Studiengangwechsel und Unibewerbung

1 Antwort

Ja das ist möglich, weil Du erst bei der Einschreibung (Immatrikulation) die Exmatrikulationsbescheinigung vorlegen mußt. Je nach Studiengang und Bewerbungsverfahren könnte es aber sein, dass die neue Uni eine Immatrikulationsbescheinigung für das laufende Semester verlangt, weil Zeiten einer Immatrikulation z.B. nicht auf die Wartezeit angerechnet werden also wartezeitschädlich sind. Verschweig da bloß nichts- das kommt im Internetzeitalter immer raus!