Duales Studium vor Beginn doch abbrechen?
Heyy, ich habe mal eine Frage bezüglich einem dualen Studium.
Man sollte sich ja jetzt schon bewerben für das Wintersemester 2026, also dass man dann im September 2026 anfängt. Das ist ja aber in über einem Jahr. Wenn man dann theoretisch angenommen wird und es sich innerhalb von diesem Jahr bis Studienbeginn anders überlegt, kann man seine Bewerbung dann quasi auch „zurückziehen“?
Das Problem ist einfach, das mich nämlich ein dualer Studiengang interessiert aber ich mir noch nicht ganz sicher bin, ob ich das wirklich machen möchte, da ich vorher auch noch andere Sachen ausprobieren möchte und im September auch noch ein Praktikum woanders mache. Da ich aber nicht erst 2027 studieren möchte, müsste ich mich ja eigentlich jetzt dann bewerben, weil ich glaube wenn ich mich im September erst bewerbe, wäre das ja zu spät. Und da würde mich einfach interessieren, ob man bei einer Annahme später doch noch sagen kann „nein sorry, ich möchte doch nicht“.
2 Antworten
Hey,
deine Überlegungen sind absolut nachvollziehbar – gerade beim dualen Studium ist es wichtig, sich frühzeitig zu bewerben, aber es fühlt sich auch komisch an, sich so festzulegen, obwohl noch über ein Jahr bis zum Start vergeht. Ich versuch mal, ein bisschen Licht ins Dunkel zu bringen.
Grundsätzlich: Ja, du kannst deine Bewerbung jederzeit zurückziehen – auch wenn du schon eine Zusage bekommen hast. Weder der Praxispartner noch die Hochschule kann dich zwingen, das Studium tatsächlich anzutreten. Du gehst ja erst dann eine bindende Verpflichtung ein, wenn du einen Ausbildungsvertrag bzw. Studienvertrag unterschreibst. Und selbst wenn du diesen unterschrieben hast, kannst du – wie bei jedem anderen Vertrag auch – kündigen, solange du dich an die Fristen hältst (je nach Vertrag eventuell mit einer bestimmten Kündigungsfrist oder Probezeitregelung).
Was du aber im Kopf behalten solltest: Für viele duale Studiengänge bewirbst du dich direkt beim Unternehmen, und das Unternehmen meldet dich dann an der Hochschule an. Das bedeutet, du gehst zuerst ein Vertragsverhältnis mit dem Praxispartner ein. Wenn du dann doch abspringst, kann das für das Unternehmen natürlich ärgerlich sein – aber es ist kein Weltuntergang, das kommt durchaus mal vor. Gerade wenn du frühzeitig Bescheid gibst (also z. B. im Frühjahr oder Sommer 2026, wenn du merkst, dass du es doch nicht machen willst), kann das Unternehmen den Platz vielleicht noch anderweitig besetzen.
Du musst also keine Angst haben, dich jetzt festlegen zu müssen. Es ist völlig legitim, sich erstmal einen Platz zu sichern und parallel z. B. Praktika zu machen oder sich noch umzuschauen. Solange du offen und fair kommunizierst, ist das kein Problem. Wichtig ist nur, dass du nichts einfach „laufen lässt“ – also nicht schweigend absagst, sondern dich im Fall der Fälle rechtzeitig und klar meldest, wenn du dich umentscheidest.
Und dein Gedanke ist richtig: Fürs Wintersemester 2026 solltest du dich wirklich bald bewerben, vor allem bei beliebten Studiengängen und großen Unternehmen. Viele duale Studienplätze sind schon ein Jahr vorher vergeben. Dass du dich jetzt schon umschaust, ist also kein bisschen übertrieben – sondern klug.
Okay, das hilft mir tatsächlich sehr weiter, Dankeschön! ☺️
Für ein Duales Studium muss man sich normalerweise zuerst bei Unternehmen bewerben, die ein Duales Studium anbieten.
Und wenn man von einem Unternehmen angenommen wurde für ein Duales Studium, dann kümmert sich das Unternehmen um die Formalitäten mit der Hochschule.
Die Einzelheiten bezüglich der Konditionen im Fall eines Rücktritts oder Abbruchs, werden genau im Vertrag festgelegt, der zwischen dem Unternehmen und dem dualen Studenten abgeschlossen wird.