Jemand hat gestern im Kreisel geblinkt, dass er ihn verlässt und ist dann doch weitergefahren und ich habe sicherheitshalber gewartet gegabt. Wer ist da Schuld?

6 Antworten

Das würde mindestens auf eine Teilschuld für dich hinauslaufen.

Blinken allein reicht nicht, zumal in Kreiseln. Vielleicht hat der andere einfach zu früh geblinkt und wollte die nächste Ausfahrt nehmen.

Einfach in den Kreisel zu fahren, wenn der andere (blinkende) Wagen noch nicht eindeutig abbiegt, wird kann vor Gericht als bewusstes Provozieren (eines Unfalls) gewertet werden.

Ein Drittel bis 50/50 deine Schuld..

Schon seit Jahrzehnten urteilen die Gerichte dass man sich nicht auf den Blinker allein verlassen darf..

Urteile..

Zalim28 
Fragesteller
 18.03.2023, 14:01

Ich bin noch nicht so alt

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Leestiger  18.03.2023, 17:44
@Zalim28

Dann also solange DU denken kannst ist das schon so!

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Wenn du nicht gewartet, sondern gefahren wärst und es zum Unfall gekommen wäre?

Dann wärst du Schuld dran gewesen (es sei denn, es war ein Kreisel mit Rechts-vor-Links-Regelung, die es aber nur sehr selten gibt).

Vielleicht hat der andere beim Einfahren des Kreisels geblinkt und der ist nicht ausgegangen (deswegen soll man auch (denke ich) beim Einfahren nicht blinken). Gerichtsurteilen nach würde 2/3 der Schuld dem einfahrenden Fahrer zugesprochen und 1/3 dem vorfahrtsberechtigten Fahrer (wegen irreführenden Blinken). Aber dies kann in einem Gerichtsverfahren natürlich auch anders ausfallen.

Von Experte Crack bestätigt

Du, da du in die Vorfahrtsstraße einbiegst. Du kannst dich nicht auf den Blinker verlassen

Crack  18.03.2023, 11:23

So ist es.
Selbst wenn der andere blinkt, nimmst Du ihm trotzdem die Vorfahrt,
wenn Du Dich allein darauf verlässt.

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Blinken ist nur eine Absichtserklärung. Ob man sie umsetzt oder nicht, wird erst in der Realität klar. Im Übrigen gilt das Vortrittsrecht gemäss Stassenverkehrsgesetz.