Ist man nach einem dualen Studium in Informatik beim Land verbeamtet?
Z. B. Justiz oder Landespolizei. Da steht nämlich nur, dass man danach in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im TV-L 11 geht.
7 Antworten
Nein, wenn dort TV-L11 steht, wird man dann als Tarifbeschäftigter in der Gehaltsgruppe E 11 übernommen.
das entscheidet der Dienstherr/Arbeitgeber, ob es ein Verbeamtungsangebot gibt oder nicht
Anspruch besteht darauf nicht
Es muss eine Planstelle in einem Beamtenverhältnis vorhanden sein. Tarifbeschäftigte werden nur verbeamtet, wenn es im jeweiligen Bereich üblich ist. Das bedeute, wenn man während seines dualen Studiums irgendwo in der Verwaltung sitzt, wird man eher keine Chance haben, verbeamtet zu werden, wenn man allerdings z.B. bei der Polizei als Tarifbeschäftigter arbeite, besteht eine Chance in die Beamtenlaufbahn zu wechseln.
Ein Beamter kostet dem Staat auf Dauer deutlich mehr als eine Tarifbeschäftigter bei gleich Besoldung. Also hat der Staat überhaupt kein Interesse Tarifbeschäftigter zu verbeamten ganz im Gegenteil.
Chancen gibt zwar, aber die Chance mit einem dualen Studium im öffentlichen Dienst ist nicht zwingend höher, als wenn du extern studierst. Wenn du Beamter werden möchtest, sollest du gleich direkt die Beamtenlaufbahn einschlagen.
Wenn man von dem Erreichen eines “ durchschnittlichen" Lebensalter aus geht, ist der Beamte durch die Pensionslasten immer deutlich teurer, hier zu kommen die Beihilfekosten die mit zunehmenden Alter auch in der Regel steigen.
Langfristig gesehen ist der Beamte immer teurer, Kurzfristig kann ein Angestellter aber auf Grund der höheren Sozialabgaben durchaus teurer sein als der Beamte.
Die beihilfe ersetzt den zuschuss zur KV, wie gesagt schlueasig ist es nicht belegt. Das Bruttondes beamten ist zudem niedriger und dieser zahlt auch mehr steuern
„Die beihilfe ersetzt den zuschuss zur KV“
was hat das jetzt mit den Kosten für den Staat zu tun, ist das jetzt einer Kostentechnisch Erleichterung weil es die GKV ersetzt?
Wie schon gesagt muss man hier die Lange- und Kurzesicht unterscheiden.
Kurzfristig gesehen ist der Angestellte kostengünstiger auf Langesicht der Beamte. Ich denke mit der Meinung stehe ich auch unter Experten nicht alleine.
Es kommen natürlich noch andere Vorteile hinzu, so dass man Angestellte leichter wieder entlassen kann, oder die Frührente bzw. wenn ein Beamter vorzeitig aus gesundheitlichen Gründen Pension bezieht usw. Aber ich lasse dir natürlich gerne deine Überzeugung und diskliken bitte nicht vergessen.
Man kann in diesem Bereich auch Tarifbeschäftigter sein - über eine (mögliche) Verbeamtung entscheidet der Dienstherr (Land)
Nein ist man nicht.
Die Tarifverträge haben damit nichts zu tun.
Der TV-L gilt für Angestellte. Für Beamte gäbe es Besoldungsgruppen.
Wenn da also A11 stünde, würde es eher auf eine Verbeamtung hindeuten.
wobei eine Verbeamtung unmittel in A11 sehr unwahrscheinlich wäre
eher A9 (gehobener Dienst) - allenfalls A10
Stimmt schon. Aber A11 dürfte in etwa das Pendant zu TV-L 11 sein.
Nach einem Studium sollte man aber eigentlich eher im höheren Dienst einsteigen, im Fall einer Verbeamtung.
Nur das man in A11 viel mehr netto hat
TV-L 11 entspricht nach Auffassung einiger Dienstheren der A12 .... also vergleichbar von Tätigkeit und Anforderung
Ja gut das kann schon sein. Aber trotzdem hat man als verbeamteter ja viel mehr netto unterm Strich weswegen ich gerne Beamter wäre
Und im Gehobenen Dienst hat man die Chance auf eine Verbeamtung? Wie läuft das ab?
wenn der Arbeitgeber das gerne möchte - dann ja
einen Rechtsanspruch auf Verbeamtung hast Du nicht
Deutet das auf eine Verbeamtung hin? ist von der Landespolizei
Übernahmemöglichkeiten nach der Ausbildung:
Die Landespolizei bildet entsprechend ihrer sich abzeichnenden Bedarfe aus, ein gesetzlicher Übernahmeanspruch besteht jedoch nicht.
Die Einstellung erfolgt mit dem Ziel der Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis der Entgeltgruppe 11. Es besteht eine vertragliche Verpflichtung einer mindestens fünfjährigen Tätigkeit bei der Landespolizei nach erfolgreichem Abschluss des dualen Studiums.
nein - da steht, dass als Tarifbeschäftigter übernommen wird
von Verbeamtung steht da nichts
Natürlich nicht. Man ist dann nach Tarifvertrag beim Land angestellt.
Und keine Chance auf Verbeamtung?