicht erlaubt, Männer einer nichtmuslimischen Religionsgemeinschaft zu heiraten. Sollten solche Ehen dennoch bestehen (wenn z.B. der Mann vom Islam abfällt oder die Frau Muslimin wird)

Du meinst doch, wenn die Frau Christin wird... 

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Das kommt auf die Religionen an.

In vielen christlichen Kirchen wird das zwar als problematisch angesehen (wohin bringen denn die Kinder das Geld?), aber ist meist nicht verboten.

Schwieriger wird es, wenn es über das Christentum hinausgeht.

Bei den Juden ist z.B. eine Eheschließung 'außerhalb des Glaubens' nicht so direkt verboten, wird aber nicht gerne gesehen.

Ein besonderes Problem ist der Islam. Nach diesem religösen Recht darf eine Muslima einen Nichtmuslim nicht heiraten. Wenn sie es trotzdem tut oder auch nur will, hat sie ziemliche Probleme, die (auch in Deutschland) bis zu ihrer Ermordung führen können.

Bei Religionen wie Hinduismus, Buddhismus, Shintoismus ... spielen eher kulturelle Traditionen eine Rolle als religiöse Vorschriften.

denis1124 
Fragesteller
 01.06.2016, 13:21

Danke für die Antwort.

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Bei mir und meiner ersten Frau war's so:

Sie katholisch - ich konfessionslos.

Ging ohne Problem unter der Voraussetzung, dass ich zustimmte, evtl. Kinder würden im kath. Glauben erzogen.

Daraufhin haben wir problemlos eine Genehmigung zur kirchl. Heirat vom Erzbischof zu Limburg erhalten und die Trauung dann in Puebla, Mexiko von einem spanischen Priester vollziehen lassen.

(Inzwischen ist meine EX-Frau evangelisch geworden und erzieht unsere Tochter protestantisch - Ätsch:!)

Sie überlegen, in welcher Kirche sie heiraten wollen und sprechen mit dem zuständigen Pfarrer.

denis1124 
Fragesteller
 31.05.2016, 22:12

Danke für die Antwort.

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